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Tipps zum Festtagsessen

Gänsebraten, Knödel, Bratäpfel und Plätzchen satt: An Weihnachten kommt in den meisten Familien etwas Besonderes auf den Tisch. „Doch vielen Leckermäulern ist nicht klar, wo die Lebensmittel herkommen und unter welchen Bedingungen sie produziert wurden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Manchen Feinschmeckern würde der Bissen im Hals stecken bleiben, wenn sie wüssten, welche Torturen viele Gänse erdul-den müssen, bevor sie zu Weihnachten auf dem Teller landen.

Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, schon die Einkaufsplanung auf regionale, saisonale, faire und biologisch produzierte Lebensmittel zu lenken. Zum festlichen Menü und zur erlesenen Weihnachtsbäckerei steuern die Verbraucherschützer die nötigen Hinweise bei, die dabei helfen, dass der Festschmaus zu einem nachhaltigen Genuss ohne Reue wird:

  • Weihnachtsgans aus artgerechter Haltung: Wer Bio-Gänse oder Fleisch von Gänsen mit der Bezeichnung „Freilandhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“ oder „Bäuerliche Freilandhaltung, unbegrenzter Auslauf“ kauft, ist auf der ganz sicheren Seite beim Schmaus. Denn bei diesen gesetzlich definierten Haltungsformen müssen zum Beispiel bei der „Freilandhaltung“ mindestens vier Quadratmeter Auslauf pro Tier, bei der „bäuerlichen Freilandhaltung“ sogar zehn Quadratmeter pro Gans oder sogar unbegrenzter Auslauf garantiert sein.Außerdem ist festgelegt, wie viele Tiere maximal in einem Stall untergebracht werden dürfen. Crux: Das Angebot von Bio-Gänsen oder Gänsen nach diesen europaweit gültigen Geflügelhaltungsformen hält längst nicht mit der großen Nachfrage Schritt. Eine Alternative: Deutsche Gänse. Bei deutschen Gänsen kann man davon ausgehen, dass die Tiere langsam gemästet wurden, Auslauf genießen konnten und ein vergleichsweise gutes Gänseleben hatten. Allerdings: Es empfiehlt sich auch hier nach der Herkunft der Vögel zu fragen, denn zum Teil werden, insbesondere auf dem Wochenmarkt, auch zugekaufte Produkte verkauft. Wird Gänsefleisch im Supermarkt gekauft, ist auch hier deutsche Herkunft die erste Wahl.

    Denn hierzulande ist die tierquälerische Gänsestopfmast und Lebendrupf kein Thema. Die meisten Tiere in den Supermarkttheken stammen jedoch aus Ungarn und Polen. In Ungarn ist das Stopfen – wie auch in Frankreich und Bulgarien – erlaubt. In Polen hingegen ist dies zwar verboten, aber der Lebendrupf weit verbreitet. Nicht gekennzeichneten Produkten aus diesen Ländern sollte deshalb die kalte Schulter gezeigt werden. Und Achtung: Angaben wie „bäuerliche Aufzucht“ oder „tiergerechte Haltung“ sind nicht geschützt – und sagen nichts über die tatsächlichen Haltungsbedingungen aus.

  • Obst und Gemüse aus der Region und/oder in Bio-Qualität: Ob Kürbis, Schwarzwurzeln, Feldsalat, Äpfel oder Birnen – eine reichhaltige Palette an heimischem Wintergemüse und -obst sorgt für Abwechslung auf dem Speiseplan. Direktvermarkter und Land¬wirte bieten häufig Waren aus eigenem Anbau an und zwar zur passenden Erntezeit. Prinzessböhnchen aus Kenia etwa finden nur per Flugzeug den Weg zum hiesigen Gemüsestand.Der Transport durch die Luft verursacht je Tonne Lebensmittel und Kilometer bis zu 90-mal mehr Treibhausgase als der Hochseeschiff-Transport und rund 15-mal mehr als Transporte per Lkw. Produkte aus dem Gewächshaus schädigen die Umwelt bis zu 30-mal mehr mit schädlichem Kohlendioxid als Freilandgemüse. Wer sich zudem für heimische Kartoffeln, Karotten und Co. aus ökologisch kontrolliertem Anbau entscheidet, schont das Klima, denn diese verursachen meist deutlich weniger Treibhausgase als konventionell angebaute Lebensmittel. Grund ist der Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel und Pestizide, die sehr energieaufwendig produziert werden.
  • Fair gehandelte Süßigkeiten und Getränke: Wenn fair gehandel¬ter Kaffee, Säfte oder Schokolade den Speiseplan berei¬chern, erhalten die Produzenten aus Afrika, Asien oder Südamerika garantierte, Existenz sichernde Mindestpreise für ihre Produkte. Außerdem werden diese Produkte ohne Kinderarbeit hergestellt.

