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Fahren mit Kleinanhängern: Ladung ausreichend sichern

Kleinanhänger für Autos bieten sich für verschiedene Zwecke an. Ob beruflich zum Transport von Arbeitsmaterialien oder privat bei einem Umzug. Manchmal werden die Anhänger Monate lang nicht genutzt. Also vor der Fahrt drauf achten: „Hat der Anhänger noch eine gültige Plakette und für die Straßen zugelassen?“, rät Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrt-Experte bei TÜV Rheinland.

„Ist auf dem Anhänger keine gültige Prüfplakette vorhanden, sind Verwarngelder, Punkte in Flensburg und Probleme mit der Haftpflichtversicherung vorprogrammiert“, so Sander weiter. Wer sich einen Autoanhänger ausleiht, muss außerdem sicherstellen, ob seine vorhandene Führerscheinklasse ausreicht, um mit dem Anhänger zu fahren. „Am besten beim Vermieter nachfragen, ob die Klasse B ausreicht oder ob die Klasse BE erforderlich ist“, empfiehlt Sander.

Um zu verhindern, dass der beladene Anhänger beim Bremsen oder in einer Kurve ausbricht, muss die Ladung richtig verstaut und gesichert sein. „Schwere und feste Ladungsteile gehören unbedingt auf den Boden des Anhängers“, erklärt Sander. Außerdem empfiehlt er auf den Boden des Anhängers eine rutschfeste Unterlage zu legen, damit die Ladung an ihrem Platz bleibt. Zudem ist es vorgeschrieben, mit Zurrgurten die Ladung zu sichern. Leichte Frachten wie etwa Laubblätter sollten mit Netzen abgedeckt werden, um zu verhindern, dass diese während der Fahrt aus dem Anhänger geweht werden. Ebenso unerlässlich für die Sicherheit während der Fahrt ist eine gleichmäßige Beladung.

Generell gilt für das Fahren mit Kleinanhängern ein Limit von Tempo 80. Nur wenn verschiedene technische Auflagen erfüllt sind, ist auch Tempo 100 erlaubt. Wenn der Anhänger dennoch ins Schleudern gerät gilt: „Sofort runter vom Gas und abbremsen“, ergänzt Sander.

 

Sicherer Kirmesspaß dank regelmäßiger Prüfungen

Action, Spaß und Nervenkitzel – das wird beim Karussell- und Achterbahnfahren auf der Kirmes von den Besuchern erwartet. Ebenso, dass die Fahrt in den Attraktionen sicher ist. Um das zu gewährleisten, legen die Landesbauordnungen fest: Fahrgeschäfte, die auf Kirmessen und Jahrmärkten zum Einsatz kommen, müssen von unabhängigen Prüfinstitutionen wie TÜV Rheinland durch eine umfangreiche Erstprüfung zugelassen werden.

Anschließend folgen regelmäßig Kontrollen. „Ein Schausteller muss oft bereits bei der Bewerbung um einen Stellplatz eine gültige Ausführungsgenehmigung vorlegen. Nach dem Aufbau wird durch das zuständige Bauaufsichtsamt in der Regel eine Gebrauchsabnahme veranlasst“, erklärt Frank-Michael Wagner von TÜV Rheinland. Er überprüft mit seinem Team die sogenannten Fliegenden Bauten , zu denen neben Fahrgeschäften beispielsweise auch Tribünen, Festzelte oder Konzertbühnen zählen.

Schilder weisen auf Größen- und Altersbeschränkungen hin

Aus der Sicht des Fachmanns befinden sich die Fahrgeschäfte in Deutschland auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Doch auch die Fahrgäste sind dazu angehalten, die jeweiligen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Häufig befinden sich Hinweisschilder mit Verhaltensregeln, Größen- und Altersbeschränkungen an den Kassen und zusätzlich noch im Eingangsbereich. „Nicht alkoholisiert oder berauscht fahren, keine sperrigen Gegenstände wie beispielsweise Regenschirme mit in die Fahrgeschäfte nehmen, die Sicherheitsbügel fest schließen und keine Faxen machen“, empfiehlt Frank-Michael Wagner. Lose Gegenstände wie zum Beispiel Mobiltelefone können in der Regel an der Kasse deponiert werden.

