Schlagwort-Archiv: Verbraucher

Gaskunden sollten Geld zurückfordern

Gaskunden des Essener RWE-Konzerns sollten jetzt noch ihren Jahresrechungen ab 2010 widersprechen und überzahlte Beträge zurückfordern. Das rät die Verbraucherzentrale NRW allen Kunden, die Gas zu so genannten Sondertarifen beziehen – das trifft auf die Mehrzahl zu.

Der Grund: Vergangene Preiserhöhungen beruhten auf unwirksamen Vertragsklauseln. „Durchschnittshaushalte mit einem jährlichen Gasverbrauch von rund 20.000 Kilowattstunden, die jetzt noch ihren Jahresrechnungen ab 2010 widersprechen, können womöglich 200 Euro zurückfordern“, sagt Jürgen Schröder, Experte für Energierecht bei der Verbraucherzentrale NRW. Der Widerspruch ist innerhalb von drei Jahren möglich. Deshalb können Gaskunden beispielsweise am 9. Oktober 2013 per Fax noch allen Jahresrechnungen widersprechen, die sie am 9. Oktober 2010 oder später erhalten haben.

Da am Jahresende die Verjährung droht, sollte man überzahlte Beträge möglichst umgehend schriftlich von RWE zurückfordern. Ein Musterbrief dazu und eine Anleitung, um Rückforderungsbeträge auszurechnen, bietet die Verbraucherzentrale NRW auf der Internetseite www.vz-nrw.de/gaskunden. Dort finden sich außerdem Informationen für solche Gaskunden, die schon Rechnungen aus den Jahren vor 2010 widersprochen haben oder bei anderen Versorgern sind.

Hintergrund des Aufrufs ist das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 31.7.2013 (Az.: VIII ZR 162/09). Damit konnte sich die Verbraucherzentrale NRW nach jahrelangem Rechtsstreit gegen den Energiekonzern RWE durchsetzen. Weil RWE in seinen Vertragsklauseln nicht angegeben hatte, weshalb und wie die Gaspreise für Sonderkunden steigen können, muss der Konzern unrechtmäßig verlangte Preisanhebungen zurückzahlen. Der BGH war damit der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes gefolgt, der das Verfahren bereits im März im Sinne der Verbraucher entschieden hatte. Das BGH-Urteil betrifft die meisten privaten Gasbezieher in Deutschland: Von rund 13,5 Millionen Gaskunden sind mehr als zwei Drittel so genannte Sonderkunden. Sie haben Tarif oder Anbieter schon einmal gewechselt und sind damit nicht mehr in der Grundversorgung.

Das verbraucherfreundliche Urteil des BGH hat nicht nur Folgen für RWE, sondern auch für weitere Gasanbieter. Verbraucherschützer Schröder: „Nach unseren Kenntnissen haben viele Versorger Klauseln wie jene, die der BGH beanstandet hat – auch diese Unternehmen stehen nun in der Pflicht, ihren Kunden unrechtmäßige Rechnungsbeträge zu erstatten.“ In Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW können Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen die Verträge ihres jeweiligen Gasversorgers auf mögliche Ansprüche prüfen lassen. Lehnt der Gaslieferant es ab zu zahlen, müssten Kunden klagen.

Die Verbraucherschützer appellieren an die Energieversorger, eine sinnvolle Pauschallösung anzubieten, damit Gaskunden zu ihrem Recht kommen. Dem RWE-Konzern hat die Verbraucherzentrale NRW vor vier Wochen ein Gesprächsangebot darüber gemacht.

Mit Blick in die Zukunft ist nach Auffassung der Verbraucherschützer der Gesetzgeber gefordert. Er muss rechtliche Grundlagen für transparente Preisanpassungen durch Energieversorger schaffen, zum Beispiel durch eine Verordnung für Sonderkunden oder eine entsprechende Regelung im Energiewirtschaftsgesetz. Zudem sollte er Sammelklagen ermöglichen, die es Verbrauchern erleichtern, ihre Rechte durchzusetzen.

Stand: 08.10.2013

Regionalfenster auf Lebensmitteln

Ab Januar 2014 soll das „Regionalfenster“ für mehr Transparenz beim Einkauf von regionalen Lebensmitteln sorgen. Es wird zur Internationalen Grünen Woche bundesweit eingeführt, informiert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Auf einen Blick soll der Verbraucher erkennen, aus welcher Region die Rohstoffe stammen und wo sie verarbeitet worden sind. Der Trägerverein „Regionalfenster“ vergibt das blaue Etikett nach festgelegten Regeln.

Die Hauptzutat muss nachweislich aus der angegebenen Region stammen. Ein mehrstufiges Kontroll- und Sicherheitssystem soll gewährleisten, dass die Angaben korrekt sind. Das Regionalfenster ist nicht als Gütesiegel zu verstehen. Aussagen zur Art der Erzeugung wie ökologisch, ohne Gentechnik und tiergerecht sind nicht zugelassen.

