Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien

Seit 1. Januar 2014 haben auch Menschen aus Bulgarien und Rumänien alle Rechte als EU-Bürger. Sie können dann ohne Arbeitserlaubnis auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig werden. Gesucht sind sie unter anderem als Haushalts- und Betreuungshilfen von älteren und pflegebedürftigen Menschen. Ab Januar wird Kroatien als jüngstes EU-Mitglied das einzige EU-Land sein, für das noch Beschränkungen beim Austausch von Arbeitskräften und Dienstleistungen gelten.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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