Für werdende Mütter sind Achterbahnen tabu

Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt Karussell fahren. Bei schnellen Rundfahrgeschäften ist es am sichersten, wenn sie auf den inneren Sitzen Platz nehmen und von einem Erwachsenen begleitet werden. Mitarbeiter der Betreiber achten darauf, dass die allgemeinen Vorschriften eingehalten werden. Doch auch jeder Fahrgast muss eigenverantwortlich handeln und eine realistische Selbsteinschätzung vornehmen, bevor er ein Fahrgeschäft betritt. „Schließlich kann ein Dritter nicht erkennen, ob jemand unter Höhenangst, einem sensiblen Magen, Wirbelsäulen- oder Herz-Kreislauf-Problemen leidet“, gibt TÜV Rheinland-Experte Frank-Michael Wagner zu bedenken. Besonders für werdende Mütter sind Achterbahnen und dergleichen bereits in den ersten Wochen der Schwangerschaft tabu.

 

Hopfen: Extreme Witterung führt zu Mindererträgen

Die Hopfenanbauer in der Hallertau rechnen dieses Jahr mit einer geringeren Ernte. Die Schätzungen liegen bei rund 23.000 Tonnen. Das wären bis zu 23 Prozent weniger Ertrag als im Vorjahr. Grund dafür ist die extrem unbeständige Witterung. Im Frühjahr konnten die notwendigen Pflegearbeiten wegen Kälte und Nässe häufig nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Ab Juni machten Hitze und Trockenheit den Pflanzen zu schaffen. In der nördlichen Hallertau führte ein Hagelschlag zu enormen Schäden.

Hopfen wird in Deutschland auf 16.849 Hektar angebaut, davon liegen 14.086 Hektar in der Hallertau, der Rest in den Anbaugebieten Elbe-Saale, Tettnang, Spalt und übrige. Auch in diesen Anbaugebieten wird mit weniger Hopfenertrag gerechnet.

Nach Angaben des Hopfenpflanzerverbandes Hallertau wird es aber nicht zu Engpässen in der Bierproduktion kommen, da aus den vergangenen Jahren noch Lagerbestände an Hopfen vorhanden seien. / Renate Kessen, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.deutscher-hopfen.de

 

Rettungskarte im Auto: Für Verletzte zählt jede Minute

Nach schweren Verkehrsunfällen beginnt für die Helfer ein Wettlauf mit der Zeit. Jede Minute zählt bei der Bergung von Verletzten. „Deshalb sollte, wenn verfügbar, jeder Autofahrer eine Rettungskarte im Fahrzeug aufbewahren. Sie signalisiert den Feuerwehrmännern bei der Bergung von Unfallopfern, wo sich Kraftstofftank und Batterie befinden, wo Hochvoltkabel oder Gasleitungen verlaufen, wie sie gefahrlos Spreizer oder Rettungsschere an der Karosserie ansetzen können oder welche Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind, um Airbags nicht nachträglich auszulösen“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.

Trotz aller Routine ist es den Hilfskräften in der Kürze der Zeit nicht immer möglich, den exakten Typ oder das Baujahr eines stark deformierten Fahrzeugs zu bestimmen. Hinzu kommt, dass moderne Materialien wie hochfeste Stähle und immer stabilere Autokonstruktionen die Arbeit erschweren.

Obwohl die Zulassungszahlen von Hybrid- und Elektroautos stetig zunehmen und TÜV Rheinland immer mehr entsprechende Schulungen für die Einsatzkräfte durchführt, müssen sich viele Unfallhelfer in der Praxis erst an die technischen Besonderheiten dieser Fahrzeuge gewöhnen. Immerhin liegen da bis zu 450 Volt oder mehr an. Wird das Kabel an der falschen Stelle gekappt, kann es zu schwersten Verletzungen kommen. Ähnliche Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für Autos mit Gasantrieb.

Nach den Erfahrungen von Feuerwehr und anderen Hilfsdiensten lässt sich mit der Karte die durchschnittliche Rettungszeit auf ein Drittel verkürzen. Die Rettungsdatenblätter im DIN-A4-Format gibt es mittlerweile für zahlreiche Pkw-Modelle – auch mit alternativen Antrieben. Fast alle Fahrzeughersteller und -importeure bieten die Karte im Internet zum Download an. Um die einzelnen Bauteile besser unterscheiden zu können, ist ein Farbausdruck erforderlich. Außerdem hat jede TÜV Rheinland-Prüfstelle Zugang zu den Datenbanken und kann die Karte für den Kunden ausdrucken. „Der beste Platz für das gefaltete Blatt befindet sich hinter der Sonnenblende auf der Fahrerseite. Hier suchen die Retter in der Regel zuerst nach dem Dokument“, betont TÜV Rheinland-Fachmann Hans-Ulrich Sander.

 

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