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Broschüre hilft bei Suchtproblemen in Kleinunternehmen

Gesundheitsförderung und Suchtprävention in Klein- und Kleinstbetrieben stehen im Mittelpunkt einer aktuellen Broschüre, die der Fachverband Sucht e.V entwickelt hat. Der Leitfaden ist u.a. in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte, Handwerker-Fonds Suchtkrankheit entstanden und bietet praxisorientierte Informationen mit entsprechenden Fallbeispielen zum Umgang mit substanzbezogenen Störungen. Abgehandelt werden:

  • Suchtprobleme am Arbeitsplatz erkennen
  • Handlungsmöglichkeiten für Inhaber und Führungskräfte
  • Suchtbehandlung und berufliche Wiedereingliederung
  • Externe Ansprechpartner und weiterführende Informationen

In Form von Merkblättern werden zudem Hinweise zu gesetzlichen Regelungen, Auffälligkeiten einer Suchtproblematik und zur Gesprächsführung gegeben.

Die Broschüre Suchtprobleme in Klein- und Kleinstbetrieben: ein praxisorientierter Leitfaden für Führungskräfte kann kostenlos beim Handwerker-Fonds Suchtkrankheit bezogen werden (E-Mail: info@handwerker-fonds.de) oder im Internet unter www.sucht.de heruntergeladen werden

www.zdh.de

Streit um Pkw-Maut erreicht die Autobahn-Versorgung

Der Streit um die Einführung einer Pkw-Maut rückt auch die immensen Kosten, die für den Erhalt unserer Straßen notwendig sind, in den Fokus. Es ist zwar erforderlich, die ausländischen Autobahnnutzer an den Kosten der Autobahninfrastruktur zu beteiligen, doch die Einnahmen aus einer solchen Pkw-Maut würden sich aber voraussichtlich in einem ersten Schritt in einem überschaubaren Rahmen halten. Finanziell deutlich mehr bringen würde dagegen die dringend notwendige Reform der Autobahnversorgung, insbesondere bei der Schaffung von neuen Autobahn-Raststätten und Lkw-Parkplätzen. Sie würde alleine über eine Milliarde Euro einsparen. Die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sind über 50 Jahre alt, nicht mehr zeitgerecht und zum Nachteil aller Autobahnbenutzer.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) versucht die Versorgung der Verkehrsteilnehmer seit jeher auf der Autobahn bereitzustellen und nicht neben der Autobahn. Dies ist gleich aus mehreren Gründen mittlerweile auf Grenzen gestoßen, so bei der Verfügbarkeit von genehmigungsfähigen Flächen, bei den Investitionskosten für neue Autobahn-Raststätten und bei der Preisexplosion der Nutzer der Autobahn-Raststätten beim Tanken und in den Restaurants. Der ADAC berichtete, dass die Spritpreise an Autobahn-Raststätten in 2013 um bis zu 13 Cent pro Liter teurer seien als neben der Autobahn. Dafür ursächlich ist, dass Bund und Länder bei der Privatisierung der Autobahn-Raststätten ein Monopol geschaffen haben. Der private Lizenznehmer dieses Monopols nutzt dies für teure Preise aus, so dass mittlerweile Geringverdiener und damit de facto eine ganze Bevölkerungsgruppe von der Versorgung auf der Autobahn ausgegrenzt wird.

An den deutschen Autobahnen fehlen heute schon über 20.000 Lkw-Parkplätze und der Lkw-Verkehr steigt weiterhin rasant bis 2025 an. Und es würden noch mehr Lkw-Parkplätze fehlen, wenn nicht private Autohöfe, die direkt neben der Autobahn liegen, dem Bund helfen würden. Die privaten Autohöfe bieten nicht nur die gleichen Versorgungsangebote wie die Autobahn-Raststätten (Tanken, Essen und Trinken). Sie halten auch Parkraum für 30.000 Lkws vor. Nur durch diese Unterstützung durch die Autohöfe ist das Lkw-Parkplatzsystem des Bundes noch nicht vollständig kollabiert.

Das Fehlen der Lkw-Parkplätze führt regelmäßig zu chaotischen Parkverhältnissen entlang der Autobahnen. Es kommt deshalb immer öfter zu Unfällen, auch mit Todesfällen. Diese menschlichen Tragödien sind die Folge der in die Sackgasse geratenen Lkw-Parkplatz Politik.

Autobahn-Raststätten und Lkw-Parkplätze für den halben Preis Die möglichen Einsparpotenziale sind offensichtlich, man benötigt in den nächsten zehn Jahren noch mindestens 30.000 zusätzliche Lkw-Parkplätze, um das vorhandenes Defizit und den zukünftigen Bedarf abzudecken. Bund und Länder bauen auf der Autobahn derzeit mit Kosten von ca. 50.000 Euro pro neuen Lkw-Parkplatz mit steigender Tendenz. In Gewerbegebieten entlang der Autobahnen kann man dagegen die gleichen Lkw-Parkplätze im Schnitt für ca. 25.000 Euro errichten. Das Einsparpotenzial hier beträgt bereits mindestens 750 Millionen Euro zuzüglich der Kosten für die laufende Instandhaltung.

