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Auch rezeptfreie Medikamente können die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen

Bei Schmerzen oder leichten Erkrankungen wie einer Erkältung ist die Einnahme rezeptfreier Arzneimittel weit verbreitet. Laut Statistischem Bundesamt gab in einer Befragung ein Drittel der Teilnehmer an, in den vergangenen drei Monaten aufgrund von Kopf- oder Zahnschmerzen Schmerzmittel eingenommen zu haben. Mittel gegen Erkältung nahmen über 20 Prozent ein und rund 7 Prozent konsumierten rezeptfreie Medikamente gegen Ischias, Rheuma, Gelenk- oder Rückenbeschwerden. Über längere Zeit sollten rezeptfreie Arzneimittel ohne ärztlichen Rat nicht angewendet werden. Zudem gilt es, einige Vorsichtmaßnahmen zu beachten, beispielsweise im Straßenverkehr oder im Beruf. Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland: „Im Beruf gilt:

Die Einnahme rezeptfreier Präparate kann die Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können zu verminderter Aufmerksamkeit, längeren Reaktionszeiten, Gleichgewichtsstörungen oder auch zu Schwindel und Übelkeit führen.“ Arbeitnehmer sollten sich daher bei der Selbstmedikation in der Apotheke oder von ihrem Arzt beraten lassen.

Arzneimittel können die
Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen

Unerwünschte Effekte treten oft bei der ersten Anwendung eines Arzneimittels auf. Sie kommen aber auch vor, wenn bei einer langfristigen Behandlung die Dosierung verändert wird. Bei Blutdruck-senkenden Arzneimitteln kann es dann beispielsweise vermehrt zu Schwindel, Benommenheit und Kopfschmerzen kommen. Verschiedene Medikamente können die Reaktionsfähigkeit reduzieren und zu Müdigkeit führen. Beeinflusst dieser Effekt die Arbeitsleistung, lohnt es sich, den Arzt oder Apotheker nach einer Alternative zu fragen.

Bei Schlafmitteln ist auch auf den Zeitpunkt der Einnahme zu achten, denn die Wirkdauer liegt bei acht bis zehn Stunden. Hier ist insbesondere bei Beschäftigten mit Fahrtätigkeiten Vorsicht geboten. Augentropfen, die eine Pupillenweitstellung verursachen, sowie die Anwendung von Gelen und Salben im Auge beeinträchtigen eine klare Sicht. Das schränkt alle Tätigkeiten ein, die gutes Sehen erfordern. Anwender sollten in dieser Zeit nicht am Straßenverkehr teilnehmen, nicht ohne sicheren Halt arbeiten und keine Maschinen bedienen.

Chronische Erkrankungen:
Gemeinsam berufliche Perspektiven finden

Bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Herzrhythmusstörungen oder Epilepsie können die meisten Arbeitnehmer dank einer ärztlichen Behandlung mit wirkungsvollen Medikamenten ihrem Beruf nachgehen. Bei einer effektiven Medikation und je nach Tätigkeitsbereich sind sie voll leistungsfähig. Voraussetzung ist dabei, dass sich der Betroffene an die Therapieempfehlungen des Arztes hält. „Der Betriebsarzt sollte über die Einnahme bestimmter Medikamente informiert sein. Er kann den Beschäftigten zur beruflichen Tätigkeit beraten“, so Schramm. Das gelte beispielsweise bei neu festgestellten psychischen oder neurologischen Erkrankungen wie Epilepsie, die medikamentös behandelt werden.

Aber auch Diabetiker oder Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollten den Betriebsarzt oder den behandelnden Arzt zu Rate ziehen, wenn die benötigten Arzneimittel die Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber trägt bei einer dauerhaften Einschränkung durch die Medikamenteneinnahme dazu bei, bedarfsgerechte Tätigkeitsfelder für den Betroffenen zu finden. Für den Beschäftigten bieten sich durch die Anpassung der Arbeitsaufgaben neue berufliche Perspektiven und Arbeitgeber können das Wissen erfahrener Fachkräfte dem Betrieb erhalten.

Schulbus: Schubsen tabu

Winterzeit: Jetzt ticken die Uhren wieder anders. Auf Schüler lauern in den Morgenstunden wegen der Dunkelheit an Bushaltestellen zahlreiche Gefahren. „Die Schulkinder sollten besonders auffällige, helle Kleidung mit großflächigen Reflexstreifen tragen. Eine auffällige Mütze, Sicherheitswesten und reflektierende Applikationen am Ranzen vervollständigen das Outfit“, erklärt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Eltern sollten kleine Kinder anfangs zur Schulbushaltestelle begleiten und mit ihnen diszipliniertes Verhalten trainieren.

