Schlagwort-Archiv: Verbraucher

Post schlägt beim Porto auf

Zum Jahreswechsel werden Briefeschreiber tiefer ins Portemonnaie greifen müssen: Den Standardbrief bis 20 Gramm trägt der Postbote dann für 60 Cent (bisher 58 Cent) in die Briefkästen. Bei Einschreiben zieht das Porto von 2,05 Euro auf 2,15 Euro an. Das Einwurfeinschreiben geht ab 1. Januar 2014 für 1,80 Euro (bisher 1,60 Euro) auf die Reise.

Der Preis für Päckchen (in der Filiale) bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm bleibt unverändert bei 4,10 Euro. Alle anderen Päckchen und Pakete kosten jeweils 9 Cent mehr als bisher (zum Beispiel Päckchen bis 10 Kilogramm statt 6,90 nun 6,99 Euro).

Vorhandene Briefmarken konnten noch bis zum 31. Dezember 2013 aufgebraucht werden. Wer ab 1. Januar 2014 noch den alten Wert auf einen Brief klebt, riskiert, dass er die Sendung zurückbekommt oder dass der Empfänger ein Nachentgelt zahlen muss. In der Praxis haben aber schon bei der Umstellung des Portos auf 58 Cent Anfang dieses Jahres viele Briefträger in einer Übergangsphase auf das Nachporto verzichtet.

Seit Dezember bietet die Post Ergänzungsmarken zu 2 Cent und Marken zu 60 Cent in ihren Filialen und im Internet an. Für Privatkunden der Post gibt es somit 2014 eine Neuauflage des umständlichen Beklebens von Briefen, wenn zu Hause noch alte Bestände lagern: alte 55-Cent-Marken mit alten Drei-Cent-Marken und zusätzlich mit neuen Zwei-Cent-Marken kombinieren – solange bis der Vorrat aufgebraucht ist.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

 

Wie effizient arbeitet Ihr Brennwertkessel?

Brennwertkessel sind heute Stand der Technik. Sie nutzen die Wärme im Wasserdampf der Abgase und erzielen damit höhere Wirkungsgrade als beispielsweise Niedertemperaturkessel. Gut also, wenn man einen solchen Kessel im Keller hat.

Wie eine Studie der Energieberatung der Verbraucherzentralen jedoch herausgefunden hat, arbeiten die meisten Brennwertgeräte nicht optimal und verschwenden so Energie und Geld. Nur ein Drittel der Besitzer konnte mit seiner Anlage zufrieden sein. Anderen wurde eine Optimierung empfohlen, während ein letztes Drittel dringend aktiv werden sollte, um angesichts weiter steigender Energiepreise die Stärke dieser Technik effektiv zu nutzen.

Ob Ihr eigener Brennwertkessel effizient läuft, können Sie mit dem Brennwert-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern herausfinden.

Für den Brennwert-Check kommt der Energieberater zu zwei Terminen zu Ihnen nach Hause, misst u.a. die Kondensatmenge, die im Brennwertkessel anfällt, und überprüft die Einstellungen des Heizsystems. Mit einem Messgerät werden die Temperaturen des Heizungsvor- und Heizungsrücklaufes 24 Stunden lang aufgezeichnet. Zum Abschluss erhalten Sie einen Kurzbericht mit Empfehlungen zur Optimierung Ihrer Anlage.

Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium fällt für Sie lediglich ein Kostenbeitrag von 30 Euro an.

Wer Interesse daran hat, dass ein Energieberater seine Brennwertheizung überprüft, kann sich telefonisch unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder unter 0381 – 2087050 oder in jeder Verbraucherberatungsstelle des Landes für einen solchen Check registrieren lassen. Der nächstliegende Energieberater stimmt dann mit Ihnen einen Termin ab.

Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis ist das Beratungsangebot kostenfrei.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Stand: 18.11.2013

Link:
Brennwertkessel – Bücher und andere Produkte

2014: Was sich für Verbraucher ändert

Das Jahr 2014 steht kurz bevor – und damit zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert zu Änderungen in den Bereichen Finanzen, Digitale Welt, Pflege und Lebensmittel.

SEPA kommt

Ab Anfang Februar gelten bei Überweisungen und Lastschriften die SEPA-Regeln. Bei Überweisungen innerhalb Deutschlands müssen Verbraucher dafür die IBAN oder die Kontonummer und Bankleitzahl kennen, bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen in der EU die IBAN und BIC. Seine IBAN sollte man sich bis 1. Februar 2016 gemerkt haben, ab dann können Kontonummer und BLZ nicht mehr verwendet werden.

Wohn-Riester als Finanzspritze für die Schuldentilgung

Riester-Sparer können sich freuen: Ab 1. Januar 2014 können Guthaben aus Wohnriestern jederzeit genutzt werden, um die Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen. Bislang war das nur zu Beginn der Auszahlungsperiode möglich. Entnehmen muss man mindestens 3.000 Euro. Wer den Vertrag weiterführen möchte, um weiterhin in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, muss mindestens 3.000 Euro im Sparvertrag belassen.

Alles neu: Einkaufen im Internet

Ab dem 13. Juni 2014 gibt es EU-weit neue Regeln beim Einkauf übers Internet. Schuld daran ist die Verbraucherrechte-Richtlinie. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Neu ist, dass der Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden muss. Bislang reichte es, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Die deutsche Klausel, wonach der Händler die Rücksendekosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn der Onlineshop-Betreiber vorher darüber informiert, muss der Kunde die Rücksendung zahlen.

Wer einen Strom- oder Gasvertrag am Telefon oder im Internet abschließt, bekommt ein Widerrufsrecht. Bislang haben die Anbieter diese Möglichkeit nicht immer eingeräumt.

Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Das war vorher verbraucherfreundlicher geregelt: Bislang war das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung „unendlich“.

Bei einem Widerruf muss der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, der Verkäufer muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen.

Transparenter für Verbraucher werden die Warenkorbeinstellungen: Zusätzliche Angebote wie Transportversicherung oder Garantieverlängerung dürfen nicht mehr automatisch in den Warenkorb gelegt werden. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.

Noten für Pflegeeinrichtungen

Fast alle Pflegeeinrichtungen erhalten beim „Pflege-TÜV“ ein „sehr gut“. Ein neues Benotungssystem legt die Messlatte dafür ab 1. Januar 2014 höher. Die Regelung gilt zunächst jedoch nur für Pflegeeinrichtungen. Ambulante Pflegedienste werden nach den alten Kriterien bewertet. Die Prüfung aller Pflegeeinrichtungen sowie -dienste findet regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr unangemeldet statt.

Ein Fenster für Lebensmittel aus der Region

„Regional“ liegt im Trend. Viele Verbraucher würden sich Umfragen zufolge bewusst für Lebensmittel aus der näheren Umgebung entscheiden, wenn sie verlässliche Informationen hätten. Ab Jahresbeginn soll das sogenannte „Regionalfenster“ den Kunden verlässlichere Informationen über die regionale Herkunft verpackter Lebensmittel liefern. Nach einer Testphase soll das Regionalfenster zur Grünen Woche bundesweit gestartet werden. „Ein erster Schritt für mehr Klarheit ist damit getan. Leider gibt es keine verpflichtende Kennzeichnung für Regional-produkte. Es ist also weiterhin möglich, mit der Region zu werben ohne anzugeben, welche und wieviele der Rohstoffe aus der Region sind und wo produziert wird. Verbraucher sollten diese Produkte dann nicht kaufen“, rät Heidrun Franke, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Noch mehr Infos zu allen Änderungen 2014 finden Sie unter www.vzb.de/was-sich-fuer-verbraucher-aendert-1

