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Lebensmittelunternehmer ist man schneller als man denkt

Auch ein selbstständiger Tellerwäscher wäre Lebensmittelunternehmer. Hat er nicht das Glück zwischenzeitlich Millionär zu werden und den Tellerwäscher-Job blitzschnell wieder aufgeben zu können, blühen selbst ihm ein ganzer Katalog an Auflagen: Kenntnisse im Lebensmittel- und Hygienerecht, Registrierungs- und Schulungspflichten, möglicherweise gar der Aufbau eines betrieblichen Hygienemanagements.

Denn all das gilt für jeden, der unter den Begriff des Lebensmittelunternehmers nach der europäischen Lebensmittel-Basisverordnung Nr. 178/2002 fällt. Und das wiederum ist nahezu jeder, der Lebensmittel herstellt oder vertreibt und damit zusammenhängende Tätigkeiten außerhalb seines privat-familiären Umfelds ausübt. Neben klassischen Herstellern, Handelsketten, Kantinen- und Imbissbudenbetreibern sind das beispielsweise auch Firmen, die Lebensmitteltransporter oder Produktionsanlagen reinigen oder Initiativen der Sozialverbände oder Suppenküchen, die Lebensmittel – kostenlos oder zu einem symbolischen Preis – an Bedürftige abgeben.

Selbst wer Vereins- oder Straßenfeste veranstaltet, kann als Lebensmittelunternehmer gelten. Das allerdings kann, muss aber nicht sein. Denn hier kommt es auf den Einzelfall an, der sich insbesondere daran misst, wie oft das Fest stattfindet. So wiederholt der europäische Gesetzgeber in den Erwägungsgründen der seit Dezember 2014 geltenden EU-Lebensmittelinformationsverordnung, dass das Unionsrecht nur für Unternehmen gelten sollte, „wobei der Unternehmensbegriff eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und einen gewissen Organisationsgrad voraussetzt“.

Werden nur gelegentlich Speisen durch Privatpersonen angeboten, etwa auf Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten und Zusammenkünften auf lokaler Ebene, muss das Lebensmittelrecht nicht zwingend zur Anwendung kommen.

In ähnlicher Weise hatte sich die EU-Kommission bereits 2007 in ihren Leitlinien zum europäischen Hygienerecht geäußert. Für Festveranstalter, etwa Kindertagesstätten, Schulen, Seniorenheime oder Vereine jeglicher Art heißt das: Finden die Festivitäten nicht regelmäßig, beispielsweise nur einmal jährlich statt, dürften sie vom engen Korsett der lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorgaben befreit sein.

Frei von Pflichten aber sind Veranstalter dadurch nicht. Denn die Gute Hygienepraxis, also unter anderem die Sorge dafür, dass die angebotenen Speisen sicher sind, muss dennoch gewährleistet sein. Und dazu wiederum liegt es nahe, sich an den rechtlichen Vorgaben zu orientieren.
Dr. Christina Rempe, www.aid.de

Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelhygiene finden Sie unter

www.aid.de/verbraucher/grosskueche_hygiene.php

aid-Heft „Küchenhygiene“, Bestell-Nr. 1323, Preis: 2,00 Euro

www.aid.de/shop/shop_detail.php?bestellnr=1323

Fleischfressende Pflanzen gesünder mit Hartweizengrieß

(aid) – Bei Haustieren wird sie heißblütig diskutiert – die fleischlose Ernährung. Wenn Herrchen oder Frauchen ohne Fleisch auskommen, ist das beim eigenen Hund oft auch erwünscht. Umstritten ist allerdings in Fachkreisen, ob das nun dem Tier mehr nützt oder schadet. Bei fleischfressenden Pflanzen scheint eine vegane Ernährung aber möglich und sogar wünschenswert. Denn Wissenschaftler vom asian phytomedical and research institute of Laos in Vientiane, Südostasien, haben nun offenbar Gewissheit, dass diese völlig ohne Fleisch auskommen können. Und nicht nur das. Die Ausbildung des Wurzelwerkes und damit die Robustheit der Pflanze erhöhen sich sogar um satte 150 Prozent (gemessen als irI, international rhizo Index).