Außerdem sind gigantische neue Autobahn-Raststätten mit Arealen von bis zu 100 ha auf vielen Autobahnen in Deutschland in der konkreten Planung. Zahlreiche Bürgerinitiativen machen gegen diesen gewaltigen Naturverbrauch mobil. Auch hier ist eine Verlagerung neben die Autobahnen ohne weiteres machbar. Das Motiv der Raststätten-Neubauten sind im Übrigen regelmäßig nur die dringend benötigen Lkw-Parkplätze und nicht ein Defizit an Tankstellen und Restaurants. Wenn die Lkw-Parkplätze in Gewerbegebieten entlang des Autobahnstreckenzugs untergebracht würden, was entsprechend einer von der Vereinigung Deutscher Autohöfe e.V. (VEDA) in Auftrag gegebenen Studie möglich ist, entfällt das Motiv für den gigantischen Neubau. Des Weiteren macht es keinen Sinn, dort Autobahn-Raststätten zu errichten, wo die Versorgung der Autobahnnutzer über Autohöfe bereits sichergestellt ist. Aktuelles Beispiel ist der Streckenabschnitt an der Autobahn A93 zwischen Regensburg und Hof, wo zwei Autobahn-Raststätten zwischen vier Autohöfen ohne jede Aussicht auf einen wirtschaftlichen Betrieb platziert werden.

Diese Neuplanungen von Autobahn-Raststätten sind eine sinnlose Verschwendung von öffentlichen Mitteln. Die privaten Autohöfe bieten an vielen Streckenabschnitten eine bereits optimale Versorgung der Verkehrsteilnehmer. Auch hier weigert sich der Bund allerdings seit Jahren, die Autohöfe in die Versorgungsplanung einzubeziehen. In den nächsten 10 Jahren könnte der Bund mindestens 10 Autobahn-Raststätten weniger bauen. Dies bedeutet etwa 300 Millionen Euro weniger Ausgaben. Hinzu addiert sich die Einsparung der laufenden Instandhaltungskosten.

Fazit: Mehr als eine Milliarde Euro können durch die Verlagerung von Lkw-Parkplätzen von der Autobahn auf Flächen unmittelbar neben der Autobahn eingespart werden und so in die Reparatur des maroden Straßensystems geleitet werden.

Im Koalitionsvertrag 2009 der CDU, CSU und FDP war vereinbart, dass man das Parkplatzdefizit beseitigen wird. Die von Verkehrsminister Ramsauer für 2012 angekündigten 12.000 neuen Lkw-Parkplätze sind nicht erreicht worden. Das Stellplatzdefizit von über 20.000 Lkws besteht nach wie vor.

Im gerade ausgehandelten Koalitionsvertrag 2013 CDU, CSU und SPD werden nur noch 6.000 neue Lkw-Parkplätze für die nächste Wahlperiode versprochen. Dies ist eine „Bankrotterklärung“ in Anbetracht der dramatischen Situation. Die Reform ist dringend einzuleiten.

www.veda-ev.de

SEPA: Überweisungen, Daueraufträgen, Einzugsermächtigungen

Spätestens in vier Wochen, zum 1. Februar 2014, gibt es die bisher herkömmlichen Überweisungen nicht mehr. Sie werden von der SEPA-Überweisung abgelöst. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden ebenfalls umgestellt und neue müssen bestimmten Formanforderungen genügen. „Die Veränderungen werfen Fragen auf und bringen auch die Gefahr mit sich, dass Betrüger aktiv werden“, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Deshalb widmen wir die ersten Wochen des neuen Jahres diesem Thema und bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern verstärkt unseren Rat an.“

Mit Ablauf des 31. Januar 2014 werden die nationalen Zahlungssysteme abgeschaltet. Ab 1. Februar gelten dann in der gesamten Europäischen Union und in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes für EURO-Zahlungen per Überweisung, Lastschrift und Karte einheitliche rechtliche und technische Regelungen. „Jeder Bürger ist davon betroffen, auch wenn keine grenzüberschreitende Zahlung, sondern zum Beispiel nur eine Überweisung von Leipzig nach Dresden getätigt wird“, informiert Heyer. Wer Fragen hinsichtlich der vielfach eintreffenden Schreiben von Vertragspartnern, der Erteilung neuer Einzugsermächtigungen aber auch deren Widerruf oder zur diesbezüglichen Umstellung beim Onlinebanking hat, kann diese in einer persönlichen Beratung in der nächstgelegenen Beratungseinrichtung klären.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat für Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich einen kleinen SEPA-Check im Scheckkartenformat erstellt, der in jeder Beratungseinrichtung zur kostenfreien Mitnahme bereit liegt. Wer nicht mehr gut zu Fuß ist, kann die telefonische Beratung nutzen. Diese ist montags, mittwochs und donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0900-1-797777 (1,24 Euro/Min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunknutzer hören dort eine kostenlose Ansage) zu erreichen. „Sofern Gruppen, etwa Seniorenvereine, Interesse an einem verständlichen Vortrag haben, sollten sie direkten Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungseinrichtung aufnehmen“, klärt Heyer über eine weitere Informationsmöglichkeit auf.

Besonders wachsam sollten Verbraucherinnen und Verbraucher in den nächsten Tagen im Umgang mit empfangenen E-Mails sein, die auf die SEPA-Umstellung hinweisen und gegebenenfalls gefährliche Anhänge mit Spionageprogrammen beinhalten können. „Da schon in den letzten Wochen des vergangenen Jahres solche Nachrichten in betrügerischer Absicht versendet wurden, gehen wir davon aus, dass sich dies in der heißen Phase vor dem Stichtag 1. Februar wiederholt“, warnt Heyer. Im Zweifelsfall kann bei dem Unternehmen, mit dem ein Vertrag besteht, telefonisch nachgefragt werden, ob die Nachricht tatsächlich von ihm stammt.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

Lachhaft: Schweine-Kitzeln für Anfänger

Auch Schweine können kitzelig sein. Das beweist dieses russische Mädchen im Feldversuch. Und das Schwein scheint die Streicheleinheiten so richtig zu mögen.

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