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Herbst bringt Bauernglatteis und „Hopfenspikes“

Autofahrer müssen jetzt vermehrt mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen und den Hinterlassenschaften von Erntemaschinen auf den Straßen rechnen. Aufbauten von Pflug, Maishäcksler und Rübenroder ragen meist weit – und vielfach nicht ausreichend gekennzeichnet – in den Fahrstreifen des Gegenverkehrs hinein. Gerade bei Ausweich- und Überholmanövern kann dies zu brenzligen Situationen führen. Deshalb sollten Motorrad- und Autofahrer jetzt auf Land- und Kreisstraßen mit erhöhter Vorsicht unterwegs sein. Außerdem haben die breiten Erntemaschinen beim Abbiegen einen größeren Radius, was viele Autofahrer unterschätzen.

Akute Rutschgefahr besteht beim so genannten „Bauernglatteis“. Es entsteht, wenn landwirtschaftliche Fahrzeuge nach der Ernte die Straßen verschmutzen. Lehm- und Erdklumpen können sich bei Feuchtigkeit zu einem gefährlichen Schmierfilm verbinden, auf dem Autos und Zweiräder leicht außer Kontrolle geraten. Eine weitere saisonal bedingte Gefahr stellen die „Hopfenspikes“ für die Verkehrsteilnehmer dar. Diese Drahtnadeln, die mit den Hopfenreben in ein bis zwei Zentimeter lange Stücke gehäckselt und als Düngerbeimischung zurück auf die Äcker gebracht werden, fallen wegen der Erschütterungen beim Transport durch den Ladehänger auf die Fahrbahn. Sie können sich dann in Auto-, Motorrad- und Fahrradreifen bohren und so schwerwiegende Unfälle verursachen.

Der ADAC appelliert an die Landwirte, ihrer Verantwortung Rechnung zu tragen und die benutzten Fahrbahnen im Nachhinein mit einem Kehrgerät zu säubern. Außerdem sollten sie alle gesetzlich vorgeschrieben Beleuchtungseinrichtungen ihrer Fahrzeuge regelmäßig überprüfen, reinigen und vor allem nachts auch nutzen.

Vorsicht Wild! Bei Sichtkontakt abbremsen und Fernlicht ausschalten. Scheinwerferlicht irritiert die Tiere. © ADAC

Vorsicht Wild! Bei Sichtkontakt abbremsen und Fernlicht ausschalten. Scheinwerferlicht irritiert die Tiere. © ADAC

 

Wildunfälle: Dämmerstunden besonders gefährlich

2012 wurden mehr als 3000 Verkehrsteilnehmer bei einem Wildunfall verletzt, über 600 schwer, 20 Menschen starben. Mit Herbstbeginn ist besonders in den Morgen- und Abendstunden wieder vermehrt mit Wild auf Deutschlands Straßen zu rechnen. Vorausschauende Fahrweise und angepasste Geschwindigkeit sind laut ADAC die besten Voraussetzungen, um Unfälle zu vermeiden. Tiere können die Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen nicht einschätzen und wechseln auch unmittelbar vor dem Fahrzeug auf die Fahrbahn. Deshalb: Bei Sichtkontakt kontrolliert abbremsen und das Tier so langsam wie es die Verkehrssituation erlaubt, passieren lassen. Gegebenenfalls hupen, um das Tier zu verscheuchen. Außerdem: Fernlicht ausschalten. Scheinwerferlicht irritiert die Tiere, sie verlieren die Orientierung.

Viele Wildunfälle lassen sich trotz vorsichtiger Fahrweise nicht verhindern. Ausweichmanöver sollten aber auf jeden Fall vermieden werden. Sie enden oftmals im Gegenverkehr oder an einem Baum und führen zu schwereren Unfallfolgen als die Kollision mit dem Tier. Nach einem Zusammenstoß gilt: Anhalten, Unfallstelle sichern und Verletzte versorgen. Anschließend die Polizei informieren, damit diese den Wildunfall aufnehmen und für die Versicherung bestätigen kann. Das Mitnehmen von überfahrenen Wildtieren ist strafbar. Um das getötete oder verletzte Tier kümmert sich der Revierinhaber, der von der Polizei informiert wird. Übrigens: Auch wenn ein Tier nur angefahren worden ist und wieder verschwindet, müssen aus Gründen des Tierschutzes Polizei und Jäger informiert werden.

