Schlagwort-Archiv: Tipps

Winterreifen: Von O wie Oktober bis O wie Ostern

Alle Jahre wieder: Autofahrer werden vom plötzlichen Wintereinbruch kalt erwischt und verlieren auf glatter Straße die Kontrolle über ihren Wagen. Der Grund: Sie rüsten ihre Fahrzeuge zu spät mit Winterreifen aus. „Dabei lautet die Faustregel von O bis O – also von Oktober bis Ostern. Damit sind Fahrer dann auch rechtlich auf der sicheren Seite, denn der Gesetzgeber schreibt eine den Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung vor“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Sommerreifen verlieren auf verschneiten Flächen schnell die Bodenhaftung. Auch Antiblockiersystem (ABS) und elektronische Stabilitätsprogramme (ESP) bleiben dann wirkungslos.

Durch ihr stärker verzahntes Profil und die speziell an die Kälte angepassten Gummimischungen haften Winterreifen bei Schnee und Eis erheblich besser auf der Fahrbahn. Beim Kauf von neuen Winterreifen auf das Schneeflockensymbol achten. Es steht für bestimmte geprüfte Wintereigenschaften. Reifen, die lediglich die M+S-Bezeichnung (Matsch und Schnee) tragen, sind häufig nur eingeschränkt wintertauglich, obwohl sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Nicht älter als sechs Jahre

Bei der Montage von bereits gefahrenen Winterreifen den Luftdruck kontrollieren und die Pneus genau prüfen. Reifen mit Rissen oder Beulen gewährleisten keine ausreichende Sicherheit. Das gilt auch bei einem Profil unter vier Millimetern oder bei einem Alter von mehr als sechs Jahren. Das Alter lässt sich mit Hilfe der DOT-Kennziffer auf der Seitenwand ermitteln. Die ersten beiden Ziffern stehen für die Produktionswoche, die letzten beiden für das Jahr.

Sommerreifen beschriften

Vor der Demontage die Sommerreifen beschriften: VR = vorne rechts; VL = vorne links; HR = hinten rechts; HL = hinten links. So können sie im nächsten Jahr wieder an derselben Position montiert werden. Die Pneus trocken, kühl und dunkel, getrennt von Ölen, Benzin und Fetten aufbewahren. Kontakt mit diesen Stoffen macht das Gummi brüchig. „Auf Felgen montierte Reifen hängend oder gestapelt lagern. Reifen ohne Felgen stehend aufbewahren“, empfiehlt TÜV Rheinland-Fachmann Sander.

Immobilienkauf: Heizenergiekosten für Käufer unwichtig

In den Köpfen der Immobilienerwerber ist das Bewusstsein für den sparsamen Umgang mit Energie noch nicht angekommen. Dies ergab eine bundesweite Untersuchung von TÜV Rheinland zum Kaufverhalten bei Käufern von Wohnimmobilien. Demnach spielte nur für jeden fünften Käufer der Energieverbrauch überhaupt eine Rolle und für nur 4 Prozent der Befragten war dies ein kaufentscheidendes Kriterium.

„Es ist sehr erstaunlich, dass ein wesentlicher Betriebskostenfaktor wie die Kosten für Heizenergie bei der Kaufentscheidung konsequent ausgeblendet wird“, sagt Siegfried Seifert, Fachmann für Immobilienbewertung bei TÜV Rheinland anlässlich der Immobilienfachmesse Expo Real in München. Dabei können Belastungen nicht nur aus weiteren zukünftigen Steigerungen der Energiekosten resultieren. „Für Immobilienkäufer besteht, abhängig von den politischen Entwicklungen, durchaus in Modernisierungsrisiko“, gibt Seifert zu bedenken. „In der Vergangenheit hat es bereits Überlegungen gegeben, im Rahmen der EU-Energieeffizienzrichtlinie eine energetische Sanierungspflicht für Wohnimmobilien in der Europäischen Union einzuführen“, so der Experte.

