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Farbe beim Skihelm bringen mehr Sicherheit

Kopfverletzungen gehören zwar zu den selteneren Unfallfolgen auf Skipisten, doch im Falle eines Schädelbruchs oder einer Hirnblutung sind sie besonders schwerwiegend. Da es auch auf befestigten Pisten immer wieder zu Stürzen und Kollisionen kommt, sollte kein Skifahrer auf die schützende Kopfbedeckung verzichten. Das empfiehlt Christiane Reckter von TÜV Rheinland. „Ein Skihelm kann Leben retten, und wir appellieren an die Vernunft jedes Skifahrers, auf der Piste kein Risiko einzugehen“, sagt die Expertin.

Helme vor dem Kauf anprobieren

Bei der Wahl des richtigen Skihelms hilft das GS-Zeichen , das auch von TÜV Rheinland vergeben wird. Das Prüfzeichen zeigt, dass der jeweilige Helm die gesetzlichen Sicherheitsstandards gemäß der Europäischen Norm für Ski- und Snowboardhelme (EN 1077) erfüllt. Außerdem muss der Helm von Anfang an richtig gut sitzen. „Ein Skihelm muss zur eigenen Kopfform passen. Er darf auf keinen Fall wackeln oder hin und her rutschen“, sagt Christiane Reckter. Am besten beim Anprobieren den Kinnriemen offen lassen und dann den Kopf schütteln. Bleibt der Helm fest an Ort und Stelle, sitzt er richtig. Ein weiterer Tipp der Expertin: Eine auffällige Helmfarbe sorgt dafür, dass der Träger auch bei Nebel auf der Piste gut gesehen wird.

Zwei verschiedene Helmtypen

Der Fachhandel unterscheidet zwischen Skihelmen der Klassen A und B. Vollschalenmodelle der Klasse A bedecken Kopf, Schläfen und Ohren des Trägers vollständig und sind dadurch strapazierfähiger. Sie eignen sich besonders für Kinder und Rennfahrer. Helme der Klasse B decken einen kleineren Schutzbereich ab, verfügen über eine gute Belüftung und ermöglichen besseres Hören auf der Piste. B-Modelle eignen sich daher eher für Skiläufer und Snowboarder. Übrigens: In Ländern wie Italien oder Teilen von Österreich gilt eine Helmpflicht für Kinder unter 15 Jahren. Auch wenn die Kleinen auf präparierten Pisten mit dem Schlitten unterwegs sind, müssen sie dort einen Helm tragen.

Neue ISO 9001:Unternehmerische Risiken

Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen bereiten sich aktuell auf die Anforderungen der neuen Version der ISO 9001:2015 vor. Durch die Revision der Norm für Qualitätsmanagement wird ein deutlicherer Fokus auf das Risikomanagement in Unternehmen gesetzt als bisher. Insbesondere mittelständische Unternehmen werden ihr Managementsystem wahrscheinlich ergänzen müssen.

Laut einer TÜV Rheinland Studie aus dem Jahr 2014 unter mehr als 600 mittelständische Unternehmen hat ein Viertel aller Unternehmen kein Managementsystem, und rund 30 Prozent nahmen keinerlei Risikosteuerung vor. „Es ist sinnvoll, Risiken gemäß den Anforderungen der ISO 9001:2015 zu identifizieren, zu bewerten und durch entsprechende Maßnahmen zu minimieren“, erklärt Jürgen Ohligschläger, Produktverantwortlicher für Qualitätsmanagement bei TÜV Rheinland.

Veränderungen, Innovationen und schnelle Entwicklungszyklen stehen in vielen Unternehmen heute an der Tagesordnung. Aber Änderungen ziehen oftmals Risiken nach sich, die sich negativ auf die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens auswirken können. Die ISO 9001:2015 fordert das Implementieren und die dauerhafte Wirksamkeit eines Risikomanagements. Maßgebliches Ziel: Risiken, die sich auf die Produkt- und Dienstleistungsqualität sowie die Kundenzufriedenheit auswirken können, bewusst zu machen und gegebenenfalls zu mindern oder auszuschalten. Unternehmen sind entsprechend angehalten, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das Unternehmen kann zum Beispiel entscheiden: wird das Risiko in Kauf genommen, vermieden oder werden geeignete Maßnahmen entwickelt, um die Auswirkungen dieses Risikos gering zu halten.

Bewertung möglicher Risiken wichtig

Die Norm gibt nicht vor, welche Methoden für die Schritte einzusetzen sind. Entsprechend sind Unternehmen frei in der Wahl ihrer Methode und können beispielsweise FMEA – eine Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse – ein Ishikawa-Diagramm, die 5-Why-Methode oder Brainstorming einsetzen. „Oft wird uns die Frage gestellt, ob die Norm Vorgaben zur Anzahl von Risiken macht. Diese gibt es nicht. Es gibt unzählige Risiken die auftreten können, aber Unternehmen sollten sich die Frage stellen, welche Risiken wahrscheinlich oder welche gravierend sind“, erklärt Jürgen Ohligschläger.

Verändert sich im Unternehmen und an seinem Kontext nichts, ist es durchaus möglich, dass sich an Risiko und dem Risikoszenario im Unternehmen über Jahre nichts ändert. Allerdings ist dieses nicht wahrscheinlich, da Marktveränderungen und auch gesellschaftliche Entwicklungen das Unternehmen beeinflussen.

