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Dreiste Abzocke am Telefon

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einer besonders dreisten Masche: Anrufer fordern per Bandansage dazu auf, sich wegen einer offenen Forderung mit einer angeblichen Nebenstelle der „Verbraucherschutzzentrale“ in Verbindung zu setzen. Am Ende geht es nur um eines: Das Geld der Angerufenen.

Zurzeit wenden sich Bürgerinnen und Bürger aus ganz Baden-Württemberg an die Verbraucherzentrale und berichten von einer dreisten Masche: Das Telefon klingelt und am anderen Ende der Leitung meldet sich per Bandansage eine angebliche Verbraucherschutzorganisation. Diese fordert die Angerufenen dazu auf, sich telefonisch an eine Stuttgarter Rufnummer zu wenden, als Begründung wird beispielsweise eine angeblich offene Forderung genannt oder es soll um die Weitergabe von Daten aus Gewinnspielen gehen.

Unter der angegebenen Rufnummer meldet sich dann der „Deutsche Verbraucherschutzbund“ und verlangt Geld für angeblich offene Forderungen oder bietet gegen Jahresgebühr an, Daten der Angerufenen zu löschen. „Das ist eine besonderes dreiste Masche“, sagt Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Unter dem Deckmantel des Verbraucher- und Datenschutzes wird versucht, seriös zu erscheinen und das Vertrauen der Menschen zu gewinnen, um ihnen dann das Geld aus der Tasche zu ziehen“.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt klar, dass sie mit diesen Anrufen nichts zu tun hat. „Wir rufen nicht ungebeten bei Verbrauchern an. Wer einen solchen Anruf erhält, sollte am besten gleich auflegen“, so Richter weiter. Auf keinen Fall sollten persönliche Daten wie Geburtsdatum oder Kontonummer preisgegeben werden. Betroffene können sich an die Ver-braucherzentrale wenden (www.vz-bw.de). Unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch kann außerdem bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden: app.bundesnetzagentur.de/rnmportal/

Stand: 13.12.2013

Urteil gegen Deutsche Lufthansa AG: Verweis auf Dritt-AGB nach Buchung irreführend

Die Deutsche Lufthansa AG bietet auf ihrem Internetportal nicht nur eigene Flüge an, sondern auch die von Tochtergesellschaften. Ein einseitiger und für Kunden mitunter nachteiliger Verweis auf Dritt-AGB, der erstmals mit der Buchungsbestätigung erfolgt, ist rechtswidrig, wie das Landgericht Köln mit einem Urteil vom 17.10. 2013 (AZ 81 O 81/13, nicht rechtskräftig) klarstellte.

Während des Buchungsvorgangs auf dem Internetportal der Deutschen Lufthansa AG mussten Kunden deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptieren, ansonsten war keine Buchung möglich. Wer mit einer Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa, im konkreten Fall Germanwings GmbH, fliegen wollte, erlebte dann aber eine Überraschung: In der Buchungsbestätigung wurde er darüber informiert, dass für ihn nicht die zuvor akzeptierten AGB der Lufthansa gelten würden, sondern die mitunter nachteiligen der jeweiligen Tochtergesellschaft, im zugrunde liegenden Fall die der Germanwings GmbH. „Das ist eindeutig Irreführung über wesentliche Bestandteile des Vertrags“, kritisiert Dunja Richter, Juristin der Ver-braucherzentrale Baden-Württemberg, das Vorgehen. „Nach Abschluss einer Buchung einseitig die vertraglichen Grundlagen zu verändern, ist inakzeptabel und klar rechtswidrig“.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg war rechtlich gegen das Unternehmen vorgegangen. Da die Deutsche Lufthansa AG nicht bereit war, eine Unterlassungserklärung abzugeben, ging der Fall vor Gericht. „Wir sind froh, dass das Gericht die Verbraucherrechte gestärkt und dieses rechtswidrige Verhalten gestoppt hat“, so Richter weiter.

Stand: 29.10.2013

„Der Staatsanwalt“ ermittelt wieder

Sechs neue Folgen der ZDF-Krimireihe „Der Staatsanwalt“ werden seit 3. Januar 2014, freitags, 20.15 Uhr, ausgestrahlt. An der Seite von Rainer Hunold in der Titelrolle spielen Fiona Coors und Simon Eckert als Hauptkommissare Kerstin Klar und Christina Schubert. In den neuen Folgen ermitteln die drei in der Tangoszene, an der Polizeiakademie und in der Welt der Au-Pair-Mädchen, und sie lösen die Mordfälle an einem Architekten, einer Staatsanwältin sowie einer Versicherungsagentin. Die Drehbücher stammen von Christoph Callenberg, Hartmann Schmige, Axel Hildebrand, Mike Bäuml und Leo P. Ard. Regie führten Ulrich Zrenner, Martin Kinkel und Daniel Helfer.