Energieausweis wird selten vorgelegt

Auch der Energieausweis fristet im Rahmen des Eigentümerwechsels ein Schattendasein. Lediglich jeder fünfte Verkäufer legte den Energieausweis ungefragt vor, jeder zehnte auf Nachfrage. Dagegen bekamen rund zwei Drittel der befragten Käufer den Energieausweis gar nicht vorgelegt. „Damit erfüllt der Energieausweis seine Steuerungsfunktion in der Praxis bislang nicht“, so Seifert. Dabei ist der Energieausweis seit 2009 ein verbindliches Dokument, das bei Immobilientransaktionen und Vermietungen vorgelegt werden muss. Änderungen sind in Sicht: „Dies wird sich voraussichtlich ab 2014 mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung ändern“, sagt Seifert. Der Experte warnt: „Die Nichtvorlage des Energieausweises könnte dann zur Ordnungswidrigkeit werden. Verkäufern und Vermietern drohen ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro.“

Varianten beim Energieausweis

Auch wenn der Energieausweis vorgelegt wird, kommt erschwerend hinzu, dass es zwei verschiedene Varianten gibt: Der Bedarfsausweis zeigt die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik auf, während der Verbrauchsausweis lediglich den Energieverbrauch der Vorbesitzer abbildet – nutzerabhängige Abweichungen sind vorprogrammiert, so dass der tatsächliche Energiebedarf des Gebäudes hier gar nicht abgebildet wird. Laien sind bei der Bewertung der entstehenden Gesamtkosten oft überfordert. Dennoch sollte unter dem Aspekt der stetig steigenden Energiepreise der energetische Bauzustand Teil der Gesamtbewertung sein.

Wer beim Immobilienerwerb auf ein stabiles Fundament bauen möchte, sollte daher auf kompetente Beratung in Form eines Sachverständigen vertrauen. Fachleute können gravierende Mängel im Vorfeld des Kaufs feststellen und die möglichen zusätzlich anfallenden Investitionskosten realistisch einschätzen.

Stürzen im Alter vorbeugen

Im eigenen Zuhause alt zu werden wünschen sich die meisten Menschen. Das Problem: Schätzungen zufolge ist nur etwa ein Prozent der Wohnungen in Deutschland altersgerecht gestaltet. In neun von zehn Seniorenhaushalten müssen Stufen überwunden werden, die Bewegungsflächen sind zu eng bemessen oder der Zugang zu Terrasse und Balkon birgt Unfallgefahren.

Entsprechend häufig sind Stürze: Rund 30 Prozent der über 65-Jährigen stürzen mindestens einmal im Jahr. Franziska Pflüger, Physiotherapeutin bei TÜV Rheinland: „Neben Verletzungen und Knochenbrüchen gehört der so genannte Teufelskreis des Sturzes zu den Folgen eines solchen Ereignisses. Das heißt: Viele Betroffene haben Angst, erneut hinzufallen, und bewegen sich daher weniger. Inaktivität begünstig jedoch weitere Stürze.“ Bewegung, die den Gleichgewichtssinn und die Koordinationsfähigkeit fördert sowie die Muskulatur kräftigt, ist dagegen eine wichtige Vorbeugemaßnahme. Vereine oder Sportgruppen haben oftmals spezielle Angebote zur Sturzprophylaxe, die auch Informationen zum altersgerechten Wohnen umfassen und Raum zum Austausch bieten.

Nachtlicht erhöht die Sicherheit

Um die eigenen vier Wände seniorengerecht zu gestalten, rät die Expertin zu einer barrierefreien Wohnung. Dazu gehört es unter anderem, Stolperfallen wie Türschwellen, Unebenheiten in Bodenbelägen oder auch ausgetretene Treppenstufen zu beseitigen. Die Vorgaben für barrierefreie Wohnungen sind in der DIN 18040-2 zusammengefasst. „Bei der Umsetzung ist fachlicher Rat sinnvoll, beispielsweise durch Ingenieure oder Gesundheitsexperten von TÜV Rheinland, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben“, erläutert Pflüger.

Auch Hilfsmittel wie ein Rollator bei Gangunsicherheit sowie Haltegriffe in der Dusche oder neben der Toilette erhöhen die Sicherheit im Alltag. Wichtig ist zudem eine ausreichende Beleuchtung. Gerade für den Weg zwischen Schlafzimmer und Bad empfiehlt die Expertin ein Nachtlicht. „Zudem gibt es eine druckempfindliche Platte, die das Suchen nach dem Lichtschalter überflüssig macht. Werden die Füße beim Aufstehen aus dem Bett auf die Platte gesetzt, schaltet sich das Licht ein“, so Pflüger.

