Änderung: Energie und Verkehr

Die novellierte Energieeinsparverordnung bringt ab Mai 2014 in mehreren Schritten Neuerungen beim Energieausweis sowie bei Neubauten und Heizkesseln. Die Frist, bestimmte Photovoltaik-Anlagen nachzurüsten, läuft ab. Strom kostet wegen der erhöhten Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien mehr. Vermieter müssen für die korrekte Abrechnung der Betriebskosten geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. Im Internet geschlossene Verträge zur Lieferung von Strom und Gas können Kunden ab Mitte Juni widerrufen. Die EU zieht Staubsaugern mit Leistung oberhalb von 900 Watt ab September nach und nach den Stecker. Verkehrssünder erwartet ab 1. Mai ein neues Punktesystem. In Pkw, Lkw und Bussen muss ab 1. Juli eine Warnweste vorhanden sein. An fünf deutschen Flughäfen wird das elektronische Grenzkontollsystem EasyPASS eingeführt. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht eine Pkw-Maut für Autos mit ausländischem Kennzeichen vor.

Energieeinsparverordnung

Die Herausforderungen der Energiewende und veränderte Vorgaben der EU machten eine weitere Novellierung der seit 2002 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) notwendig: Am 1. Mai 2014 wird sie in Kraft treten und schrittweise besseren Energieausweisen, sparsameren Neubauten sowie effizienteren Heizkesseln den Weg bahnen.

  • Energieausweis

Weitreichende Neuerungen betreffen den Energieausweis, der als Informationsquelle bei der Immobiliensuche gestärkt wird. So erhalten neu ausgestellte Energieausweise für Wohngebäude eine Effizienzklasse, wie man sie von vielen Elektrogeräten kennt. Die Skala reicht von A+ bis H, wobei die Klassen A und B – je nach Gebäudetyp – etwa zukünftigem Neubaustandard entsprechen. Soll ein Gebäude oder eine Wohnung vermietet oder verkauft werden, muss der Energieeffizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige genannt und der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt oder ausgehängt werden – und zwar generell und nicht nur wie bisher, wenn der Interessent dies ausdrücklich verlangt. Dem Käufer beziehungsweise Mieter ist darüber hinaus ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises zu übergeben. Um die Qualität der Ausweise zu verbessern, werden die Aussteller künftig stärker überprüft. Die neuen Regelungen zum Energieausweis gelten mit Inkrafttreten der neuen EnEV.

  • Neubau

Ab dem Jahr 2016 gelten für Neubauten um 25 Prozent höhere energetische Anforderungen als bisher. Der Dämmstandard steigt um durchschnittlich 20 Prozent. Bei Sanierungen bestehender Gebäude ist keine weitere Verschärfung geplant.

  • Heizkessel

Öl- und Gas-Standardheizkessel müssen künftig nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Die bisherige Nachrüstverpflichtung, die nur Uralt-Kessel betraf, die vor Oktober 1978 eingebaut wurden, läuft Ende 2014 aus. Ab 2015 gilt dann ein Höchstalter für derartige Anlagen von 30 Jahren, sodass zunächst alle vor 1985 eingebauten Anlagen außer Betrieb genommen werden müssen. Wie bisher sind allerdings nur Konstanttemperaturkessel von der Regelung betroffen. Bestandsschutz genießen weiterhin die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn sie seit mindestens Anfang 2002 das Gebäude selbst bewohnen.

Einspeisemanagement für Photovoltaik-Anlagen

Zum 1. Januar 2014 läuft die Frist ab, Photovoltaikanlagen nachzurüsten, die sich gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) am Einspeisemanagement beteiligen müssen. Betroffen sind nur Anlagen, die zwischen 2009 und 2012 errichtet wurden und eine Leistung zwischen 30 und 100 Kilowatt (kW) haben. Größere Anlagen mussten meist schon zu einem früheren Zeitpunkt nachgerüstet werden; kleinere Anlagen brauchen nicht am Einspeisemanagement teilzunehmen. Bei den betroffenen Anlagen darf der Netzbetreiber bei Bedarf die Einspeise-Leistung per Fernsteuerung verringern. Dies bedingt bestimmte technische Voraussetzungen, die im Rahmen der Nachrüstung erfüllt werden müssen.

Ab dem 1. Januar 2014 werden bei Photovoltaik-Dachanlagen über 10 kW bis einschließlich 1000 kW nur noch 90 Prozent des erzeugten Stroms nach den Sätzen des EEG vergütet. Das gilt für alle Photovoltaik-Dachanlagen, die nach dem 31. März 2012 in Betrieb gegangen sind und für alle Neuanlagen.

