Schlagwort-Archiv: Werbung

BGH: Parodie einer bekannten Marke

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat 2. April 2015 entschieden, dass der Inhaber einer bekannten Marke die Löschung einer Marke verlangen kann, die sich in ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Parodie an seine Marke anlehnt.

Die Klägerin ist eine führende Herstellerin von Sportartikeln. Sie ist Inhaberin der bekannten deutschen Wort-Bild-Marke mit dem Schriftzug „PUMA“ und dem Umriss einer springenden Raubkatze. Das Zeichen wird auf Sportbekleidung verwendet. Der Beklagte ist Inhaber einer prioritätsjüngeren deutschen Wort-Bild-Marke, die aus dem Schriftzug „PUDEL“ und dem Umriss eines springenden Pudels besteht und seit Anfang 2006 unter anderem für Bekleidungsstücke sowie T-Shirts registriert ist. Die Marken sind wie folgt gestaltet:

Die Klägerin sieht in der Eintragung dieser Marke eine Verletzung ihres Markenrechts.

Das Landgericht hat den Beklagten zur Einwilligung in die Löschung seiner Marke verurteilt. Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt. Er hat angenommen, dass die beiden Zeichen trotz der unübersehbaren Unterschiede im Sinne des Markenrechts einander ähnlich sind. Zwar ist die Ähnlichkeit der Zeichen nicht so groß, dass dadurch eine Verwechslungsgefahr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG* besteht. Der Beklagte nutzt mit seinem Zeichen die Unterscheidungskraft und die Wertschätzung der bekannten Marke der Klägerin im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG aus. Er profitiert von der Ähnlichkeit der beiden Marken und erlangt dadurch eine Aufmerksamkeit, die er für seine mit der Marke gekennzeichneten Produkte ansonsten nicht erhielte. Der Inhaber einer bekannten Marke kann die Löschung einer Marke auch dann verlangen, wenn keine Verwechslungsgefahr vorliegt, der Grad der Ähnlichkeit zwischen den beiden Marken jedoch so groß ist, dass die beteiligten Verkehrskreise sie gedanklich miteinander verknüpfen.

Gegenüber dem Recht aus der bekannten Marke kann sich der Beklagte zur Rechtfertigung nicht mit Erfolg auf die Grundrechte auf freie künstlerische Betätigung oder auf freie Meinungsäußerung berufen. Seine Rechte müssen gegenüber dem ebenfalls durch die Verfassung geschützten Markenrecht der Klägerin zurücktreten, weil der Grundrechtsschutz dem Beklagten nicht die Möglichkeit einräumt, ein eigenes Markenrecht für identische oder ähnliche Waren eintragen zu lassen.

Urteil vom 2. April 2015 – I ZR 59/13 – Springender Pudel

LG Hamburg – Urteil vom 10. Februar 2009 – 312 O 394/08

BeckRS 2010, 02140

OLG Hamburg – Urteil vom 7. März 2013 – 5 U 39/09

BeckRS 2015, 01706

Karlsruhe, den 2. April 2015

* § 9 MarkenG

(1) Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden,

1. …

2.

wenn wegen ihrer Identität oder Ähnlichkeit mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang und der Identität oder der Ähnlichkeit der durch die beiden Marken erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass die Marken gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden, oder

3.

wenn sie mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang identisch oder dieser ähnlich ist … , falls es sich bei der Marke mit älterem Zeitrang um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung der eingetragenen Marke die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen würde.

Text: Pressestelle des Bundesgerichtshofs

Sind Übergewichtige anfälliger für Beeinflussung?

Lebensmittelwerbung im Fernsehen

(aid) – Lebensmittelwerbung im Fernsehen kann bei übergewichtigen Menschen Heißhunger auf Süßes und Fettiges auslösen und dadurch das Risiko für eine erhöhte Kalorienzufuhr steigern. Das lassen die Ergebnisse einer australischen Studie vermuten.

Ob Werbung in Zeitschriften, im Fernsehen oder im Supermarkt – in westlichen Ländern werden Menschen ständig mit dem Thema Essen konfrontiert. Häufig wird für fett- oder zuckerreiche Lebensmittel geworben, die einen geringen Nährwert haben. Ziel der Studie war zu untersuchen, ob Produktwerbung auch die Motivation zum Essen beeinflusst. Dazu hatten Wissenschaftler der Adelaide Universität zwei Versuche durchgeführt: Am ersten Experiment nahmen 160 normalgewichtige Studentinnen im Alter von 18 bis 44 Jahren teil, am zweiten Experiment 124 übergewichtige bzw. fettleibige Frauen (18 bis 64 Jahre).

Sie zeigten den Probandinnen Fernsehwerbung für Lebensmittel und andere Produkte. Anschließend sollten sie Wortstämme zu vollständigen Wörtern zusammensetzen. So konnten beispielsweise aus „BRE“ die englischen Wörter bread (Brot), breath (Atem) oder break (Pause) gebildet werden. Schließlich sollten die Frauen anhand einer Skala ihr Verlangen nach Essen einschätzen. Wenn die Teilnehmerinnen zuvor verschiedene Lebensmittelwerbungen gesehen hatten, bildeten sie in beiden Experimenten mehr nahrungsbezogene Wörter als Frauen in der Kontrollgruppe.

Übergewichtige und Fettleibige waren offenbar empfänglicher für die Fernsehspots: Sie formten mehr solche Wörter und hatten zusätzlich eine gesteigerte Esslust. Vermutlich lenkt die Werbung – oft spontan und unbewusst – Gedanken und Wahrnehmungen auf die Nahrungsaufnahme. Bei Menschen mit hohem Körpergewicht können diese Assoziationen Heißhunger auslösen und sie zu einer übermäßigen Nahrungsaufnahme motivieren, so die Wissenschaftler. Das ist deshalb bedenklich, weil Übergewichtige oft viel Zeit vor dem Fernseher verbringen und dadurch mehr Werbung konsumieren. Weitere Studien sollen folgen, um die Ergebnisse zu bekräftigen. Dabei wird wichtig sein, auch die Nahrungsaufnahme nach dem Werbekonsum zu bestimmen.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:

Psychology & Health, Bd. 29, Nr. 10, S. 1192-1205, 2014.
www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/08870446.2014.918267#.VES4vhYgt3Q

aid-Heft „Der Kopf isst mit – Zusammenspiel zwischen Essen und Psyche“
Bestell-Nr. 3440,
www.aid.de/shop/shop_detail.php?bestellnr=3440

nach oben

Lustige Werbung zeigt Kondom in Aktion

Ein Problem bei Kondomwerbung ist, dass man das Produkt nicht wirklich in Aktion zeigen kann. Bislang zumindest nicht. Ein australischer Kondomhersteller hat mit diesem Tabu in seinem aktuellen Spot gebrochen.

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...