Laut ADAC müssen auch die Straßenbauämter alles tun, um Wildunfälle zu vermeiden. Dazu gehört: Straßenbegleitgrün niedrig halten und Büsche/Bäume ausschneiden. Reflektoren, Duftzäune oder Ultraschall sorgen dafür, dass Wildtiere Straßen vorsichtig queren. Gewässerquerungen, Talbrücken, Straßentunnel, Durchlässe und Grünbrücken bieten sichere Querungsmöglichkeiten für Wildtiere. Außerdem sollten die Straßenseitenräume auf keinen Fall mit Süßgräsern oder fruchttragenden Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden, weil dies die Tiere anlockt.

Fahren im Nebel ist anstrengend! Deshalb unbedingt auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten. © ADAC

Fahren im Nebel ist anstrengend! Deshalb unbedingt auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten. © ADAC

 

Fahren im Nebel

Schlechte Sichtverhältnisse sowie nicht angepasste Geschwindigkeit und zu geringer Abstand zum Vordermann sind die Hauptgründe für schwere Unfälle im Nebel. Im vergangenen Jahr kam es zu 386 nebelbedingten Unfällen mit Personenschaden. Der ADAC gibt Tipps, wie man jetzt sicher durch den Herbst kommt.

• Auf plötzliche Sichtbehinderungen einstellen, auch tagsüber mit Abblendlicht fahren und stets bremsbereit sein.

• Ausreichend Abstand halten. Als Regel gilt: Mindestabstand ist gleich Geschwindigkeit. Beträgt die Sicht also beispielsweise weniger als 50 Meter (Abstand zwischen den Pfosten am Fahrbahnrand), darf man nicht schneller als 50 km/h fahren.

• Bei Sichtweiten unter 50 Metern das Tempo drosseln und die Nebelschlussleuchte aktivieren. Haben sich die Sichtverhältnisse wieder gebessert, muss diese wieder ausgeschaltet werden, um den Nachfolgeverkehr nicht zu blenden.

• Nebelfahrten sind anstrengend. Wenn die Augen durch das Starren in die Nebelwand zu brennen beginnen, sollte eine Pause eingelegt werden.

• Während der Pausen eventuell Scheinwerfer und Leuchten abwischen, um Schmutz und Feuchtigkeit zu beseitigen. Während der Fahrt regelmäßig die Scheibenwischer anschalten.

Automatische Lichtschalter, die dem Autofahrer das Ein- und Ausschalten des Fahrlichts in der Dämmerung oder im Tunnel ersparen, sind nicht darauf programmiert, auch bei Nebel für optimale Sicherheit zu sorgen. Sie reagieren lediglich auf Helligkeitsunterschiede, nicht aber auf andere Sichtbehinderungen wie Nebel, Rauch oder starken Regen, bei gleichzeitiger relativer Helligkeit. Der ADAC rät den Autofahrern deshalb dringend, bei eingeschränkter Sicht selbst zum Lichtschalter zu greifen. Auch die Nebelschlussleuchte wird durch die Lichtautomatik nicht betätigt und muss in jedem Fall manuell zugeschaltet werden.

 

Tipps zum Fahren bei Wind und Sturm

Wenn jetzt die ersten Herbststürme über Deutschland hinwegfegen, können Autofahrer in brenzlige Situationen geraten. Der ADAC gibt Tipps, wie man trotz Sturmböen sicher und unbeschadet ans Ziel kommt.

• Mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Nur so hat man das Fahrzeug unter Kontrolle. Wird man von einer Böe erfasst, gegenlenken.

• Auf Brücken und in Waldschneisen auf Windsäcke oder Hinweisschilder achten. Hier ist die Gefahr besonders groß, von Windböen erfasst zu werden. Aufschluss über die jeweilige Windstärke können auch Bäume und Sträucher geben.

• Besondere Vorsicht gilt beim Überholen von Lkws oder Bussen. Während man zunächst im Windschatten des überholten Fahrzeugs fährt, wird man nach dem Überholvorgang voll vom Seitenwind erfasst.

• Dachlasten wie Fahrräder oder Skiboxen erhöhen aufgrund der größeren Aufprallfläche die Sturmauswirkungen. Besonders anfällig für Seitenwind sind Wohnmobile und Wohnwagengespanne sowie Busse und Lkw. Diese Fahrzeuge können im schlimmsten Fall sogar umkippen.

Schäden am Auto, die durch umstürzende Bäume oder herab fallende Äste entstehen, können über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Viele Versicherer begleichen aber einen Sturmschaden erst ab einer bestimmten Windstärke. Wer auf einen bereits umgestürzten Baum auffährt, geht bei der Teilkaskoversicherung leer aus. Hier springt, wenn vorhanden, die Vollkaskoversicherung ein.