Steigende Stromkosten durch höhere EEG-Umlage

Im Jahr 2014 ändern sich einige staatliche Umlagen, die Einfluss auf den Strompreis für Verbraucher haben. Stromanbieter müssen dann ihre Preise neu kalkulieren und überlegen, ob, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt sie die gestiegenen Kosten an ihre Kunden weitergeben. Zu einer wesentlichen Preissteigerung wird wohl die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien führen, die 2014 um 0,963 Cent auf 6,240 Cent je Kilowattstunde ansteigt. Für eine geringe Entlastung sorgt die Umlage für die privilegierte Netznutzung durch stromintensive Unternehmen, die von 0,329 Cent/kWh auf 0,092 Cent/kWh sinken wird. Diese und andere gesunkenen Kosten (vor allem gesunkene Bezugskosten durch niedrigere Börsenpreise) muss der Anbieter von sich aus berücksichtigen. Insgesamt müssen Privathaushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr aufgrund der Änderungen der staatlichen Umlagen etwa 2,73 Euro pro Monat mehr als bislang bezahlen.
Bei einer Strompreiserhöhung wegen gestiegener Umlagen, etwa der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), haben Verbraucher die gleichen Rechte wie bei einer Preisänderung aus anderen Gründen: Sie können (gemäß Paragraph 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz) ihren Vertrag zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kündigen und durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif oder zu einem anderen Versorger Geld sparen.

Geeichte Warmwasser- und Heizwärmezähler künftig Pflicht

Für eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten müssen Vermieter bis spätestens 1. Januar 2014 geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. So schreibt es die Heizkostenverordnung vor. Alte Warmwasserzähler, die bereits seit dem 1. Januar 1987 laufen, müssen bis zum 31. Dezember 2013 ausgetauscht sein.

Verdunstungsröhrchen an Heizkörpern, die vor dem 1. Juli 1981 in Betrieb waren, um den Verbrauch an Heizwärme zu erfassen, muss der Vermieter ebenfalls bis zum Jahreswechsel durch geeichte Heizwärmezähler ersetzt haben. Denn die Messdaten alter Geräte dürfen ab 1. Januar 2014 nicht mehr für die Jahresabrechnung verwendet werden. Wurde der Austausch gegen die geeichten Warmwasserzähler oder Heizwärme-Verbrauchsmesser verpasst, darf der Mieter die auf ihn anfallenden Kosten für Warmwasser und Heizung pauschal um 15 Prozent kürzen – aber nur für den Anteil, der nicht gemäß der Verordnung erfasst wurde.

Vor der Kürzung der Verbrauchskosten sollten sich Mieter aber zum Beispiel bei Energieberatern erkundigen, ob die Messgeräte tatsächlich nicht den aktuellen Anforderungen der Verordnung entsprechen.

Widerrufsrecht bei Strom- und Gasverträgen via Internet

Wer Gas- oder Strom im Internet oder am Telefon ordert, hat ab 13. Juni das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Bisher haben die Anbieter die Möglichkeit zum Widerruf nicht immer eingeräumt.

Drosselung für Staubsauger

Die EU verbietet vom 1. September 2014 an stromfressende Staubsauger. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Geräte verkauft werden, die weniger als 1.600 Watt Leistung erbringen – und damit weniger Strom verbrauchen. 2017 wird auf 900 Watt gedrosselt. Eine entsprechende Verordnung ist bereits Mitte 2013 in Kraft getreten. Ebenfalls ab Anfang September 2014 müssen Hersteller alle Staubsauger mit einem Label versehen, das den Verbrauch anzeigt. Dies reicht vom grünen A für geringen Stromverbrauch bis zum roten G für hohen Verbrauch. Entscheidend ist die Leistung, also die Watt-Zahl.
Die Ökodesign-Verordnung der EU zum Staubsaugen nimmt explizit einige Geräte wie Nasssauger, Saugroboter, akkubetriebene Staubsauger, Industriestaubsauger und Bohnermaschinen von der Drosselung aus.