Ein Großteil der Fairtrade-Produkte trägt zusätzlich das Biosiegel. Für den Weihnachtsteller gibt es viele leckere Schokoladensorten, Trockenobst, Nüsse und andere Köstlichkeiten. In der privaten Weihnachtsbäckerei sollten ökologische und fair gehandelte Zutaten – also Zucker, Butter, Mehl, Nüsse, Gewürze, Schokolade und Zitronen verwendet werden. Viele fair gehandelte Produkte machen sich zudem gut in einem liebevoll ausgesuchten Präsentkorb.

Mehr Informationen unter www.vz-nrw.de/fair.

Weihnachtsbaum: Sicherer Transport nach Hause

Der passende Weihnachtsbaum ist gefunden. Doch vor dem Festtagsglanz im heimeligen Heim steht der Transport nach Hause an. Wer keinen Van oder Kombi besitzt und das Gehölz aufs Autodach verfrachten muss, sollte im Sinne der Verkehrssicherheit einige Vorkehrungen treffen. „Beim Dachtransport sollte die Spitze des Baums nach hinten zeigen, damit der Fahrtwind die Äste nicht beschädigt. Ein guter Schutz ist auch das in der Regel übliche Transportnetz“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Außerdem ist zu beachten, dass der Baum die Sicht nicht behindert. Kennzeichen, Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker dürfen nicht verdeckt sein. Der Christbaum darf weder vorne noch seitlich die Dimensionen des Autos überschreiten. Ragt das Grün mehr als einen Meter über das Heck hinaus, muss die Spitze mit einem roten, mindestens 30 mal 30 Zentimeter großen Tuch und bei Dunkelheit mit einem roten Licht gekennzeichnet sein.

Mit geprüften Spanngurten fest fixieren

Dachlasten dürfen nur mit einem geeigneten Transportgestell befördert werden. „Auch ein Weihnachtsbaum ist Ladung und darf somit nicht direkt aufs Autodach geschnallt werden – auch wenn der Weg nach Hause nur kurz ist“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann. Auf dem Träger muss der Baum mit Spanngurten am Stamm fest verzurrt sein, damit er bei einer Vollbremsung nicht zum gefährlichen Geschoss wird. Außerdem sollten die Gurte ein Prüfzertifikat aufweisen. Wer mit einem vorschriftswidrig befestigten Baum in eine Polizeikontrolle gerät, riskiert wegen mangelhaft gesicherter Ladung ein Bußgeld.
Brett hinter den Sitzlehnen schützt bei Vollbremsung

Auch beim Transport im Fahrzeuginnenraum muss der Fahrer nach allen Seiten freie Sicht haben. Das Nadelholz ebenfalls ausreichend sichern. Viele Kombis besitzen Zurrösen zur Befestigung der Spanngurte. „Ein hinter den Sitzlehnen formschlüssig angebrachtes, stabiles Brett bewirkt, dass sich bei einer Vollbremsung die Kräfte besser verteilen und der Stamm sich nicht in die Sitze bohrt“, erklärt TÜV Rheinland-Spezialist Hans-Ulrich Sander.

Tipps für den Weihnachtseinkauf in Polen – Umtauschrecht nur bei Online-Shopping

Was Verbraucher beachten müssen, wenn sie Geschenke bei polnischen Anbietern kaufen, weiß Dr. Katarzyna Trietz vom Deutsch-Polnischen Informationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Auch sonntags in Polen shoppen

Für einen vorweihnachtlichen Einkaufsbummel in Polen kann das ganze Wochenende eingeplant werden. Die größeren Einkaufszentren haben samstags meist bis 21 Uhr und sonntags bis 20 Uhr offene Türen, in der Vorweihnachtszeit noch länger.

Was tun, wenn das Geschenk kaputt ist?

Auch in Polen können Verbraucher eine mangelhafte Ware kostenlos reparieren lassen oder gegen eine mangelfreie Ware umtauschen. „Im Weihnachtsfieber sollte man nicht vergessen, den Zahlungsbeleg mitzunehmen und ihn sorgfältig aufzubewahren“, rät Trietz. Denn dieser dient als Nachweis des Kaufs, wenn das ergatterte Geschenk Mängel aufweist.

