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Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

Der unter anderem für das Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Vertrieb einer in Goldfolie verpackten und mit einem roten Halsband versehenen Schokoladenfigur in Bärenform durch Lindt weder die Goldbären-Marken von Haribo verletzt noch eine unlautere Nachahmung ihrer Fruchtgummiprodukte darstellt.

Die Klägerin produziert und vertreibt Fruchtgummiprodukte. Zu den von ihr hergestellten Erzeugnissen gehören sogenannte „Gummibärchen“, die sie mit „GOLDBÄREN“ bezeichnet. Sie ist Inhaberin der für Zuckerwaren eingetragenen Wortmarken „Goldbären“, „Goldbär“ und „Gold-Teddy“. Die Beklagten vertreiben Schokoladenprodukte. Dazu zählen der „Lindt Goldhase“ sowie seit dem Jahr 2011 eine ebenfalls in Goldfolie verpackte Schokoladenfigur in Form eines sitzenden Bären mit roter Halsschleife, die sie selbst als „Lindt Teddy“ bezeichnen.

Die Klägerin verlangt von den Beklagten Unterlassung des Vertriebs der in Goldfolie eingewickelten Schokoladenfiguren in Bärenform und macht Ansprüche auf Auskunft, Vernichtung und Schadensersatzfeststellung geltend. Sie ist der Auffassung, die angegriffenen Figuren verletzten ihre Marken und stellten eine unlautere Nachahmung ihrer Gummibärchen dar.

In erster Instanz hatte die Klage Erfolg. Das Oberlandesgericht hat das erstinstanzliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Berufungsurteil im Wesentlichen zurückgewiesen.

Ansprüche der Klägerin wegen Verletzung ihrer Markenrechte nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 und 3 MarkenG* bestehen nicht. Zwar sind die Marken „Goldbär“ und „Goldbären“ der Klägerin in Deutschland bekannte Marken, und die sich gegenüberstehenden Waren der Parteien sind sehr ähnlich. Jedoch fehlt es für die Annahme einer Verwechslungsgefahr oder einer gedanklichen Verknüpfung an einer Ähnlichkeit der Marken der Klägerin mit den angegriffenen Produktgestaltungen der Beklagten.

Stehen sich – wie im Streitfall – eine Wortmarke und eine dreidimensionale Produktgestaltung gegenüber, so kann die Zeichenähnlichkeit nicht aus einer Ähnlichkeit im Klang oder im Bild der Zeichen, sondern ausschließlich aus einer Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt folgen. Zu vergleichen sind ausschließlich die Wortmarke und die beanstandete Produktform. In den Zeichenvergleich ist dagegen nicht die Form der Produkte hier der Gummibärchen der Klägerin einzubeziehen, für die die Wortmarke benutzt wird. Eine Ähnlichkeit im Sinngehalt setzt voraus, dass die Wortmarke aus Sicht der angesprochenen Verbraucher die naheliegende, ungezwungene und erschöpfende Bezeichnung der dreidimensionalen Gestaltung ist. Hierbei sind an die Annahme der Zeichenähnlichkeit grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen, weil ansonsten die Gefahr bestünde, dass über eine Zeichenähnlichkeit im Sinngehalt einer Wortmarke mit einer dreidimensionalen Produktform eine weitgehende Monopolisierung von Warengestaltungen erfolgt, wie sie mit einer Bildmarke oder einer dreidimensionalen Warenformmarke, mit der eine bestimmte Produktform festgelegt sein muss, nicht zu erreichen ist. Nicht ausreichend ist, dass die Wortmarke nur eine unter mehreren naheliegenden Bezeichnungen der Produktform ist.

Im Streitfall besteht keine Zeichenähnlichkeit im Bedeutungsgehalt. Für die Bezeichnung der Lindt-Produkte kommen nicht nur die Angaben „Goldbären“ oder „Goldbär“ in Betracht. Ebenso naheliegend sind andere Bezeichnungen wie etwa „Teddy“, „Schokoladen-Bär“ oder „Schokoladen-Teddy“. Hinsichtlich einer weiteren Bildmarke der Klägerin, die eine stehende Bärenfigur zeigt, fehlt es ebenfalls an einer hinreichenden Zeichenähnlichkeit mit den in Goldfolie eingewickelten Schokoladenfiguren der Beklagten. Auf die Wortmarke „Gold-Teddy“ kann sich die Klägerin nicht berufen, da die Geltendmachung dieser Marke eine wettbewerbswidrige Behinderung der Beklagten im Sinne des § 4 Nr. 10 UWG** darstellt. Die Klägerin hat diese Marke erst nach Kenntnis von der Vertriebsabsicht der Beklagten in das Markenregister eintragen lassen.