Neues Punktesystem bei Verkehrssünden

Bahnbrechende Veränderungen stehen bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg ab 1. Mai 2014 an. Wie bisher ist der Führerschein bei zu vielen Punkten weg. Aber anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es je nach Schwere des Vergehens nur noch 1, 2 oder 3 Punkte:

  • einen Punkt für „schwere Verstöße“ – wie das Telefonieren mit dem Handy am Steuer oder das unzulässige Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung eines Rettungsfahrzeuges,
  • zwei Punkte für „besonders schwere Verstöße“ – wie das Überfahren roter Ampeln,
  • drei Punkte für „Straftaten“ – wie Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer.

Jeder Eintrag verjährt für sich: schwere Verstöße nach zweieinhalb, besonders schwere Verstöße nach fünf und Straftaten nach zehn Jahren. Der Führerschein wird bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen.
Bei vier Punkten gibt es eine Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung. Das bisherige Aufbauseminar wird in ein Seminar zur Fahreignung umgestaltet.
Nicht mehr mit Punkten geahndet werden Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit nicht relevant sind. Stattdessen steigen die Bußgelder für Verstöße wie das Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone.
Die bisher registrierten Punkte für solche Verstöße werden automatisch gelöscht, alle anderen Punkte in das neue System überführt.

Warnwesten im Auto

Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein. Die neue Pflicht gilt für alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen. In gewerblich genutzten Fahrzeugen ist die Warnweste ohnehin schon vorgeschrieben. Mit der Weste sollen Fahrer und Beifahrer nach einer Panne oder einem Unfall für andere Verkehrsteilnehmer besser zu sehen sein.

Laut Verkehrssicherheitsexperten sind Menschen, die eine Warnweste tragen, bei Dämmerlicht auf etwa 150 Meter zu erkennen. Ohne Weste nähmen Autofahrer Fußgänger erst aus einer Entfernung von maximal 80 Metern wahr. Damit die Weste im Fall des Falles griffbereit ist, sollten diese am besten im Innenraum in der Nähe des Fahrersitzes deponiert werden. Vorgeschrieben ist nur eine Warnweste pro Fahrzeug; empfehlenswert ist es jedoch, eine für alle Insassen an Bord zu haben.

EasyPASS: Elektronische Grenzkontrollen an fünf Flughäfen

An den fünf passagierstärksten deutschen Flughäfen in Frankfurt am Main, München, Düsseldorf, Hamburg und – nach der Öffnung – Berlin werden 2014 e-Gates in Betrieb gehen: Alle Inhaber von elektronischen Reisepässen der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz können das neue Grenzkontrollsystem EasyPASS nutzen. Auch der neue deutsche Personalausweis ist fit für die elektronische Passkontrolle: Dabei werden Ausweis oder Reisepass automatisiert überprüft. Am Eingang der Schleusen stecken die Reisenden ihren Pass in einen Scanner. Über den elektronischen Chip sollen die Daten der Passagiere aufgenommen werden. Dann läuft der Fluggast durch einen Gang. Dabei übernimmt statt des Grenzbeamten ein Kamerasystem den biometrischen Abgleich des Gesichtsbildes mit dem Passbild. Gleichzeitig kann festgestellt werden, ob der Pass oder der Ausweis gefälscht oder echt ist.
Die elektronische Passkontrolle soll nicht nur die Sicherheit erhöhen, sondern auch die Abfertigungszeit auf nur noch wenige Sekunden reduzieren – und somit Wartezeiten verkürzen. Die Nutzung der e-Gates ist freiwillig und kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Einzige Voraussetzung für die Nutzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren.

Koalitionsvertrag von Union und SPD

Pkw-Maut
Was genau kommen wird, ist weiterhin unklar. Gemäß dem Koalitionsvertrag wollen Union und SPD einen „angemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw erheben (Vignette)“. Das bedeutet: Wer mit einem ausländischen Kennzeichen auf hiesigen Autobahnen fahren will, soll dafür künftig zur Kasse gebeten werden. Zugleich sollen die deutschen Fahrzeughalter keinen Cent mehr zahlen müssen als derzeit. Problem nur: Allein ausländische Fahrer zu belasten, kollidiert mit EU-Recht. Brüssel wird eine so ausgestaltete Maut nicht dulden. Deshalb ist nach wie vor nicht ausgeschlossen, dass letztlich doch eine Pkw-Maut für alle eingeführt wird – ohne dass hiesige Autofahrer vollständig entlastet werden.

Lkw-Maut
Dagegen steht fest, was auf Lkw-Halter zukommt. Auch die Brummis, die auf Bundesstraßen ausweichen, um die Autobahn-Maut zu vermeiden, sollen in Zukunft die Staatskasse klingeln lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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