Im Asian Journal of phytobiology veröffentlichte eine internationale Forschergruppe um Professor Angus Falang Ende März 2015 die Ergebnisse einer Langzeitstudie. Das Ziel war ursprünglich, die anfälligen fleischfressenden Pflanzen (Carnivoren) für den Import nach Europa und die USA zu verbessern. „Wir haben jährlich Verluste von bis zu 25 Prozent allein beim Transport zu beklagen“, so Falang. „Und wenn die Pflanzen dann beim Kunden ankamen, waren sie so geschwächt, dass etwa 30 Prozent innerhalb von zwei Wochen eingingen.“

In der Tat kennt jeder Pflanzenliebhaber das Problem: Kaum ist eine Venusfliegenfalle oder ein Sonnentau gekauft, überlebt der Carnivor nur mit Glück die ersten zwei Monate, trotz intensiver Pflege und „Zufütterung“. Die häufigsten Ursachen für das Absterben sind das Auftreten von Rußtau und Grauschimmel. Beides typische Krankheiten, die vor allem die Wurzeln von fleischfressenden Pflanzen angreifen. Dummerweise sind diese aber nur rudimentär ausgebildet und daher die „Achillesferse“ für deren Pflanzengesundheit. Sind die Wurzeln befallen, stirbt die Pflanze einfach ab. Die Wurzeln spielen – ganz im Gegensatz zu der restlichen Flora – in puncto Ernährung für die fleischfressenden Varianten keine Rolle, da sie sich fast ausschließlich von tierischen Quellen ernähren. Das Spektrum reicht dabei je nach Gattung von tierischen Einzellern über kleine Insekten wie Mücken und Fliegen bis zu kleinen Säugetieren bei größeren Kannenpflanzen.

Das Wissenschaftler-Team hat nun herausgefunden, dass die Anfälligkeit der Pflanzen „hausgemacht“ ist. Die meisten Fleischfresser produzieren nämlich Enzyme, mit denen sie die tierische Nahrung verdauen und somit die Nährstoffe nutzen können. Aber genau diese greifen auch die Pflanze selbst an. Hilfreich für diese Erkenntnis war ein Zufallsfund: Erstmals hatten Ende 2014 Paläontologen eine fossile fleischfressende Pflanze entdeckt. Bei dem Fund handelt es sich um zwei mit Drüsen bedeckte Blättchen in einem Stück Baltischen Bernsteins, das etwa 35 bis 47 Millionen Jahre alt ist.

Hier fanden die Wissenschaftler zwar die typischen Anlagen einer fleischfressenden Pflanze aber erstaunlicherweise keine Verdauungsenzyme. In einer Versuchsanlage im Norden Vietnams (Hauptanbaugebiet der „Export-Carnivoren“) probierte man sofort verschiedene Methoden aus. „Es ist kaum zu erklären, aber die besten Ergebnisse erhielten wir mit der Zufuhr von Hartweizengrieß“, so Professor Falang. Ob die so lange eingeschlossene Pflanze aus dem Baltikum aus Verzweiflung oder Mangel an Alternativen auf den bereits in dieser Zeit wildwachsenden Weizen zurückgriff, sei nicht mehr zu ermitteln.

Der wirtschaftliche Anbau dieser „neuen“ Pflanzen wird zwar noch etwas auf sich warten lassen, denn es stehen noch einige Versuche aus. Zudem ist bis dato der positive pflanzengesundheitliche Effekt lediglich an der Gattung Drosera, der Venusfliegenfalle, nachgewiesen worden. Ein europäisches Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary certificate) haben die Importeure jedenfalls bereits beantragt, denn der Markt in Europa ist sehr lukrativ. Die Zukunft könnte entsprechend auch für fleischfressende Pflanzen vegetarisch aussehen.
Harald Seitz, zurzeit in Laos, www.aid.de

Weitere Informationen:

asian phytomedical and research institute of Laos (apriL)
www.april.la

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