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche der Klägerin bestehen ebenfalls nicht. Es handelt sich bei den angegriffenen Produktformen nicht um Nachahmungen der Produkte der Klägerin im Sinne des § 4 Nr. 9 UWG**, weil eine ausreichende Ähnlichkeit zwischen den Gummibärchen der Klägerin und den Schokoladenfiguren der Beklagten nicht vorliegt.

LG Köln Urteil vom 20. Dezember 2012 – 33 O 803/11

OLG Köln Urteil vom 11. April 2014 – 6 U 230/12

Karlsruhe, den 23. September 2015

*§ 14 Abs. 2 MarkenG

Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr (…)

2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder

3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.

** § 4 Nr. 9 und 10 UWG

Unlauter handelt insbesondere, wer (…)

9. Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er

a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,

b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder

c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;

10. Mitbewerber gezielt behindert; (…)

Quelle:
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
Urteil vom 23. September 2015 – I ZR 105/14

Schluss mit Diätfrust: Einfach mal stressfrei essen

Diät MaßbandFoto: www.flickr.com/photos/foto_db/

Frust über Diätsünden verursacht Stress und schürt das Verlangen nach mehr Süßem

Übergewichtige hören immer wieder, dass ihr Problem einer einfachen Formel folgt: Wer viel Energie zu sich nimmt und wenig verbraucht, nimmt zwangsläufig zu. Mit diesem Gedanken im Hinterkopf achten sie penibel auf ihr Essen, sparen mit fad schmeckenden Lightprodukten Kalorien ein und können kleine „Sünden“ kaum ohne ein schlechtes Gewissen genießen. Für viele gehören die Worte „Diät und Verzicht“ zum Alltag, teilweise bereits seit der Kindheit. Doch damit geraten sie in einen Teufelskreis, der dem Wunsch nach einer Gewichtsreduktion oft entgegensteht.

Wer sich permanent mit seinem Essen beschäftigt und Angst vor einer zu hohen Kalorienzufuhr hat, erhöht das eigene Stresslevel. Das wiederum fördert den Appetit und das Verlangen auf süß-fettige Speisen. Dauerhafter Stress ist einer der stärksten aber meist unbewussten Risikofaktoren für Übergewicht. Eine ständige Freisetzung von Stresshormonen begünstigt im Körper vieler Übergewichtsgeplagter einen Kreislauf, der zu einer Unterversorgung des Gehirns beiträgt. Um sich mit neuer Energie zu versorgen, signalisieren die grauen Zellen Appetit auf Süßes. Daneben schüttet der Körper vermehrt das Hormon Ghrelin aus, das als körpereigenes Antidepressivum, gleichzeitig aber auch als starkes Hungersignal wirkt. Neben den vielen Alltagsstressoren wird Essen so zu einem weiteren Ärger- und Frustfaktor. Und deren Bewältigung verlangt nach einem geeigneten „Trostspender“: in vielen Fällen süß-fettige Genussmittel.

Letztlich sind zwar die aufgenommenen Kalorien für die zusätzlichen Pfunde auf der Waage verantwortlich. Doch das grundlegende Problem sind weniger kalorienreiche Speisen als vielmehr die emotionalen Gründe, die zum übermäßigen Verzehr führen. Das Erkennen und Vermeiden von Alltagsstressoren sowie ein entspannter Umgang mit Essen hilft Übergewichtigen langfristig mehr als Kalorienzählen.

Einen tiefgründigen Einblick über die Zusammenhänge zwischen Übergewicht, Stress, emotionalen Essverhalten sowie weiteren Risikofaktoren erläutert die Fachinformation „Adipositas – Medizinische Grundlagen“.

Pferden auf den Zahn gefühlt

HorsesFoto: flickr.com/photos/western-images/

Bodennahe Fütterung wichtig für Zahngesundheit

(aid) – In der freien Natur verbringen wilde oder verwilderte Pferde viel Zeit mit der Aufnahme von Futter – bis zu 18 Stunden am Tag sind sie damit beschäftigt, eine Vielzahl an Futterpflanzen zu fressen. Obwohl sie häufig ihre Köpfe heben, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen, grasen und kauen sie fast ausschließlich mit gesenkter Kopfhaltung.

Domestizierte Pferde – vor allem diejenigen, die viel Zeit in ihren Stallungen verbringen – leben ein wesentlich anderes Leben. Dafür erhalten sie nicht selten große Mengen an energiereichem Getreide, für deren Verwertung nur wenig Zeit erforderlich ist. Das Raufutter wird in Netzen angeboten; zumeist weit über dem Boden platziert. Diese verschiedenen Futterarten, die oft wenig kauintensiv sind und bei physiologisch ungünstiger Kopfhaltung aufgenommen werden, stellen die drei Hauptfaktoren für Zahnprobleme in der modernen Pferdehaltung dar.