Einbruchschutz: Jetzt vorbeugen

Jährlich gibt es in Deutschland 144.000 Einbrüche, besonders gerne schlagen die Täter in der dunklen Jahreszeit zu. Wie man Schwachstellen bei Wohnung oder Haus entdeckt und welche Möglichkeiten der Einbruchsprävention es gibt, erläutern Experten in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test.

Die gute Nachricht: Die Täter scheitern bei vier von zehn Versuchen. Vorbeugen lohnt sich. Der bei Einbrechern beliebteste Weg führt durch die Terrassen- oder Balkontüren, deshalb sollten diese beim Nachrüsten Priorität haben. Bei Fenstern bewährte Techniken wie Stangenschlösser oder Scharnierseitensicherungen helfen auch hier. Und Haustüren lassen sich oft mit einem Blech oder einer Multiplexplatte verstärken, häufig ist auch ein zusätzlicher Querriegel sinnvoll.

Damit Fenster nicht einfach aufgehebelt werden können, sollten sie sichernde Pilzkopfzapfen und passende Gegenstücke haben. Die meisten Holz- und Kunststofffenster ab Baujahr 1990 lassen sich mit solchen Beschlägen nachrüsten. Alternativ lassen sich auch Zusatzsicherungen anbringen, die Rahmen und Flügel fest miteinander verbinden. Grundsätzlich gilt: Je größer das Fenster, desto mehr zusätzliche Sicherungen werden benötigt. Abschließbare Griffe für Fenster sind ebenfalls wichtig, reichen aber als alleiniger Schutz nicht aus.

Welche „sehr guten“ und „guten“ Sicherungen aus früheren Tests noch zu haben sind, listet die Zeitschrift ebenfalls auf.

Der ausführliche Artikel Einbruchschutz ist in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test nachzulesen und unter www.test.de abrufbar.

Autofahrer müssen mit Fahrbahnverschmutzungen rechnen

Jetzt beginnt die Rübenernte! Lastwagen und Treckergespanne fahren mit ihrer „süßen Fracht“ über das Land. Daher müssen Autofahrer besonders auf Land- und Kreisstraßen vermehrt mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen und auch mit Fahrbahnverschmutzungen rechnen.

Gerade im Bereich von Zuckerfabriken ist Vorsicht geboten. Dazu gibt der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt Tipps für Autofahrer, die auf „Rübenstrecken“ unterwegs sind:

  • Erhöhen Sie die Wachsamkeit! Rübenroder ragen meist weit in den Fahrstreifen des Gegenverkehrs hinein und sind nicht immer ausreichend gekennzeichnet. Außerdem haben die breiten Erntemaschinen beim Abbiegen einen größeren Radius, was viele Autofahrer unterschätzen.
  • Rüben und Ackerschmutz können überall auf der Fahrbahn liegen oder direkt vom Lkw fallen. Unbedingt Abstand halten, um rechtzeitig reagieren und ausweichen zu können.
  • Erdklumpen können sich bei Feuchtigkeit zu einem gefährlichen Schmierfilm verbinden. 10-20 km/h weniger Geschwindigkeit können bei einer Vollbremsung entscheidend sein.
  • Besonders bei Dunkelheit und Nebel vorausschauend fahren und stets bremsbereit sein. Rübentransporter fahren auch nachts!
  • Mehr Fahrzeit einplanen und die Nerven schonen, auch die Rübenernte hat ein Ende.
  • Nur absolut sichere Überholvorgänge wagen! Keinesfalls von Dränglern provozieren lassen. Nur als erstes Fahrzeug hinter den Transportern überholen. Wer vom Ende der Schlange ansetzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch das Leben Unbeteiligter. Auch in der Gegenrichtung können zeitgleich Rübenfahrzeuge überholt werden, dann könnte die Überholstrecke plötzlich nicht mehr ausreichen.

