Alle Beiträge von Redaktion

Entspannt in den Urlaub

Nicht immer wird aus dem Urlaub tatsächlich die geplante Entspannung. Egal ob bei der Buchung oder am Reiseziel, immer wieder kommt es zu Ärger weil die Reise am Ende teurer ausfällt als gedacht oder der Urlaubsort nicht hält, was Reiseanbieter, Angaben im Internet oder Prospekt versprochen haben.

Wer kurzfristig verreisen will, der kann jetzt das eine oder andere Schnäppchen machen. Egal ob im Internet oder Reisebüro vor Ort: Nicht jedes Schnäppchen ist wirklich günstig! Oft führen Voreinstellungen, beispielsweise bei der Flugbuchung im Internet, zu einer unerwarteten Kostenerhöhung. „Bei einigen Portalen bucht man automatisch eine Reiserücktrittskostenversicherung dazu, die dann auf den Preis aufgeschlagen wird“, kritisiert Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Solche und andere kostenpflichtige Extras sind in den Voreinstellungen bereits ausgewählt, ohne dass dies immer deutlich genug angezeigt wird. Daher sind diese Voreinstellungen rechtlich auch nicht zulässig“.

Auch nach Buchung einer Pauschalreise kann es am Urlaubsort zu bösen Überraschungen kommen: Das Hotel ist überbucht, der Pool nicht benutzbar oder das im Katalog als ruhig gelegen beschriebene Hotel ist umringt von Baustellen. „Erhebliche Mängel muss man nicht hinnehmen“, so Richter. Betroffene sollten direkt vor Ort Abhilfe vom Reiseveranstalter verlangen. „Die Mängel sollten unbedingt mit Fotos, Videos oder Zeugen dokumentiert werden“, so Richter weiter. Wichtig: Spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise müssen die Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

Während bei einer Pauschalreise der Reiseveranstalter für alle im Paket enthaltenen Angebote haftet, ist die Reklamation bei individuell zusammengestellten Angeboten schwieriger. Mit der geplanten Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie strebt die Europäische Union hier Verbesserungen an: „Wir begrüßen diesen Schritt, mit dem die Verbraucherrechte auch bei Individualreisen gestärkt werden.“, so Richter. „Allerdings sollten vorhandene höhere Standards nicht dem EU-Recht zum Opfer fallen“.(01.08.2013)

Vitaminpillen für Kinder unnötig

Gerade zu Schulbeginn stellt sich für viele Eltern die Frage nach einer ausgewogenen Ernährung für Ihre Kinder. Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln wissen das und werben mit einem positiven Einfluss ihrer Produkte auf die Gehirnfunktion oder die Leistungsfähigkeit des Kindes. Doch gesunde Kinder brauchen keine Pillen.

Als „Klugstoff für Kinder“ oder „Gehirnproteine“ angepriesene Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sollen den Eindruck erwecken, sie seien wichtig für die Leistungsfähigkeit des Kindes und eine notwendige Ergänzung zur täglichen Ernährung. Damit wird die Sorge der Eltern um eine ausgewogene Ernährung ihrer Kinder aufgegriffen und instrumentalisiert. „Der Griff zur Pille ist für gesunde Kinder völlig unnötig“, kritisiert Sabine Holzäpfel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Mit dem heutigen Lebensmittelangebot ist eine Ernährung mit allen notwendigen Nährstoffen möglich, ganz ohne Extrawurst“.

Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln ist gesetzlich geregelt: Erlaubt ist nur, was auch wissenschaftlich nachgewiesen ist. „Bei den meisten Angaben handelt es sich um leere Versprechungen“, so Holzäpfel weiter. Auch die Stiftung Warentest hatte zuletzt Anfang 2013 die versprochene Wirksamkeit von zwölf Produkten betrachtet und alle als „wenig geeignet“ bewertet.

Durchschnittlich sind hierzulande Kinder und auch Erwachsene mit den meisten Vitaminen und Mineralstoffen ausreichend versorgt. Gerade bei Kindern sollten die notwendigen Stoffe über natürliche Nährstoffquellen zugeführt werden.

Ausführliche Informationen auch im Internet: http://www.vz-bawue.de

(Stand:  05.09.2013)

 

Finanzinstitute drängen Kunden aus guten Verträgen

Die Zinsen sind historisch niedrig. Für sichere Geldanlagen wie Tagesgelder, Festgelder und Sparbriefe erhalten Sparer kaum noch mehr als zwei Prozent Zinsen. Einige Bausparverträge und Banksparpläne, die vor vielen Jahren abgeschlossen wurden, bieten dem Anleger zum Teil noch Zinssätze von bis zu vier Prozent.

Zunehmend berichten uns Verbraucher, dass Finanzinstitute sie aus diesen Verträgen rausdrängen wollen. Das geschieht zum Teil mit dreisten Methoden und oft ohne Rechtsgrundlage. Wir stellen 10 jüngst beobachtete Maschen der Anbieter vor und geben eine Einschätzung. Dabei geht es nicht immer mit rechten Dingen zu. Informieren Sie uns, wir stehen an Ihrer Seite, prüfen Ihre Rechte und geben Ihnen Tipps, ob und wie Sie sich wehren können.

Die zehn Maschen der Finanzinstitute und eine Einschätzung der Verbraucherzentrale können Sie hier herunterladen. (Stand: 13.09.2013)

Gold International SE: Untergeschobene Sparpläne

Die Firma Gold International SE versucht Verbrauchern, per Postident-Verfahren fragwürdige Banksparpläne und andere Finanzverträge unterzuschieben. Die Verbraucherzentrale warnt vor den Maschen des Unternehmens und rät Verbrauchern, den Empfang von Schreiben des Unternehmens nicht schriftlich zu quittieren.

Gleich mehrere Verbraucher schilderten der Verbraucherzentrale eine Masche eines dubiosen Anbieters von Finanzprodukten: Die Firma Gold International SE rief die Betroffenen ungebeten an und bot ihnen Banksparpläne und andere Finanzprodukte an. Die meisten Angerufenen lehnten die angebotenen Produkte zwar ab, manche stimmten lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zu. Aber alle bekamen nach ein paar Tagen Post von Gold International.

Die Briefe und deren Inhalt wurden per Postident-Verfahren zugestellt und daher erst nach Unterschrift des Empfängers ausgehändigt. Was zunächst wie eine Empfangsbestätigung aussieht, ist aber tatsächlich mehr: Per Postident-Verfahren können Absender auch Unterschriften für Verträge einholen – und genau das wird von dem Unternehmen auf diese Weise versucht. „Die Angerufenen glaubten, Sie bekommen lediglich Unterlagen zugesandt und dachten nicht, dass sie mit einer Unterschrift nun angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben. Das ist ein Versuch, Verbrauchern einen Vertrag unterzuschieben“, kritisiert Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Vorgehen des Unternehmens. „In keinem uns bekannten Fall hat ein Verbraucher dem Werbeanruf oder einem Vertragsschluss auf diesem Wege zugestimmt!“.

Verbraucher sollten Schreiben der Gold International SE nicht annehmen und auch keine Unterschrift abgeben. Grundsätzlich gilt: Per Postident-Verfahren zugestellte Sendungen sollten nur quittiert bzw. angenommen werden, wenn das Anliegen des Absenders bekannt ist und dem Verfahren vorher zugestimmt wurde. (Stand: 17.09.2013)

 

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...