Wohnraumförderung: Letzte Chance für private Häuslebauer

Es gibt gute Nachrichten für all diejenigen, die planen, ein Haus zu bauen oder zu kaufen: In dieser Woche hat das Landesbauministerium bekanntgegeben, dass weitere Anträge auf Eigentumsförderung bewilligt werden können. Letztes Bewilligungsdatum ist dabei der 30. November 2013. Allen Bauwilligen und Hauserwerbern empfiehlt der Kreis Borken vor diesem Hintergrund, möglichst kurzfristig eine öffentliche Förderung zu beantragen.

Wer plant, ein Haus zu bauen, kann noch kurzfristig Wohnraumförderung beantragen. Foto: Kreis Borken
Wer plant, ein Haus zu bauen, kann noch kurzfristig Wohnraumförderung beantragen.
Foto: Kreis Borken

Noch Anfang des Jahres hatte das Ministerium eine Förderung dieses Bereichs der Wohnraumförderung weder für erforderlich noch für finanzwirtschaftlich vertretbar gehalten. Stattdessen wurden in erster Linie die Fördermitteil für den Mietwohnungsbau deutlich erhöht. Im Gegenzug kürzte es das ohnehin schon geringe Förderbudget der Vorjahre für Eigentumsförderung erneut drastisch. Zudem sollten nur noch Neubaumaßnahmen in bestimmten Kommunen in Abhängigkeit vom Bedarf gefördert werden. Damit wurde erstmals in der Geschichte des sozialen Wohnungsbaus in NRW keine flächendeckende Eigentumsförderung mehr angeboten. Im Kreis Borken sind davon die Städte Ahaus und Gescher betroffen.

Die zu Beginn des Jahres dem Kreis Borken zur Verfügung gestellten Mittel für die Eigentumsförderung waren folglich relativ schnell aufgezehrt. Auch ein zwischenzeitlich zugewiesenes weiteres Mittelkontingent des Landes war bereits annähernd vollständig gebunden. Da in anderen Bereichen Fördermittel noch nicht abgerufen wurden, hat das Landesministerium jetzt allerdings bekanntgegeben, dass alle nunmehr vorgelegten Anträge bewilligt werden können. Der Bewilligungszeitraum endet aber bereits am 30. November 2013.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung sind im Internet auf der Homepage des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de zu finden. Außerdem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnraumförderung beim Kreis Borken für Auskünfte zur Verfügung. Erreichbar sind sie unter der Telefonnummer 02861 / 82-2361.

Zur Förderung des Neubaus von Mietwohnungen:

Die seitens des Landes mit dem Förderprogramm 2013 erhöhten Förderpauschalen und verbesserten Konditionen bieten auch für Investoren im Kreis Borken einen weiteren Anreiz, sozialen Mietwohnraum zu schaffen. Von diesen Verbesserungen profitieren annähernd alle Städte und Gemeinden. Verbesserungen, wie höhere Förderpauschalen, und Bewilligungsmieten sowie ein Darlehenszins von 0 Prozent in den ersten zehn Jahren, machen die Fördermittel im Vergleich zu den Mitteln des freien Kreditmarktes attraktiver. Auch in diesem Segment stehen für 2013 noch freie Fördermittelkontingente zur Verfügung.

Quelle/Text/Redaktion: Kreis Borken

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