Kein Umtauschrecht bei Nichtgefallen

Hat sich das Geschenk als Fehlkauf erwiesen, muss der Verbraucher damit leben. Denn in Polen gibt es – genauso wie in Deutschland – kein generelles Umtauschrecht. „Als Käufer ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen“, klärt die Juristin auf. Daher ist es ratsam, den Verkäufer vorher zu fragen, ob man die Ware auch bei Nichtgefallen zurückgeben kann. Das sollte man sich am besten auf dem Kaufbeleg bestätigen lassen.

Wer Geschenke im Internet besorgt, kann sich auf das Widerrufsrecht berufen und auch die doppelte CD oder den Pullover mit dem hässlichen Muster zurückschicken. Jedoch muss man sich schnell entscheiden, ob man die Ware behält. Nach polnischem Recht beträgt die Widerrufsfrist nämlich nur zehn Tage.

Weitere Informationen zu grenzüberschreitenden Verbraucherfragen erhalten Interessierte im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in der Karl-Marx-Straße 7 in Frankfurt (Oder), auf der Internetseite www.konsument-info.eu; telefonisch unter 0335/500 80 650 oder per E-Mail an konsument[at]vzb.de.

Stand: 16.12.2013

Sicherer Weihnachtsbaum-Transport

Endspurt bei den Weihnachtseinkäufen: Ganz oben auf der Einkaufsliste steht auch der Weihnachtsbaum. Doch wie die grüne Pracht ordnungsgemäß nach Hause transportieren? Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. verrät, was beim Weihnachtsbaum-Transport beachten werden muss:

Keine Sichtbehinderung

Gleichgültig, ob der Baum auf dem Fahrzeugdach oder im Wageninneren befördert wird, der Baum darf die Sicht des Fahrers auf keinen Fall beeinträchtigen. Dabei darf der Baum weder seitlich noch nach vorne über das Fahrzeug hinaus stehen. Ragt er mehr als einen Meter über das Heck hinaus, muss er am Ende mit einer hellroten Fahne (30 mal 30 cm) gekennzeichnet werden. Beim Verzurren mit dem Gepäckträger sind die Spanngurte nicht um die Äste, sondern direkt um den Stamm zu schlingen und gut festzuziehen. Gummiexpander eignen sich nicht zum Sichern. Beim Transport auf dem Dach ist es wichtig, dass die Spitze des Baumes nach hinten zeigt, so kann der Fahrtwind die Äste nicht beschädigen. Bei großen Bäumen muss auf die zulässige Dachlast und die Belastungsgrenze des Trägersystems geachtet werden. Dazu geben die Bedienungsanleitungen des Fahrzeugs und des Dachgepäckträgers Auskunft.

Wird der Baum nicht ordnungsgemäß gesichert, droht ein Bußgeld von 35 Euro, kommt es zu einer Gefährdung sind 50 Euro Bußgeld fällig. Außerdem gibt es 3 Punkte in Flensburg.

Wird ein Baum im Fahrzeuginnenraum befördert, so muss dieser ebenfalls gut gesichert werden. Die Sicht des Fahrers nach rechts und links darf nicht eingeschränkt sein. Frisch geschlagene Nadelbäume verlieren Baumharz. Deshalb empfehlen die ADAC Experten, den Innenraum vor dem Beladen mit Plastikfolie auszulegen. Lässt sich die Heckklappe nicht mehr vollständig schließen, muss sie mit Spanngurten fixiert werden, sie kann sonst beschädigt werden. Vorsicht: Bei geöffneter Heckklappe können auch Abgase ins Fahrzeug-innere gelangen, deshalb sollte ein Fenster einen Spalt geöffnet werden. Keinesfalls dürfen Kennzeichen, Beleuchtungseinrichtungen und Blinker verdeckt sein. Ein Vergehen kostet 10 Euro, bei einer Gefährdung müssen sogar 15 Euro hingeblättert werden.

Lichterketten gehören nicht ins Auto

Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. weist auch darauf hin, dass beleuchteter Weihnachtsschmuck im oder am Wagen nichts zu suchen hat. Der Weihnachtsbaum auf dem Armaturenbrett oder die Lichterkette auf der Hutablage können ein Bußgeld von 20 Euro nach sich ziehen. Grund: Durch die Beleuchtung werden Sicht und Beleuchtung beeinträchtigt.

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