Einen von der Universität Kassel begleiteten Testlauf hat die neue Kennzeichnung bereits erfolgreich bestanden: Von Januar bis April 2013 waren 150 Lebensmittel mit dem Regionalfenster in bundesweit fünf Testregionen erhältlich. Dazu gehörten Gemüse, Saft, Wurst, Brot und Milchprodukte. Ein Marktforschungsinstitut hat über 2.000 Verbraucher in allen 20 Testmärkten zu ihrer Meinung befragt. Rund 80 Prozent der Konsumenten bewerteten das Regionalfenster als positiv und würden die Einführung dieser Kennzeichnung begrüßen.

Ebenfalls 80 Prozent fanden das Etikett verständlich, gut lesbar, übersichtlich und informativ. Auch die teilnehmenden Händler sahen das Regionalfenster überwiegend positiv. Die Marktleiter gaben in Telefoninterviews an, dass die Klarheit und Einfachheit Pluspunkte sind. Knapp die Hälfte der Testmärkte konnte sogar Umsatzsteigerungen bei regionalen Produkten verzeichnen.

Das Regionalfenster ist eine freiwillige Kennzeichnung. Die Bundesregierung will sich jedoch für eine europaweit verpflichtende Herkunftskennzeichnung einsetzen.
Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.regionalfenster.de

Mängel in den AGB kostet Amazon den Testsieg

Im Test von E-Book-Portalen bietet der Marktführer Amazon zwar ein breites Buchsortiment und den meisten Komfort bei Einkauf und Nutzung. Sehr deutliche Mängel in den Geschäftsbedingungen kosten ihn aber den Testsieg. Auch den Datenschutz der Android-App bewertet die Stiftung Warentest kritisch. Stattdessen teilen sich die deutschen Anbieter Buecher.de und eBook.de den ersten Platz, berichtet die Zeitschrift test in der Oktober-Ausgabe.

Im Test waren zehn E-Book-Portale. Das Kaufen von E-Books klappt bei allen Portalen. Rundum überzeugen kann aber keines. Insgesamt vergaben die Tester sechs Mal „befriedigend“, drei Mal „ausreichend“ und einmal „mangelhaft“.

Preisunterschiede zwischen den Portalen gibt es nicht, die E-Books kosten meist 10 bis 20 Prozent weniger als gedruckte Ausgaben. Die Unterschiede liegen vor allem in der Breite des Sortiments, dem Komfort bei Kauf und Nutzung und im Bereich Datenschutz.

Das breiteste Sortiment führen Apple und Amazon. Beide Anbieter setzen jedoch auf ein geschlossenes System. Die E-Books können nur mit den eigenen Geräten und Apps gelesen werden. Bei allen anderen Portalen können ihre Nutzer flexibler zwischen Anbietern wechseln oder Bücher von unterschiedlichen Portalen auf einem Lesegerät kombinieren.

Am schmalsten ist das Sortiment bei Google und beim kanadisch-japanischen Buchhändler Kobo. Auch beim Telekom-Portal PagePlace ist das Angebot aktueller Belletristik relativ dünn.

Beim Umgang mit Nutzerdaten ist eBook.de vorbildlich: Die Lese-Apps senden keine unnötigen Daten und in den AGB gibt es keine Mängel. Amazon, Apple, Kobo und Sony leisten sich dagegen deutliche oder sehr deutliche Mängel in ihren AGB. Etliche Tablet-Apps im Test schicken zudem eindeutige Gerätekennungen an ihre Anbieter.

Der ausführliche Test E-Book-Portale unter www.test.de/e-book-portale

Teure Salze aus fernen Ländern sind nicht besser als Haushaltssalz

Fleur de Sel aus Ibiza, rosa Kristalle vom Himalaya, Blausalz aus dem Iran – teure Speisesalze werben oft mit wundersamen Versprechen. Doch zu stolzen Preisen bis zu 6,65 Euro pro 100 Gramm bieten viele nicht mehr als einfaches Haushaltssalz, das bei gleicher Menge nur 4 Cent kostet. Einige Exoten fallen sogar mit der Note „Mangelhaft“ durch. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test, für die sie 36 Speisesalze geprüft hat.

© Stiftung Warentest
© Stiftung Warentest

Besondere Salze kosten zum Teil mehr als hundertmal so viel wie einfaches Speisesalz. Für die günstigen spricht neben dem Preis auch das Testergebnis. 15 der 21 einfachen Siede- und Meersalze schneiden insgesamt „gut“ ab, bei den Besonderheiten nur 4 von 15. Ob rosa aus Pakistan, blau aus dem Iran oder weiß aus Niedersachsen, ob unter Tage oder am Meer gewonnen: Die 36 Salze im Test unterscheiden sich chemisch wenig voneinander. Sie bestehen zu 93 bis 99,9 Prozent aus Kochsalz. Der Rest sind überwiegend schwerlösliche Verbindungen der Elemente Kalzium und Magnesium. Manche Anbieter werben mit besonders vielen Elementen, was die die Tester entlarven: Im Sal de Ibiza fanden sie nur einen Bruchteil der verheißenen „80 Mineralien und Spurenelemente“, auch im Kristallsalz Himalaya konnten keine 84 Elemente nachgewiesen werden.

15 der Salze sind angereichert – mit Jod und Fluorid oder nur mit Jod. Nach Ansicht der Stiftung Warentest ist die Aufnahme beider Zusätze über das Speisesalz für die meisten Menschen in Deutschland sinnvoll.

Der ausführliche Test Speisesalz ist unter www.test.de/salz abrufbar.

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