Die zwei Paar Schneidezähne im Maul eines Pferdes sind messerscharf und sind dazu da, die Pflanzenhalme zu erfassen und abzureißen. Im hinteren Bereich des Kiefers befinden sich die flacheren Mahlzähne, die Prämolaren (Vormahlzahn) und Molaren. Diese Backenzähne zermahlen die Nahrung durch seitliche Kieferbewegungen. Aufgrund des deutlich schmaleren Unterkiefers ist eine Seitwärtsbewegung erforderlich, damit die Abnutzung der oberen Molaren gleichmäßig erfolgt. Zähne, die nicht ebenmäßig abgenutzt werden, können Haken, Spitzen und Kanten entwickeln.

Das Futter wilder Pferde scheint oftmals gröber zu sein und deutlich längere Mahlbewegungen zu erfordern. Freilebende Equiden, wie Zebras und Przewalski-Pferde, weisen deutlich weniger ausgeprägte laterale Zahnspitzen auf als Hauspferde. Der Grund hierfür ist das häufig strukturarme Futterangebot, das schneller und mit einem deutlich geringeren Kieferausschlag sowie niedrigerer Kaufrequenz konsumiert wird.

Diese Ernährungsform der Pferde erfordert daher eine regelmäßige Zahnbehandlung, um die Haken und Kanten zu eliminieren. Im Laufe der Zeit bewirkt die Fütterung von Heu und Getreide aus erhöhten Krippen und Netzen eine unnatürliche Kopfhaltung und hat damit ebenfalls Einfluss auf einen ungleichmäßigen Zahnverschleiß.

Für die Mehrzahl der domestizierten Pferde ist ein Fütterungsmanagement nach dem Modell ihrer wilden Artgenossen nicht immer und dauerhaft umsetzbar – auch wenn das vielleicht zu weniger Zahnproblemen führen würde. Daher sollten die Zähne der Hauspferde mindestens ein- oder zweimal im Jahr überprüft und notwendige Zahnkorrekturen vorgenommen werden. Auf erhöhte Futtertröge und -tische hingegen sollte verzichtet und sowohl Rau- als auch Kraftfutter grundsätzlich nur bodennah verfüttert werden.

Anke Klabunde, www.aid.de

Bakterien als Leibwächter für Nutzpflanzen

Umweltfreundlicher Pflanzenschutz

(aid) – Das Austrian Centre of Industrial Biotechnology arbeitet an einer umweltfreundlichen Alternative zu chemischen Pflanzenschutzmitteln. Natürliche Bakterien bewahren Nutzpflanzen vor Schädlingen, fördern Wachstum und Widerstandsfähigkeit. Fünf Industriebetriebe sind aktuell an dem Projekt beteiligt.

Foto: fotolia.com/ DJ Plewka
Foto: fotolia.com/ DJ Plewka
In manchen Gebieten sind Nutzpflanzen extremen Bedingungen wie Trockenheit, übersalzten Böden und Nährstoffmangel durch den Einsatz von Monokulturen ausgesetzt. Trotz Pflanzenschutzmitteln kommt es häufig zu Ernteausfällen. Die Wissenschaftler des acib haben gemeinsam mit der Technischen Universität Graz Bakterien gesucht, die unter solchen Voraussetzungen ideal mit den Pflanzen zusammenwirken. Dabei sind sie in der Umgebung von Moosen und Flechten fündig geworden. Denn Moose vertragen saure Böden und Nährstoffmangel, während Flechten UV-Licht und Trockenheit gut aushalten können.

Ausgewählte Bakterienpopulationen werden gezielt im Labor verbessert und mit „Fangpflanzen“ in Nachbarschaft gebracht. Diese Pflanzen suchen sich gezielt Bakterienarten aus, die ein optimales Wachstum ermöglichen. Die Wissenschaftler wollen ein kommerzielles Produkt entwickeln – einen Samen, der von einer „Bakterienhülle“ umgeben ist und auf dem Acker ausgebracht wird. Geeignete Nutzpflanzen können Mais, Raps, Tomate, Hirse oder Zuckerrübe sein. Während die Saat keimt, vermehren sich die Mikroorganismen. Die Bakterienarten Pseudomonas poae und Stenotrophomonas rhizophila sind vielversprechend. So fördert Stenotrophomonas das Wachstum von Nutzpflanzen in der salzigen Steppe von Usbekistan.
Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.acib.at/bodyguards-for-precious-seeds/

aid-Heft „Biologischer Pflanzenschutz“, Bestell-Nr. 1030, Preis: 4,00 Euro
www.aid.de/shop/shop_detail.php?bestellnr=1030

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