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Christbaumständer: Sicherer Stand für alle Größen

Der Christbaum ist in den meisten deutschen Haushalten der strahlende Mittelpunkt des Weihnachtsfestes. Vor dem Schmücken muss er allerdings zuerst einmal sicher aufgestellt werden. Um das schnell und problemlos zu bewerkstelligen, ist es ratsam, beim Kauf eines Weihnachtsbaumständers genau hinzuschauen: „Prüfsiegel wie das GS-Zeichen versprechen Sicherheit, Stabilität, Funktionalität und eine gute Verarbeitung. Außerdem ist es sinnvoll, den Ständer im Geschäft auszupacken, um ihn auf scharfe Ecken und Kanten zu überprüfen“, sagt Wilhelm Sonntag, Experte für mechanische Produkte bei TÜV Rheinland. Er empfiehlt im Zweifelsfall immer Qualitätsware einem Schnäppchen vorzuziehen.

Besonders beliebt sind Nordmanntannen mit einer Länge von bis zu zwei Metern, dicht gefolgt von Blautannen und Fichten. Allerdings werden Christbaumständer für bestimmte Baumgrößen entwickelt und der stabilste Ständer gerät ins Schwanken, wenn die zugelassene Baumhöhe überschritten wird. Hinweise dazu sollten auf der Verpackung oder in der Gebrauchsanweisung vermerkt sein. „Bei der Mechanik haben sich in den letzten Jahren praktische Seilzugsysteme anstatt der etwas umständlichen Flügelschrauben durchgesetzt“, erklärt Wilhelm Sonntag. Mit einer entsprechenden Pedalsicherung bleibt der Baum selbst dann stehen, wenn Kinderhände unbedacht an Ästen und Baumschmuck ziehen oder Haustiere damit spielen. Praktisch: Ein Wasserbehälter mit integrierter Wasserstandsanzeige, dank ihm ist es leicht zugänglich ablesbar, ob der Baum gegossen werden muss.

Auch bei Lichterketten ist es wichtig, darauf zu achten, dass sie das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit tragen. Allgemein sollte Leuchtdekoration nur in vertrauenswürdigen Geschäften gekauft werden, um mangelhafte Ware auszuschließen bzw. sie ohne Probleme umtauschen zu können. Indizien für gute Qualität sind eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache, eine deutlich lesbare Herstelleradresse auf der Verpackung und ein angemessener Preis. Denn insbesondere bei Billigprodukten ist zum einen wenig und zum anderen auch nur kurze Zeit Freude zu erwarten. Leuchtdioden-Technik gilt als sicher und auch sparsam. Die LEDs haben eine längere Lebensdauer und verbrauchen weniger Energie. Mittlerweile gibt es den LED-Lichterschmuck nicht nur in grellen, kühl wirkenden Lichtfarben, sondern auch in warmweißen Ausführungen, die dem sanften Ton der Glühbirne sehr nahekommen und für eine gemütliche weihnachtliche Atmosphäre sorgen.

Weihnachtsgeschenke im Beruf bergen Risiken

Bald ist Weihnachten. Und wie jedes Jahr stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, an Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden adäquate Grußkarten und Geschenke zu überreichen. Aber wo liegt die wertmäßige Grenze, damit die gut gemeinte Geste nicht als Bestechung auslegbar ist? Wird dem keine Beachtung geschenkt, kann es für den Beschenkten und den Absender Folgen haben. „Dabei gibt es gibt keine gesetzlichen Vorgaben oder Wertgrenzen, ab wann ein Geschenk als Korruption gilt. Das müssen die Unternehmen für sich selbst regeln“, erläutert Walter Schlegel, Compliance-Experte von TÜV Rheinland, das Problem.

Bei Geschenken wie zum Beispiel Eintrittskarten für die VIP-Lounge im Fußballstadion, Reisen, hochwertiger Unterhaltungselektronik oder gar Bargeld ist Vorsicht geboten. „Um den Geber aber nicht vor den Kopf zu stoßen und sich selbst nicht zu sehr unter Druck zu setzen, können Geschenke grundsätzlich auch weiterverkauft und der Erlös kann einer gemeinnützigen Sache gespendet werden“, so Schlegel: Wer bei dem Wert eines Geschenks unsicher ist, aber auf Nummer sicher gehen möchte, hält besser Rücksprache mit seinem Vorgesetzten. Das schafft nicht nur Transparenz, sondern vermeidet zudem den Anschein von Käuflichkeit.

Ideal ist es, wenn ein Ansprechpartner für Korruption, ein sogenannter Compliance-Beauftragter im Unternehmen vorhanden ist. Dieser kann mit der Geschäftsleitung klare Regeln aufstellen, an denen sich Mitarbeiter orientieren können und steht im Zweifel beratend zur Seite. TÜV Rheinland bietet ein ganzes Spektrum von Dienstleistungen an, die Unternehmen helfen, mit Compliance-Themen umzugehen und entsprechende Verstöße zu verhindern. „Wir verfolgen einen umfassenden Ansatz der Compliance ‒ also die Einhaltung einer Vielzahl von internen und externen Regeln und Vorschriften ‒ und bilden so den Rahmen für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln“, erklärt Walter Schlegel.

