Warnwesten im Auto

Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein. Die neue Pflicht gilt für alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen. In gewerblich genutzten Fahrzeugen ist die Warnweste ohnehin schon vorgeschrieben. Mit der Weste sollen Fahrer und Beifahrer nach einer Panne oder einem Unfall für andere Verkehrsteilnehmer besser zu sehen sein.

Laut Verkehrssicherheitsexperten sind Menschen, die eine Warnweste tragen, bei Dämmerlicht auf etwa 150 Meter zu erkennen. Ohne Weste nähmen Autofahrer Fußgänger erst aus einer Entfernung von maximal 80 Metern wahr. Damit die Weste im Fall des Falles griffbereit ist, sollten diese am besten im Innenraum in der Nähe des Fahrersitzes deponiert werden. Vorgeschrieben ist nur eine Warnweste pro Fahrzeug; empfehlenswert ist es jedoch, eine für alle Insassen an Bord zu haben.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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