In der Auftaktfolge „Heiße Quellen“ ermittelt Bernd Reuther (Rainer Hunold) in einem angesehenen Wiesbadener Hotel. Architekt Overbeck (Uwe Thies) wird ermordet in seinem Zimmer aufgefunden. Er wurde mit einem Golfschläger erschlagen. Overbeck hatte offenbar eine Affäre mit einer Mitarbeiterin des Wellness-Bereichs (Irina Potapenko) und war im Begriff, sich von seiner Ehefrau (Aglaia Szyszkowitz) scheiden zu lassen. Kann also enttäuschte Liebe ein Motiv für den Mord gewesen sein?

Staatsanwalt Reuther und sein Team verfolgen noch weitere Spuren: Hotelchefin Berg (Fanny Stavjanik) hat große Summen Schwarzgeld für den Ermordeten gewaschen, und der glücklose Architekt Feldmann (Philipp Moog) hatte mit seinem Chef noch eine Rechnung offen.

Neben den Hauptdarstellern sind in den sechs Episoden unter anderen Astrid Posner, Therese Hämer, Carolina Vera, Thomas Thieme, Stefanie Stappenbeck, Nina Kronjäger, Michael Schenk, Jochen Horst, Dieter Landuris, Arnd Klawitter, Ursula Buschhorn, Alexander Schubert, Rainer Strecker, Adrian Topol, Rebecca Immanuel, Chiara von Galli und Wayne Carpendale zu sehen.

Prinzessin Catherine führt Beliebtheits-Ranking an

Es wird zwar noch etwas dauern, bis Prinzessin Catherine (31) einmal Königin wird – den Beliebtheits-Thron aber hat sie bereits erklommen. Das zeigt eine exklusive Forsa-Umfrage des Magazins FRAU IM SPIEGEL, in deren Rahmen 1003 Frauen in Deutschland befragt wurden: Wer ist Ihr liebster weiblicher Royal in Europa? Prinzessin Catherine nennen insgesamt 22 Prozent. Damit schafft Kate, was keiner anderen Hoheit vor ihr gelingen wollte: Victoria von Schweden (36) an der Spitze des Rankings abzulösen. Maßgeblich beteiligt an dem Siegerplatz ist sicherlich auch Sohn George (fünf Monate), dessen Geburt einen weltweiten Hype auslöste. Besonders beliebt ist die 31-Jährige bei den jüngeren Frauen. Jede Zweite im Alter von 14 bis 29 Jahren ist Kate-Fan.

Platz zwei der Umfrage belegt mit 20 Prozent Máxima der Niederlande (42). Sie war schon immer die Königin der guten Laune und Herzlichkeit; seit April vergangenen Jahres ist sie nun auch ganz offiziell Königin ihres Landes. Im Vergleich zum Vorjahr konnte Máxima im Ranking einen Platz gutmachen. Besonders gut kommt sie bei älteren Frauen an.

Die Bronzemedaille geht an Victoria von Schweden (20 Prozent). Die 36-Jährige hat damit ganze zwei Plätze gegenüber dem Vorjahr eingebüßt und verliert zum ersten Mal seit fünf Jahren den Titel „Beliebteste Prinzessin“. Woran das liegen könnte? Bestimmt an ihrer vornehmen Zurückhaltung: Victoria überließ in diesem Jahr ihrer jüngeren Schwester Madeleine (31) das Rampenlicht, die mit Chris O’Neill (39) die royale Hochzeit des Jahres feierte und sofort für Baby-News sorgte.

Den vierten Platz im Ranking erreicht mit sieben Prozent Mette-Marit von Norwegen (40). Erst vor Kurzem nahm sie ihre protokollarischen Pflichten wieder auf, nachdem sie sich vor einigen Wochen einer Bandscheiben-Operation unterziehen musste.

Auf den weiteren Rängen folgen Madeleine von Schweden mit drei Prozent, Letizia von Spanien (41), Mathilde, Königin der Belgier (40), und Mary von Dänemark (41) mit jeweils zwei Prozent sowie Charlène von Monaco (35) und Stéphanie von Luxemburg (29) mit jeweils einem Prozent. (An 100 % fehlende Angaben = „weiß nicht“ / „keine davon“.)

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