Abwechslung beugt Überlastung vor

Doch nicht nur zu Hause ist Sicherheit für ältere Menschen wichtig: In Unternehmen sind immer mehr ältere Mitarbeiter tätig. Und aufgrund des demografischen Wandels wird ihr Anteil künftig ansteigen. Hier setzt das betriebliche Gesundheitsmanagement an. Teresa Sacher, Gesundheitswirtin bei TÜV Rheinland: „Sportangebote schon für jüngere Arbeitnehmer tragen dazu bei, dass Bewegung bis ins Alter ganz selbstverständlich zum Alltag gehört. Darüber hinaus müssen Führungskräfte und Kollegen für die besonderen Ansprüche älterer Mitarbeiter sensibilisiert werden.“

Dazu gehört zum Beispiel eine altersgerechte Beleuchtung des Arbeitsplatzes. Denn ältere Menschen brauchen hier eine stärkere Ausleuchtung, um optimal sehen zu können. Sacher rät dazu, die Tätigkeit älterer Arbeitnehmer abwechslungsreich zu gestalten, beispielsweise indem körperliche Arbeit und geistige Tätigkeiten abwechseln. „Das beugt einer Überlastung ebenso vor wie eine spezielle Pausenregelung. Allerdings gilt es an jedem Arbeitsplatz genau zu schauen, mit welchen Maßnahmen ältere Mitarbeiter entlastet werden können“, so die Expertin. Für Arbeitgeber zahlen sich diese Veränderungen aus, denn sie helfen, wertvolle Kompetenzen lange im Unternehmen zu halten und einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Indoor-Spielplatz: Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern

Herrscht draußen trübes Wetter, geht auf den rund 350 Indoor-Spielplätzen in Deutschland die Post ab. Mit der Familie, Freunden oder als Kindergeburtstagstruppe erobern die Kinder Hüpfburgen, Klettergerüste, Rutschen und Trampoline. Doch auch wenn Rumtoben riesigen Spaß macht, ist immer ein gewisses Risiko dabei. „Anders als bei öffentlichen Spielplätzen , die zumeist von Kommunen betrieben werden, macht der Gesetzgeber bei Indoor-Spielplätzen keine verbindlichen Vorschriften, was die Überprüfung der Sicherheitsstandards angeht“, sagt Matthias Lompa, Experte für Hallenspielplätze von TÜV Rheinland. Das bedeutet: Ob private Betreiber ihre Anlagen von unabhängigen Prüfern kontrollieren lassen, steht ihnen frei. Von TÜV Rheinland geprüfte Anlagen erkennen Besucher am Prüfzeichen.

Gefahren sofort dem Personal melden

„Der Zustand von Spielgeräten, das Verhalten des Personals und die Sauberkeit der Halle sind Indikatoren, an denen Gäste Qualitätsmerkmale festmachen können“, erklärt Matthias Lompa. Hängen Spielordnungen oder Verhaltensvorschriften an den Geräten und wird deren Einhaltung vom Personal überprüft? Ist die Hallenaufsicht stetig präsent und ansprechbar? Werden Unfallrisiken minimiert, indem Stolperfallen wie ungünstig geparkte Bobbycars weggeräumt werden? Sind die Abfalleimer geleert? All das lässt die Sorgfalt des Betreibers erkennen. Typische Sicherheitsmängel sind hervorstehende Schrauben an den Geräten, durchgescheuerte Seile, defekte Fangnetze, scharfe Kanten, marode oder fehlende Aufprallpolsterungen und enge Zwischenräume, in denen sich Kinder quetschen können. „Wer Gefahrenpotenzial entdeckt, sollte es direkt dem Personal melden“, so der TÜV Rheinland-Fachmann.

Auf richtige Kleidung achten

Damit die Kinder nicht an Geräten hängen bleiben und sich im schlimmsten Fall strangulieren, sind Outfits mit Kordeln, Schlüsselanhängern oder Halsketten tabu. Da Straßenschuhe auf Indoor-Spielplätzen verboten sind, bieten sich rutschfeste Hallenschuhe oder Bremssocken an. Übrigens: „Die Aufsichtspflicht in der Halle liegt nicht beim Personal, sondern bei den Eltern oder den jeweiligen Begleitpersonen“, betont Lompa und empfiehlt den Erwachsenen, entweder ihre Kinder zu beobachten oder einfach selbst mal eine Runde mitzuspielen.

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...