Tierschutz: Gesetzgebung ist nicht alles

(aid) – Was ist in der Tierhaltung richtig, was falsch? Tiergesundheitsverordnung, Tierarzneimittelrecht, Tierschutzgesetz – zahlreiche gesetzliche Vorschriften auf Staats- und EU-Ebene regeln den Umgang mit Tieren, Haltungsformen, Seuchenschutz und veterinärmedizinische Versorgung, Tiertransporte, das Vorgehen am Schlachthof. Dazu kommen brancheneigene Tierwohlinitiativen. Fachgremien der Bundesländer erarbeiten – wie zum Beispiel in Niedersachsen – eigene Tierschutzpläne. Gemeinsam ist allen Regelwerken der Versuch, praktikable, dem aktuellen Wissensstand entsprechende Mindestanforderungen zu definieren.

In vielen Punkten reicht das noch nicht aus, finden die Referenten des diesjährigen Seminars Veterinary Public Health zum Thema „Neue gesetzliche Regelungen und wirtschaftseigene Aktivitäten zur Verbesserung von Tierschutz und Tiergesundheit in der Nutztierhaltung“. Anfang Februar 2015 trafen sich dazu 290 Fachleute aus dem Tiergesundheitsbereich in Hannover.

Stetig wird daran geforscht, wie sich Tierhaltung verbessern lässt und warum manche Herden bei formal gleicher Ausganssituation gesünder sind und mehr leisten als andere. Dabei zeigt sich: Die schwer kontrollier- und messbare Komponente ist der Mensch im Stall. Bauliche Gegebenheiten, Genetik und Fütterung, Klima und Jahreszeit sind nicht die ganze Tierhaltung: „Die Einstellung des Tierhalters zu den Tieren wirkt sich auf die Tiergerechtheit der Haltung aus – das ist wissenschaftlich bemerkt worden, aber noch wenig untersucht“, stellte Dr. Lars Schrader heraus, Leiter des Instituts für Tierschutz und Tierhaltung des Friedrich Löffler Instituts in Celle. Dabei betont die Gesetzgebung ausdrücklich die Verantwortung des Tierhalters und verpflichtet zu Eigenkontrollen. Doch wie dieses interne Qualitätsmanagement auf den Betrieben aussehen soll, ist in Bezug auf Betreuungsintensität und Kontrollgänge durch den Stall, nicht definiert.

„Mastgeflügelhaltungssysteme sind standardisiert, aber nicht wie ein ordnungsgemäßer Routinedurchgang aussieht. Da sollten wir mal mit der Industrie gemeinsam überlegen: Was gehört dazu und wieviel Zeit kostet das?“, sagte Professor Dr. Sabine Petermann, Leiterin des Tierschutzdienstes am Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Oldenburg. Außerdem wünschenswert seien Sachkundenachweise, damit die Tierhalter ihr Wissen auf aktuellem Stand halten.
Regina Bartel, www.aid.de

Weitere Informationen:

Tierwohl – so kann’s gehen…

Mehr unter
www.aid.de/landwirtschaft/tierische_erzeugung.php

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