© TÜVRheinland
© TÜVRheinland

Dazu gehört, dass sich die Kinder – auch wenn’s mitunter schwerfällt – zur eigenen Sicherheit in der Reihe anstellen, nicht drängeln, toben und nicht ganz vorne an der Bordsteinkante stehen. Die Front des herannahenden Busses überfährt beim Einbiegen in die Haltebucht oftmals die Bürgersteigkante. Das Überqueren der Fahrbahn vor oder hinter dem Bus ist eine Hauptgefahrenquelle. Kinder werden durch den Bus verdeckt oder zu spät erkannt. Deshalb immer warten, bis der Bus abgefahren und die Straße frei ist.

Richtiges Verhalten im Bus

Beim Einsteigen in den Bus gilt: zügig nach hinten durchgehen, einen Sitzplatz oder eine Möglichkeit zum Festhalten suchen. Nur so lassen sich Stürze bei plötzlichen Bremsmanövern oder in Kurven verhindern. Eltern sollten ihre Kinder auch darauf hinweisen, dass Anweisungen und Ermahnungen des Fahrers zu befolgen sind. Lautes Schreien, Streitereien und Rangeleien können den Fahrer zudem vom Verkehrsgeschehen ablenken und im schlimmsten Fall zur Fahrtunterbrechung führen.

Der Schulbusverkehr ist ein Linienverkehr. Das heißt, es gibt keine Sitzplatzgarantie, Stehplätze können vorhanden sein. Müssen Passagiere aufgrund nicht vorhandener Sitzplätze stehen, schreibt der Gesetzgeber eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor. „Der Schulträger kann jedoch bei der Transport-Ausschreibung verbindliche Rahmenbedingungen frei festlegen und beispielsweise nur den Sitzendtransport, neue Fahrzeuge oder fest angestellte Fahrer verlangen“, betont Sander.

Rotlicht verheißt meist nichts Gutes

Plötzlich leuchtet auf der Armaturentafel ein rotes Symbol auf – nicht jeder Autofahrer weiß, was dann zu tun ist. Ignorieren? Sofort stehenbleiben oder noch bis zur nächsten Werkstatt fahren? Was bedeuten die Symbole überhaupt und warum leuchten sie manchmal gelb, manchmal rot? Der ADAC hat eine Übersicht über die wichtigsten Kontrollleuchten erstellt, die Autofahrer kennen sollten.
Rot kann, muss aber nicht immer gefährlich sein. So hat ein rotes Ausrufezeichen im Kreis zwei Bedeutungen. Es kann anzeigen, dass die Handbremse noch angezogen ist. Leuchtet es allerdings nach gelöster Handbremse immer noch, kann ein Bremsversagen drohen, weil die Bremsflüssigkeit gesunken ist oder die Beläge bis auf das Metall abgefahren sind. Dann muss sofort der Pannendienst gerufen werden. Anders bei der roten Ölkanne. Hier müssen Autofahrer immer handeln.

Befindet sich unter der Kanne eine Zick-Zack-Linie und die Schrift „MIN“, muss der Ölstand an der nächsten Tankstelle kontrolliert werden, ansonsten droht ein Motorschaden. Ist hingegen nur eine rote Ölkanne zu sehen, ist es eigentlich schon zu spät: Der Motoröldruck ist zu niedrig. Es muss sofort angehalten und Öl nachgefüllt werden. In den meisten Fällen ist auch ein Werkstattbesuch notwendig. Einprägen sollten sich Autofahrer auch die roten Symbole, die die Überhitzung des Motors, Probleme mit der Stromversorgung oder Störungen der Rückhaltesysteme anzeigen.

Bei manchen gelben Symbolen wird der Autofahrer zu Handlungen aufgefordert, die die Sicherheit erhöhen. Ein stilisiertes Auto beim Schleudern zeigt die Aktivierung von ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) und damit schwierige Straßenverhältnisse an. Hier heißt es, vorsichtig zu lenken und das Tempo zu verringern. Leuchtet die gelbe Motorkontrollleuchte, gibt es Probleme mit der Motorsteuerung und zudem kann der Schadstoffausstoß erhöht sein.