Aber nicht nur Autofahrer sind aufgefordert, sich auf die landwirtschaftlichen Fahrzeuge ein-zustellen, auch die Fahrer der Rübentransporter stehen in der Verantwortung. Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. appelliert an die Landwirte, ihrer Verantwortung Rechnung zu tragen und die benutzten Fahrbahnen im Nachhinein mit einem Kehrgerät zu säubern. Außerdem sollten sie alle gesetzlich vorgeschrieben Beleuchtungseinrichtungen ihrer Fahrzeuge regelmäßig überprüfen und reinigen. Außerdem gilt nach § 5, Absatz 6 der StVO: „Der Führer eines langsameren Fahrzeuges muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.“

Praktisch sind die Rübentransporter sogar verpflichtet, rechts heran zu fahren, wenn sich hinter ihnen bei dichtem Verkehr eine lange Schlange gebildet hat. Doch hilft es nicht, als Führer eines schnelleren Fahrzeuges auf sein Recht zu pochen, partnerschaftliches Verhalten von beiden Seiten ist gefragt.

Wildunfälle: Dämmerstunden besonders gefährlich

Plötzlicher Wildwechsel zählt zu den häufigsten Unfallursachen außerhalb von Ortschaften. Allein in Niedersachsen kam es im letzten Jahr zu mehr als 28.000 Wildunfällen. Gerade im Herbst – bei eingeschränkten Lichtverhältnissen – sollten Autofahrer auch an Stellen, die nicht mit dem Warnschild „Wildwechsel“ gekennzeichnet sind, auf Rehe, Hirsche, Wildschweine und Hasen achten. Die Brunftzeit beim Rotwild sowie die Suche nach Futter und Unterschlupf für den Winter sorgen für vermehrte Tierbewegungen. Vielerorts tummeln sich derzeit Wildschweine in Maisfeldern und queren überraschend Straßen.

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt:

  • Mit angepasster Geschwindigkeit, vorausschauend und vorsichtig fahren sowie immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten.
  • Taucht ein Reh am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren, denn ein Wildtier kommt meist nicht allein.
  • Wild flüchtet nicht immer auf dem kürzesten Weg, sondern oft vor dem Fahrzeug her.
  • Stehen Tiere auf der Straße und herrscht kein Verkehr, dann bremsen, hupen und gegebenenfalls abblenden, damit das Wild einen Fluchtweg findet.

Selbst Wildunfälle mit kleinerem Rehwild können für Fahrzeuginsassen schlimme Folgen haben – einfach deshalb, weil das plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende Tier den Fahrer zu einer spontanen Ausweichreaktion verleiten kann. Damit verbunden ist das zwangsläufige Risiko, dass das Fahrzeug in den Gegenverkehr gerät oder ins Schleudern kommt. Dies ist besonders folgenreich bei Modellen ohne elektronische Fahrstabilitäts-Regelungen (ESP). Deshalb, auch wenn die Tierliebe dagegen spricht: Die Eigensicherung funktioniert nur, wenn man die Fahrspur beibehält und voll auf die Bremse tritt.

Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, müssen der Warnblinker eingeschaltet, die Polizei verständigt, das Warndreieck aufgestellt und gegebenenfalls Verletzte versorgt werden. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt. Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall berührt werden, sie könnten auskeilen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes Wild mitzunehmen ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet.

Wer kommt für den Schaden am Auto auf?

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase. Unfälle mit Federwild sind dagegen nicht bei allen Versicherungen enthalten. Einige Versicherungen bieten Versicherungsschutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an.

Abgedeckt sind in diesem Fall sogar Unfälle mit Haustieren. Eine Vollkasko reguliert den Schaden in jedem Fall, allerdings erfolgt oft eine Rückstufung. Wird der Schaden nicht durch das Wild direkt verursacht, sondern entsteht der Schaden durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild, so kann Ersatz von der Teilkaskoversicherung unter dem Aspekt „Rettungskosten“ gefordert werden. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch sehr vielfältig, der Nachweis ist schwierig.
Schadenersatzansprüche gegen den Jagdpächter oder Waldbesitzer sind bei Verkehrsunfällen mit Wild in der Regel nicht möglich, da Wild im juristischen Sinne eine herrenlose Sache ist.

Etwas anderes gilt nur im Rahmen von Jagdveranstaltungen. Bei Treib- und Drückjagden sind die Jagdveranstalter verpflichtet, das Wild nicht in Richtung befahrener Straßen zu treiben und dadurch die Wildwechselgefahr über verkehrsreiche Straßen zu erhöhen. Vor besonderen Gefahrenstellen wie etwa Wildwechselstellen oder Gegenden mit hoher Wilddichte muss das Verkehrszeichen „Wildwechsel“(Zeichen 142) angebracht sein. Fehlt der Hinweis auf die Gefahrenstelle kann der Träger der Straßenbaulast für den Wildschaden eintrittspflichtig sein.

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