Sicherer Kirmesspaß dank regelmäßiger Prüfungen

Action, Spaß und Nervenkitzel – das wird beim Karussell- und Achterbahnfahren auf der Kirmes von den Besuchern erwartet. Ebenso, dass die Fahrt in den Attraktionen sicher ist. Um das zu gewährleisten, legen die Landesbauordnungen fest: Fahrgeschäfte, die auf Kirmessen und Jahrmärkten zum Einsatz kommen, müssen von unabhängigen Prüfinstitutionen wie TÜV Rheinland durch eine umfangreiche Erstprüfung zugelassen werden.

Anschließend folgen regelmäßig Kontrollen. „Ein Schausteller muss oft bereits bei der Bewerbung um einen Stellplatz eine gültige Ausführungsgenehmigung vorlegen. Nach dem Aufbau wird durch das zuständige Bauaufsichtsamt in der Regel eine Gebrauchsabnahme veranlasst“, erklärt Frank-Michael Wagner von TÜV Rheinland. Er überprüft mit seinem Team die sogenannten Fliegenden Bauten , zu denen neben Fahrgeschäften beispielsweise auch Tribünen, Festzelte oder Konzertbühnen zählen.

Schilder weisen auf Größen- und Altersbeschränkungen hin

Aus der Sicht des Fachmanns befinden sich die Fahrgeschäfte in Deutschland auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Doch auch die Fahrgäste sind dazu angehalten, die jeweiligen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Häufig befinden sich Hinweisschilder mit Verhaltensregeln, Größen- und Altersbeschränkungen an den Kassen und zusätzlich noch im Eingangsbereich. „Nicht alkoholisiert oder berauscht fahren, keine sperrigen Gegenstände wie beispielsweise Regenschirme mit in die Fahrgeschäfte nehmen, die Sicherheitsbügel fest schließen und keine Faxen machen“, empfiehlt Frank-Michael Wagner. Lose Gegenstände wie zum Beispiel Mobiltelefone können in der Regel an der Kasse deponiert werden.

Für werdende Mütter sind Achterbahnen tabu

Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt Karussell fahren. Bei schnellen Rundfahrgeschäften ist es am sichersten, wenn sie auf den inneren Sitzen Platz nehmen und von einem Erwachsenen begleitet werden. Mitarbeiter der Betreiber achten darauf, dass die allgemeinen Vorschriften eingehalten werden. Doch auch jeder Fahrgast muss eigenverantwortlich handeln und eine realistische Selbsteinschätzung vornehmen, bevor er ein Fahrgeschäft betritt. „Schließlich kann ein Dritter nicht erkennen, ob jemand unter Höhenangst, einem sensiblen Magen, Wirbelsäulen- oder Herz-Kreislauf-Problemen leidet“, gibt TÜV Rheinland-Experte Frank-Michael Wagner zu bedenken. Besonders für werdende Mütter sind Achterbahnen und dergleichen bereits in den ersten Wochen der Schwangerschaft tabu.

 

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