Möglicherweise ist auch die Lambdasonde defekt oder ein Marder hat ein Kabel beschädigt – in jedem Fall ist hier ein umgehender Werkstattbesuch angezeigt, um weitere Schäden zu vermeiden. Ebenfalls gelb ist die Leuchte für Probleme mit dem Reifendruck – ein Ausrufezeichen verbunden mit dem Symbol eines platten Reifens. Eventuell liegt eine Reifenpanne vor; wenn sie aber nach einem Reifenwechsel auftaucht, kann der Grund auch harmlos ein und nur die Kalibrierung der Pneus fehlen.

Welche Bedeutung die Kontrollleuchten haben, steht in der Betriebsanleitung bzw. im Bordbuch. Die Symbole unterscheiden sich allerdings bei verschiedenen Fahrzeugmodellen und ihr Sinn ist nicht immer verständlich – das macht es für den Autofahrer schwierig, richtig zu reagieren. Der ADAC wünscht sich deshalb von den Herstellern eine einheitliche, herstellerübergreifende Symbolik. Besonders bei Anzeigen für Gefahren oder gravierende Störungen sollten ein Tonsignal und ein Texthinweis mit Verhaltensregeln die Aufmerksamkeit erhöhen und zusätzliche Klarheit schaffen.

Marmelade selbst zu kochen liegt voll im Trend

(ots) – Was wäre ein gutes Frühstück ohne eine leckere Marmelade,, vor allem, wenn sie selbst gemacht ist. Aber welche Sorte ist besonders bekömmlich? Wie wird das frische Obst am besten verarbeitet? Und wann ist die süße Köstlichkeit eine Marmelade, wann eine Konfitüre oder ein Fruchtaufstrich? Diese und andere Fragen beantwortet „daheim in Deutschland“ in der Juni/Juli-Ausgabe 2013. Die Landzeitschrift gibt dabei nicht nur Tipps zum Selbstkochen von Marmelade, sie liefert auch noch ein Rezept zum Ausprobieren mit: für die Sorte Erdbeer-Rhabarber.

Obwohl es in den Supermärkten inzwischen eine reichhaltige Auswahl an Aufstrichen zu kaufen gibt, geht der Trend dahin, Marmelade aus frischem Obst selbst zu kochen oder direkt beim Hersteller um die Ecke zu kaufen. Gerade in ländlichen Regionen und auf Wochenmärkten in Städten sind solche Produkte weit verbreitet. Birgit Mählmann, Öko-Landwirtin aus dem Alten Land bei Hamburg, bestätigt das. „Eines Tages fragte ein Kunde mich, ob ich nicht mal Konfitüre kochen wollte“, erinnert sie sich in der neuen Ausgabe von „daheim in Deutschland“ an den Beginn ihrer Marmeladen-Leidenschaft.

Rund drei Dutzend Rezepte hat sie seither entwickelt. Mal heißt die Sorte Sauerkirsch-Schokolade, mal Sanddorn-Apfel, mal Birne-Ingwer, mal Brombeer-Rotwein, mal Pflaume-Walnuss. Damit die Marmelade über das Jahr nicht ausgeht, wird das Obst, das nicht gebraucht wird, eingefroren, bei Bedarf aufgetaut und dann eingekocht. „Das ist eine wunderbare Möglichkeit, die Früchte schonend zu konservieren“, sagt Birgit Mählmann. Auch mit dieser Erfahrung dürfe eine Zutat aber nie fehlen: „Man muss mit ganz viel Liebe kochen.“

Der Erfolg gibt ihr und anderen regionalen Produzenten immer öfter Recht. An einem normalen Vormittag füllt sie etwa 50 Gläser à 150 Gramm, im Jahr kommen so etwa 10.000 Gläser Bio-Marmelade zusammen. Und die Nachfrage steigt weiter. Die Gläser, die Birgit Mählmann auf den Märkten zum Verkauf anbietet, sind selten älter als ein paar Wochen. Und enthalten streng genommen meistens gar keine Marmelade: Laut der Konfitürenverordnung aus dem Jahr 2003 besteht Marmelade aus Zitrusfrüchten. Alles andere ist je nach Fruchtgehalt Konfitüre oder Konfitüre Extra beziehungsweise wie im „daheim“-Rezept Fruchtaufstrich, für den die Zutaten nicht vorgeschrieben sind.

Quelle:  http://www.readersdigest.de

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