Da die ISO 9001:2015 neben Anforderungen an das Risikomanagement auch Neuerungen in anderen Themenfeldern beinhaltet, wird empfohlen, die Lücken zur neuen Norm zu identifizieren und einen Implementierungsplan zu entwickeln. Auch ist es sinnvoll, bei allen Beteiligten einer Organisation das Bewusstsein für dieses Thema zu schaffen und entsprechend zu informieren.

Detaillierte Informationen zu dem Thema ISO 9001:2015 erhalten Interessierte in den Fragen und Antworten bei TÜV Rheinland unter www.tuv.com/iso_9001_revision_2015/faq sowie allgemein unter www.tuv.com/qm im Internet.

Gurtmuffel leben gefährlich

Viele Menschen, die als Pkw-Insassen bei einem Verkehrsunfall getötet wurden, könnten noch am Leben sein, wenn sie sich angeschnallt hätten. Eine Abfrage des ADAC bei den zuständigen Landesministerien im Frühjahr dieses Jahres zur Anschnallquote bei tödlich Verunglückten ergab, dass etwa jeder fünfte Getötete nicht vorschriftsmäßig gesichert war.

Der Gurt - Lebensretter Nummer eins Foto: ADAC
Der Gurt – Lebensretter Nummer eins Foto: ADAC

Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch eine Auswertung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR). Laut Statistischem Bundesamt kamen im vergangenen Jahr 1 588 Menschen als Fahrer oder Mitfahrer in einem Pkw bei einem Verkehrsunfall ums Leben – das ist ungefähr die Hälfte aller bei einem Verkehrsunfall getöteten Menschen.

Gleichzeitig liegt die Gurtquote in Deutschland bei annähernd 100 Prozent. 2013 waren nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) 97 Prozent der Fahrer und der Fondsinsassen sowie 98 Prozent der Beifahrer angegurtet. Dies zeigt, dass die Akzeptanz des Sicherheitsgurts als wichtigste Einrichtung zur Verringerung der Verletzungsschwere bei Unfällen sehr groß ist. Gerade vor diesem Hintergrund und angesichts der erwiesenen Schutzwirkung des Gurts stimmt die hohe Zahl der Unfallopfer, die nicht gesichert waren, sehr bedenklich.

Der ADAC geht davon aus, dass in den meisten Fällen Bequemlichkeit der Grund für Autofahrer und Beifahrer ist, sich nicht anzuschnallen. Viele meiden den Gurt vor allem auf Kurzstrecken. Auch Kleidung kann eine Rolle spielen: Manche Autofahrer scheuen die Falten, die ein Gurt an Hemden oder Jacken hinterlassen kann. Zudem fühlen sich vor allem in der kalten Jahreszeit viele Fahrer durch dicke Winterjacken oder -mäntel in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Der Club empfiehlt, diese vor der Fahrt abzulegen, damit der Gurt dicht am Körper liegt.

Der ADAC weist zudem darauf hin, dass nicht angegurtete Insassen für andere Mitfahrer im Auto zur Gefahr werden können. Bei einem Zusammenstoß fliegen ungesicherte Gegenstände und Insassen wie Geschosse durch das Fahrzeug und können dabei schwerste Verletzungen verursachen. ADAC Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker: „In puncto Effektivität ist der Sicherheitsgurt im Auto unschlagbar. Nichts schützt besser als der Gurt. Deswegen rate ich allen Autofahrern und Insassen dringend, sich auch auf kurzen Strecken anzuschnallen – für ihre eigene Sicherheit und die ihrer Mitreisenden.“

Weihnachten: Klare Regeln für Erreichbarkeit der Mitarbeiter aufstellen

Für viele Menschen ist Weihnachten das wichtigste Fest des Jahres: Eine Gelegenheit, sich vom Alltagsstress zu erholen und daheim ein paar ruhige Feiertage zu genießen. „Davon profitieren Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen“, sagt TÜV Rheinland-Experte Reinhard Bier. Denn in der Zeit zwischen Heiligabend und Neujahr können die Mitarbeiter neue Motivation und Kräfte für die Aufgaben im kommenden Jahr sammeln. Selten aber können alle Arbeitnehmer einer Firma gleichzeitig Urlaub nehmen. Unternehmen sollten daher frühzeitig Urlaubsregelungen mit den Angestellten abstimmen, um Unmut vorzubeugen.

Flexibilität bevorzugt

„In Zeiten des Fachkräftemangels müssen Firmen flexibler auf die Wünsche der Mitarbeiter reagieren. Deren Ansprüche haben sich verändert: Geld allein ist oft nicht mehr der Maßstab – attraktiv sind Arbeitgeber, die Freiräume bieten“, so Reinhard Bier. Zwischen den Jahren geht es in vielen Branchen insgesamt etwas ruhiger zu. In diesem Fall könnte eine Alternative zum Gang ins Büro dann die Arbeit vom Homeoffice aus sein.

Klare Vereinbarungen treffen

Die Kehrseite der flexiblen Arbeitsform: Dank Dienst-Smartphones sind viele Mitarbeiter heute praktisch überall und rund um die Uhr erreichbar. Wer aber selbst während der Bescherung den Nachrichteneingang meint prüfen zu müssen, erlebt sicher keine besinnliche Zeit. „Im Unternehmen sollte es verbindliche Regeln geben, wann Mitarbeiter erreichbar sein müssen und wann sie im Wortsinne abschalten können“, rät Reinhard Bier. Betriebe können mit dem TÜV Rheinland-Prüfzeichen „Ausgezeichneter Arbeitgeber“ signalisieren, dass sie eine arbeitnehmerfreundliche Unternehmenskultur pflegen und über entsprechende Strukturen im Personalmanagement verfügen.

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