Schlagwort-Archiv: Winter

Kosten für Winterdienst von der Steuer absetzen

Kosten, die einem selbstnutzenden Grundstückseigentümer für den Winterdienst auf dem an seinem Grundstück angrenzenden öffentlichen Gehweg entstehen, können steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 13 K 13287/10) macht der Eigentümerverband Haus & Grund aufmerksam. Wenn eine Dienstleistung, die auf dem Grundstück selbst als haushaltsnahe Dienstleistung gelte, auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung auf öffentlichem Gelände erbracht werde, gelte auch dort die Steuerförderung, so das Gericht.

Der Fall: Ein Hauseigentümer hatte die ihm für die Schneebeseitigung auf dem Gehweg in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von knapp 150 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an: Die Arbeiten seien nicht auf dem Grundstück ausgeführt worden, sondern auf öffentlichem Gelände, weshalb kein Steuerabzug geltend gemacht werden könne. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhob der Eigentümer Klage und bekam Recht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da das Finanzamt bei seiner Auffassung blieb und Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt hat (Az. VI R 55/12). Auch wenn zwischenzeitlich das Bundesfinanzministerium auf die Entscheidung reagiert hat und festlegt, dass Dienstleistungen, die sowohl auf privatem als auch auf öffentlichem Gelände erbracht werden, aufgeteilt werden müssen, sollten Hauseigentümer die Gesamtkosten für den Winterdienst in der Steuererklärung geltend machen. Sofern die Finanzämter die Aufwendungen für die Gehweg-Schneeräumung dann aufteilen und nur teilweise anerkennen, kann unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden, bis der BFH entschieden hat.

www.hausundgrund.de

Honigbienen – Imker hoffen auf gute Überwinterung

In letzten Spätsommer und Herbst waren die Verluste bei den Bienenvölkern nur gering: Im Durchschnitt sind in der Einwinterungsphase rund drei Prozent der Bestände gestorben. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Untersuchung des Fachzentrums Bienen und Imkerei, Mayen, an der rund 5.600 Imkereien beteiligt waren. Im Jahr 2012 lagen die Einwinterungsverluste bei 4 Prozent und im Jahr 2011 sogar bei über 10 Prozent.

Je nach Bundesland gab es Unterschiede: So lagen die Bienenverluste in der Einwinterungsphase in Brandenburg bei 4,4 Prozent, in Bayern bei 3,6 Prozent und in Nordrhein-Westfalen bei 3,5 Prozent. In Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein dagegen sind weniger als ein Prozent der Völker gestorben.

Nun hoffen die Imker auch auf eine gute Überwinterung. Je nach Region wird mit einer Verlustquote von rund 10 bis 15 Prozent gerechnet. Nach dem Winter 2011/12 waren Bienenverluste von im Durchschnitt 21,5 Prozent und nach der Saison 2012/13 von 15,3 Prozent zu beklagen, informiert der Deutsche Imkerbund.

Die Verlustsituation in diesem Jahr wird günstiger eingeschätzt, weil der Trachtbeginn sehr spät und die Honigernten in weiten Teilen Deutschlands schlecht waren. Im Jahr 2012 war die Situation ähnlich, während die Imker im Jahr 2011 eine gute Honigernte hatten.
Heike Kreutz, www.aid.de

Radfahren im Winter: Vorsicht auf Radwegen

Der Winter ist da! Wer als Radfahrer ein paar Empfehlungen beachtet, der fährt auch sicher durch die Stadt, wenn Kälte und Schnee den Berliner Alltag beherrschen. Oftmals werden Radverkehrsanlagen trotz der Novellierung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (18.11.2010) und anderslautender Festlegung in den Räumplänen nur nachrangig oder sporadisch freigeräumt. Auf den Radwegen und Radspuren finden sich dann Schnee- und Eisflächen. Oder Eisbrocken und Schneehaufen werden einfach auf die dem Radverkehr vorbehaltenen Flächen geschoben.

Auf der Fahrbahn ist es meistens sicherer

»Wir raten deshalb, zusammen mit dem Kfz-Verkehr auf den meist besser geräumten Fahrbahnen zu fahren«, sagt Eva-Maria Scheel, Landesvorsitzende des ADFC Berlin. »Selbst bei benutzungspflichtigen Radwegen und Radfahrstreifen entfällt die Benutzungspflicht, falls sie nicht ordnungsgemäß geräumt wurden«. Mängel bei der Beseitigung von Schnee und Eis können direkt an die BSR gemeldet werden.

Wer bei Eis und Schnee mit dem Rad unterwegs ist, dem empfiehlt der ADFC spezielle Winter- oder Spikes-Reifen, die für deutlich mehr »Grip« auf glatten Wegen sorgen. Jedenfalls ist eine vorsichtige Fahrweise in Kurven und dosiertes Bremsen ratsam.

Beleuchtung für die Sichtbarkeit

In jedem Fall sollte das eigene Fahrrad verkehrssicher mit einer guten Bremsanlage sowie einer ausreichenden Beleuchtung ausgestattet sein, um mögliche Hindernisse rechtzeitig erkennen und ausweichen zu können. Wer zusätzlich mit heller und reflektierender Kleidung unterwegs ist, sorgt für eine noch bessere Erkennbarkeit.

Weitere Informationen:

Beschwerdeformular der BSR:
http://www.bsr.de/kontakt.php?e1=service&e2=bsr&e3=de
Schneeräumung und Fahrrad-Recht im Winter, Fahrradwinterbereifung:
http://www.adfc-berlin.de/aktionenprojekte/verkehrssicherheit/924-radwinter.html
Weitere ADFC-Tipps rund ums Radfahren im Winter
http://www.adfc.de/winter/

Mega Skigebiet 2014

Wintersport für Promis und Adel aber auch Wiege des alpinen Skilaufs, das ist Lech am Arlberg in Österreich. 1894 fuhr ein Pfarrer als erster Mensch mit Ski von Warth nach Lech, jetzt gibt es endlich die Skiverbindung.

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