Mehr Informationen zu dem Thema finden sich unter www.tuv.com/compliance im Internet.

Weihnachtsstress: Gutes Zeitmanagement schont die Nerven

Je näher die Festtage rücken, desto hektischer geht es zu – alle Jahre wieder. Damit die Adventszeit nicht mit einem Stress-Fest endet, ist es gut, dem anstrengenden Weihnachtstrubel aktiv aus dem Weg zu gehen. Besonders kräfteraubend empfinden viele das Geschenkekaufen. Diplom-Psychologin Julia Milchsack aus dem Gesundheitsbereich von TÜV Rheinland empfiehlt, sich nicht kopflos ins Getümmel zu stürzen, sondern frühzeitig Aufgaben- und Geschenkelisten zu erstellen. Diese können dann systematisch abgearbeitet werden. Auch das Bestellen von Geschenken über das Internet erspart nervenaufreibende Ausflüge in überfüllte Geschäfte. Innerhalb eines großen Freundeskreises ist Wichteln eine gute Alternative. Dabei verschenkt jeder nur ein Geschenk an die Person, die er im Vorfeld per Los gezogen hat.

Perfektionismus unterlassen

„Um sich in der Vorweihnachtszeit zu entlasten, ist es wichtig, die Erwartungen an die eigenen Leistungen nicht zu hoch zu setzen“, erklärt Julia Milchsack. Damit spricht die Expertin insbesondere die Familienmitglieder an, die ihren Liebsten mit aller Macht alles recht zu machen versuchen. Das perfekt organisierte Fest mit den passenden Geschenken und einem besonderen Menü – das klappt ohnehin in den seltensten Fällen. Nach Meinung der Psychologin darf auch ruhig einmal mit Traditionen gebrochen werden.

Auszeiten nehmen und Konflikte vermeiden

Anstatt sich rund um die Uhr unter Druck zu setzen, ist es viel sinnvoller, bewusst Auszeiten zum Krafttanken einzuplanen. Diese können dann beispielsweise für Spaziergänge, gesellige Weihnachtsmarktbesuche oder gemütliches Plätzchenbacken mit Freunden genutzt werden. Wer ganz gelöst den Festtagen entgegenblickt, kann auch leicht den häufig drohenden Zoff unter dem Tannenbaum umgehen. Er entsteht oft, wenn Familien sehr eng über einen längeren Zeitraum zusammen sind. Julia Milchsacks Tipp: Zu Weihnachten keine Grundsatzdiskussionen führen, sich in Toleranz üben und, wenn möglich, das Klären von Konflikten auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

LED-Lichterschmuck hilft Strom und Geld sparen

Foto: TÜV Rheinland
Foto: TÜV Rheinland

Um bei der Stromrechnung nach Weihnachten keine böse Überraschung zu erleben, ist es sinnvoll, den Energieverbrauch von elektrischen Leuchtdekorationen genau im Auge zu behalten. Ein etwa 20 Meter langer Lichtschlauch mit herkömmlichen Leuchtmitteln benötigt beispielsweise rund 300 Watt. Eine Kilowattstunde kostet momentan im Durchschnitt rund 0,27 Cent – Tendenz steigend. Leuchtet der Schlauch dieses Jahr vom ersten Advent bis zum Dreikönigstag am 6. Januar täglich acht Stunden, dann sind das circa 24 Euro. Ein vergleichbarer LED-Lichterschlauch verbraucht im gleichen Zeitraum nur knapp 8 Euro.

LEDs – lohnenswert trotz höherer Anschaffungskosten

Leuchtdioden sind mit Abstand am sparsamsten. Sie verbrauchen bis zu 85 Prozent weniger Energie als herkömmlicher Lichterschmuck. Allerdings kosten vergleichbare Produkte mit LEDs in der Anschaffung um einiges mehr. „Die Investition lohnt sich auf jeden Fall, da LED-Lichterschmuck äußerst langlebig ist und bei Qualität und Sicherheit ausgesprochen gut abschneidet“, so Thomas Haupt, Experte für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland. Ein Transformator reduziert zusätzlich die Steckdosenspannung erheblich und macht die Beleuchtung sicher.

Beim Kauf auf GS-Zeichen und Sicherheitshinweise achten

Generell ist es empfehlenswert, Lichterschmuck nur bei vertrauenswürdigen Händlern zu kaufen. Auf der Verpackung müssen Sicherheitshinweise in der jeweiligen Landessprache ebenso vermerkt sein wie Name und Adresse des Herstellers. Ein verlässlicher Hinweis für geprüfte Sicherheit ist das GS-Zeichen. Dieses steht für geprüfte Sicherheit und wird auch von TÜV Rheinland vergeben. Soll die Beleuchtung im Freien zum Einsatz kommen, ist zusätzlich auf das Kürzel IP 44 für Wetterfestigkeit zu achten.

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