Was tun, damit die Versicherung zahlt?

Steht der Keller unter Wasser, heißt es nach dem Leerpumpen nicht etwa: „Schnell weg mit den kaputten Sachen, die Versicherung bezahlt ja neue“, sondern im Gegenteil: „Alles aufbewahren, fotografieren, Belege suchen und Zeugen finden!“ Sonst bezahlt die Versicherung vielleicht gar nichts. Denn nur, wer seine Pflichten als Versicherungsnehmer erfüllt, hat Anspruch auf Schadensregulierung. Der Ratgeber „Versicherungsschaden. Was tun?“ der Verbraucherzentrale NRW hilft Verbrauchern dabei, vom Vertragsabschluss über die Schadensmeldung bis zu Fristsetzungen alles so zu gestalten, dass sie nicht auf Kosten sitzen bleiben.

Geordnet nach den unterschiedlichen Policen etwa für Hausrat, Unfall, Haftpflicht, Reise, Berufsunfähigkeit, Kasko, Rechtsschutz oder Lebensversicherungen zeigt das Buch, was genau im Schadensfall zu tun ist und welche Fristen gelten. Der Ratgeber informiert zudem, wann Versicherer Leistungen ablehnen dürfen, etwa weil ein Schaden nicht abgedeckt ist oder bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden. Zahlreiche Checklisten und Musterbriefe sowie Tipps für außergerichtliche Einigungen runden das Servicepaket ab.

Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:

Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

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