Behandlungen im Ausland
Ob Badeurlaub, Aktivreise oder Kulturtrip – die Reiselust ist groß: Rund 70 Millionen Urlaubsreisen haben die Bundesbürger allein 2012 unternommen, davon etwa zwei Drittel ins Ausland. Doch was tun, wenn ein Sonnenstich, Zahnschmerzen oder ein verstauchter Knöchel die Urlaubsfreuden trüben? Wer innerhalb Europas reist, hat am besten immer seine Europäische Krankenversicherungskarte dabei, rät die Techniker Krankenkasse (TK).
Denn im Krankheitsfall dient die sogenannte EHIC (European Health Insurance Card) als Nachweis, dass der Urlaubsreisende in Deutschland versichert ist. Je nach Recht des Reiselandes erhält der Versicherte alle medizinisch erforderlichen Leistungen – so als wäre er in dem jeweiligen Land versichert. Viele Länder sehen allerdings Zuzahlungen oder Eigenanteile vor, die man vor Ort bezahlen muss. Das gilt zum Beispiel für die Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt, aber auch in der Apotheke. In der Regel dürfen die Kassen diese Kosten nicht übernehmen. Daher ist es empfehlenswert, sich zusätzlich mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung abzusichern. So ist auch ein eventuell notwendiger und kostspieliger Krankenrücktransport nach Deutschland abgedeckt. Kosten dafür dürfen gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen.
Die EHIC gilt in allen 28 Staaten der EU sowie in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien und der Schweiz. Versicherte finden die EHIC auf der Rückseite ihrer Gesundheitskarte. Die EHIC gilt auch in einigen außereuropäischen Hoheitsgebieten – zum Beispiel auf Martinique und in Französisch-Guyana. In der Türkei, in Tunesien und Bosnien-Herzegowina brauchen Urlauber einen Auslandskrankenschein. Informationen zu den Geltungsbereichen geben die Krankenkassen.
Wer gezielt ins Ausland fährt, um sich dort behandeln zu lassen, kann die EHIC nicht benutzen. Wer entsprechende Reiseplanungen hat, sollte vorher mit seiner Kasse besprechen, welche Kosten übernommen werden können.