Individuellen Rat erhalten Betroffene in den Verbraucherberatungsstellen –

Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) oder online unter www.vzb.de/terminvereinbarung – am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie per persönlicher E-Mailberatung

Stand: 19.12.2013

Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen

Das weit verbreitete Bauen mit einem Bauträger hat seine Besonderheiten. Der Bauträger fungiert als Bauherr, ist Eigentümer des Grundstücks und verkauft es mit einer Bauverpflichtung. Mit der notariellen Beurkundung des Bauträgervertrags wird der Interessent zum Erwerber. Diese Verträge, so zeigt eine aktuelle, erstmals veröffentlichte BSB-Dokumentation, sind sehr komplexe Vertragswerke und bergen für Verbraucher erhebliche Risiken. Vertrauensanwälte des Bauherren-Schutzbund e.V. haben im Rahmen eines Projektes einhundert Bauträgerverträge aus den Jahren 2010 bis 2013 analysiert, zahlreiche verbraucherfeindliche Klauseln aufgedeckt , rechtlich bewertet und die Auswirkungen für die Verbraucher detailliert dargestellt.

Die Ergebnisse der Vertragsprüfungen und häufige Probleme bei der Realisierung von Bauvorhaben mit Bauträgern zeugen von unzureichender Rechtssicherheit. „Die wirtschaftlichen Risiken für Verbraucher sind gravierend“, kommentiert Rechtsanwalt Mario van Suntum aus Leipzig, der Projektleiter der Untersuchung.

Ein generelles Problem besteht darin, dass der Erwerber erst sehr spät Eigentümer der Immobilie wird, obwohl er frühzeitig Zahlungen leistet. Zwar ist der Bauträger verpflichtet, ihm dieses Eigentum zu verschaffen, doch dieser Anspruch wächst erst Zug um Zug während der Bauphase. Zahlreiche Bauträgerverträge sind dabei so abgefasst, dass sie die Rechte der Verbraucher erheblich beschneiden.

Als Beispiele fanden die BSB-Vertrauensanwälte wiederkehrende vorformulierte Klauseln, „die trickreich sind und die man rechtlich nur als verbraucherfeindlich klassifizieren kann“, wie van Suntum sagt. So werden Bauinteressenten unverhältnismäßig lange an ein Angebot gebunden. Das Planungsrisiko soll auf Erwerber abgewälzt werden. Ein vereinbarter Pauschalpreis soll mit nicht klar definierten Mehrkosten ausgehebelt werden. Vollmachten sollen zugunsten des Bauträgers aus der Hand gegeben werden. Das gesetzliche Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers – sprich das Zurückhalten von Zahlungsraten bei Mängeln – soll ausgeschlossen werden. Fälligkeiten von Kaufpreisraten werden so gesetzt, dass eine Kontrolle des tatsächlichen Bautenstandes nicht möglich ist.

„Das Transparenzgebot wird durch Klauseln der Bauträgerverträge vielfach verletzt, Sicherheiten für Erwerber sind eingeschränkt“, hat das Projektteam des BSB festgestellt. Bereits seit Jahren trägt die gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation, die seit 2005 zu Abmahnungen und Unterlassungsklagen im Sinne des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) berechtigt ist, verbraucherfeindliche Klauseln aus Bauverträgen zusammen und stellt sie im Internet als wichtige Verbraucherinformation zur Verfügung. Jetzt wird zu verbraucherfeindlichen Klauseln aus Bauträgerverträgen erstmals eine umfassende Analyse samt rechtlicher Bewertung vorgelegt. „Damit leistet der Bauherren-Schutzbund erneut Pionierarbeit, denn bislang liegt nichts Vergleichbares vor“, schätzt Peter Mauel, 1. Vorsitzender des BSB ein. „Die Dokumentation zeigt, dass es dringend notwendig ist, das Bauträgervertragsrecht zur reformieren, um Verbraucherinteressen beim Bauen mit dem Bauträger wirksam zu stärken.“

www.bsb-ev.de

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