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Polizei bekommt die demografische Lücke in den Griff

Die massiven Neueinstellungen bei der NRW-Polizei in den vergangenen Jahren zeigen positive Wirkung. Das bestätigt der heute vorgelegte Bericht der Expertenkommission „Bürgernahe Polizei – Den demografischen Wandel gestalten“. Danach wird es die von einigen befürchtete, große Personallücke bei der NRW-Polizei nicht geben. „Wir haben in den vergangenen vier Jahren 5.700 neue Polizistinnen und Polizisten eingestellt. Dadurch haben wir 600 Beamte mehr im Dienst als 2011“, sagte Innenminister Ralf Jäger „Bis 2017 stellen wir jährlich weiter mehr als 1.600 junge Leute ein. Vor allem deswegen ist die Polizei auf den demografischen Wandel in den kommenden Jahren gut vorbereitet. Das hat uns die Expertenkommission bestätigt.“ In den vergangenen zehn Monaten hatten die Polizeipräsidenten Hubert Wimber und Wolfgang Albers, Landrat Thomas Hendele sowie Prof. Jürgen Weibler von der FernUniversität Hagen umfassend die demographische Entwicklung und deren Folgen für die NRW-Polizei untersucht.

Voraussetzung für diese deutlich verbesserte Prognose ist den Experten zufolge allerdings, dass auch in Zukunft jährlich mindestens 1.600 Polizisten eingestellt werden. Nach Berechnungen der Kommission liegt die maximale Personallücke im Jahr 2026 jetzt bei 1.500 Stellen. Nach Aussage der Experten ist es möglich, diese Lücke in den kommenden elf Jahren zu schließen, ohne weitreichende Änderungen in der Struktur der Polizei NRW durchzuführen. Hierfür machen sie verschiedene Vorschläge. „Wir werden jeden dieser Vorschläge sorgfältig prüfen. Immer dort, wo es der Polizei im Arbeitsalltag hilft, werden wir über die Vorschläge intensiv beraten. Und wo es sinnvoll ist, werden wir auch handeln“, machte der Minister deutlich.

Im Hinblick auf die äußere Polizeiorganisation konnten sich die Experten nicht auf ein gemeinsames Modell einigen. In dem über 300 Seiten starken Bericht wird festgestellt, dass es keine Notwendigkeit zu einer umfassenden Reform des inneren Aufbaus der Polizeibehörden gibt. Die Aufbaustruktur der Polizei NRW sei so organisiert, dass die Beamten gute Arbeit leisten könnten. Auch die technische Ausstattung werde permanent den steigenden Erfordernissen angepasst. Der Bericht enthält zudem viele detaillierte Vorschläge, wie die Arbeit der Polizei NRW effektiver gestaltet werden könnte. „Das sind aber alles keine Sparmodelle und das sollen sie auch nicht sein“, stellt der Innenminister klar. „Wir brauchen jeden einzelnen Polizisten in NRW. Einen Rückzug aus der Fläche wird es mit mir nicht geben. Die NRW-Polizei arbeitet für die Menschen im Land. Daran darf sich nichts ändern!“

Der komplette Bericht kann unter www.mik.nrw.de abgerufen werden.

Rettungskräfte werden durch neue Ehrenzeichen geehrt

Der Einsatz der Helferinnen und Helfer bei den Berufsfeuerwehren, den Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen in NRW wird in Zukunft stärker gewürdigt. Die Landesregierung hat jetzt in ihrer Kabinettsitzung das weiterentwickelte „Gesetz über die Stiftung von Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen“ (FwKatsEG-NRW) beschlossen. „Damit werden wir das Engagement und die außerordentlichen Leistungen der Rettungskräfte zukünftig angemessen und gleichberechtigt ehren“, betonte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Erstmalig können nach dem geänderten Gesetz außergewöhnliche, solidarische Hilfeleistungen aller Einsatzkräfte gewürdigt werden. Besonders wenn es Katastrophen oder sehr große Schadenslagen in Nordrhein-Westfalen zu bewältigen gibt, sind die Rettungskräfte von unschätzbarem Wert. Sie können in Zukunft durch den Innenminister mit der neuen Feuer- und Katastrophenschutzmedaille geehrt werden. „Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben oder Unwetter, die große Schäden hinterlassen, sind nur mit einer groß angelegten, überörtlichen und solidarischen Hilfe zu bewältigen. Das verdient unsere Anerkennung“, meinte der Innenminister.

