Viele Verbraucher, die zurzeit von Zeitschriftenwerbern des VSR Verlags angesprochen werden, glauben für Gutscheine zum Einkaufen oder Probelesen zu unterschreiben, doch sie erhalten stattdessen kostenpflichtige Abonnements. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor der neuen Vertriebsmethode des Verlags und empfiehlt Betroffenen, den unterzeichneten Vertrag zu widerrufen oder anzufechten.
„Zurzeit erreichen uns täglich mehrere Beschwerden von Verbrauchern, denen in Einkaufszentren oder Supermärkten Abos untergeschoben wurden“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. So unterzeichnete Frau L. aus P. in dem Glauben, dass sie kostenlose Gutscheine des Supermarkts erhalten würde und dachte, es wäre eine Aktion der Filiale. Herr L. aus D. schildert, dass er in einem Einkaufszentrum angesprochen und ihm erklärt wurde, dass er Gutscheine und Werbung zugeschickt bekäme, wenn er seine Adresse angebe und dafür unterschriebe. Trotz mehrmaliger Nachfragen bekommen die Betroffenen in vielen Fällen keinen Hinweis auf ein kostenpflichtiges Abonnement, das ihnen später per Post bestätigt wird.
Die VSR Verlag Service GmbH ist bekannt dafür, Verbrauchern mit falschen Versprechen Zeitschriftenabos unterzuschieben. Rehberg rät Verbrauchern, die hereingefallen sind, die Zahlung zu verweigern. Die ungewollt unterzeichneten Verträge können binnen einer Frist von 14 Tagen widerrufen oder später wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.
Hinweis: Die Experten der Verbraucherzentrale Hamburg helfen, aus den ungewollten Verträgen wieder herauszukommen. (Stand: 25/02/2014)
Weitere Infos unter www.vzhh.de.