Durch das modernisierte Gesetz werden Verdienste aus dem Brand- und Katastrophenschutz zusammengeführt. Damit werden zwei unterschiedliche Bereiche der Gefahrenabwehr nun einheitlich gewürdigt. Für Feuerwehren und im Katastrophenschutz helfende Organisationen soll es damit erstmalig ein Ehrenzeichen mit einem einheitlichen Erscheinungsbild geben.

Feuerwehrleute dürfen demnächst auch länger am aktiven Feuerwehrdienst teilnehmen. Dazu zählt zum einen die Zeit aus der Jugendfeuerwehr, in die Jungen und Mädchen mit zehn Jahren eintreten können. Zum anderen darf die reguläre Dienstzeit auf Antrag mit 60 Jahren um drei weitere Jahre verlängert werden. Im NRW-Projekt „Feuerwehrensache“ wird gerade erprobt, ob sich Feuerwehrangehörige auch über das Alter von 63 Jahren hinaus aktiv am Feuerwehrdienst beteiligen dürfen. „Wir brauchen die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer mit Erfahrung“, sagte Jäger.

Durch die nach hinten geschobenen Altersgrenzen, kommt es in den nächsten Jahren häufiger zu fünfzigjährigen Dienstjubiläen. Dieses besondere Ereignis wird durch ein neues Ehrenzeichen gewürdigt.

Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare beenden

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Bundesrat in einem gemeinsamen Antrag mit acht weiteren Bundesländern die Bundesregierung aufgefordert, die bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine umfassende Öffnung der Ehe gesetzlich zu verankern.

„Gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe zu verweigern, ist eine Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität. Deshalb muss der Bund die vollständige Öffnung der Ehe jetzt umsetzen, zumal es keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung von Paaren gibt“, erklärte die nordrhein-westfälische Emanzipationsministerin Barbara Steffens anlässlich der Sitzung des Bundesrats.

„Aus meiner Sicht greift der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht weit genug. Er ändert nichts daran, dass gleichgeschlechtlichen Paaren bis heute die Ehe verwehrt wird“, betonte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty und erinnerte daran, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits vor mehr als zwei Jahren einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat. Dieser war am 22. März 2013 vom Bundesrat beschlossen worden.

Derzeit leben in Nordrhein-Westfalen rund 32.000 Menschen (rd. 16.000 Eingetragene Lebenspartnerschaften wurden seit 2001 in NRW geschlossen) in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Neue Schwerpunkte für die regionale Wirtschaftsförderung

Mit rund 84 Millionen Euro pro Jahr unterstützt die Landesregierung die strukturschwachen Regionen in NRW. Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat jetzt das neue Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm/ Infrastruktur (RWP) vorgestellt, das dem Strukturwandel im Land neuen Schub geben soll. Schwerpunkte in den kommenden Jahren sind der Breitbandausbau, die Förderung von Bildungseinrichtungen und die Revitalisierung industrieller Brachflächen.

„Damit die Regionen in unserem Land fit für die Zukunft sind, brauchen sie beste Rahmenbedingungen. Dazu gehören besonders eine zeitgemäße Breitband-Infrastruktur, passgenaue Angebote zur Aus- und Weiterbildung und gute Ideen für Flächen, die derzeit nicht mehr genutzt werden. Das Ziel ist klar: Wir wollen die Standortbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit von Regionen stärken, die Aufholbedarf haben“, sagte Duin.

Profitieren von der Förderung aus Mitteln der Bund/ Länder-Gemeinschaftsaufgabe können regionale Investitionen in strukturschwachen Regionen wie dem Ruhrgebiet, Teilen von Ostwestfalen-Lippe, dem Bergischen Städtedreieck und der Städteregion Aachen. Kommunen, aber auch gemeinnützige Träger und Bildungseinrichtungen können entsprechende Anträge stellen.

In der aktuellen Förderperiode 2014-2020 werden aus dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW vor allem unterstützt

  • der Ausbau der Breitbandinfrastruktur. Alle Unternehmen innerhalb und außerhalb von Gewerbegebieten sollen Zugang zu einem hochleistungsfähigen Internetanschluss von mindestens 50 Mbit/s erhalten.
  • die Bekämpfung des Fachkräftemangels durch die Modernisierung von beruflichen Bildungseinrichtungen.
  • die Revitalisierung industrieller Brachflächen. Um finanzschwachen Kommunen den Zugang zur RWP-Förderung zu erleichtern, werden Eigenanteile der Zuwendungsempfänger in bestimmten Fällen deutlich reduziert.

Mehr Informationen und eine Übersicht der Fördergebiete finden Sie auf www.wirtschaft.nrw.de.

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