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Warenkunde Raclette

Aus der Schweiz stammt die Käse-Köstlichkeit Raclette. Die Spezialität ist ursprünglich als Bauern- oder Hirtengericht im Kanton Wallis entstanden. Dabei wurde einfach ein Stück Bergkäse auf einen Spieß gesteckt, vermutlich veranlassten schlechte Zähne die Bauern zu dieser Tat, und am Feuer erhitzt, bis der Käse butterweich war. Oder die Schnittfläche des Käses wurde an die Glut oder das offene Feuer gebracht. Sobald die oberste Schicht des Käses geschmolzen war, streifte man sie mit einem „Raclette”, einem Holzspatel, ab. Von diesem Spatel stammt auch der Name des Gerichts.

Foto: Wirths PR
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Zu diesem deftigen Käs’Schmaus aß man Bauernbrot oder frische, heiße Pellkartoffeln bzw. Salzkartoffeln. Weitere klassische Beilagen für ein reines Käse-Raclette sind Cornichons und Mixed Pickles. Aber dem Ideenreichtum sind natürlich keine Grenzen beim Einsatz der verschiedenen Zutaten gesetzt. Sämtliche Gemüsesorten, Nudeln und sogar Fisch und Schinken eignen sich für Raclette hervorragend. Auch die unterschiedlichsten Käsesorten mit ihren charakteristischen Eigenschaften können auf diese Weise wunderbar eingesetzt werden.
Quelle: Wirths PR

Weihnachtsmenü: Bandnudeln mit Fasanenbruststreifen in Steinpilz-Pfifferling-Sauce

Weihnachtsmenü: Bandnudeln mit Fasanenbruststreifen in Steinpilz-Pfifferling-Sauce Foto: Wirths PR
Weihnachtsmenü: Bandnudeln mit Fasanenbruststreifen in Steinpilz-Pfifferling-Sauce
Foto: Wirths PR

Bandnudeln mit Fasanenbruststreifen in Steinpilz-Pfifferling-Sauce
(für 4 Personen)

400 g Bandnudeln
2 Fasanenbrüste
300 g Pfifferlinge
300 g Steinpilze
2 Zwiebeln
2 Knoblauchzehen
frischer Thymian
frischer Rosmarin
6 EL Olivenöl
4 cl Weinbrand
0,4 l Sahne
0,1 l Crème fraîche
Salz
Pfeffer
Kerbel
etwas geriebener Bergkäse

Bandnudeln in Salzwasser nach Packungsanweisung kochen, anschließend abgießen und abschrecken. Inzwischen die Fasanenbrüste waschen und trocken tupfen. Die Pfifferlinge und die Steinpilze putzen, kurz waschen, ab-trocknen und je nach Größe vierteln oder halbieren. Zwiebeln und Knoblauchzehen schälen und würfeln. Thymian und Rosmarin waschen und fein hacken. In einem breiten Topf 3 EL Olivenöl erhitzen, die Zwiebel- und Knoblauchstücke darin andünsten.

Die Pilze und die frischen Kräuter zugeben, etwa 2-3 Minuten ausschwenken. Mit Weinbrand ablöschen und flambieren. Die Sahne auffüllen, mit Salz und Pfeffer pikant abschmecken und 5 Minuten köcheln lassen. Den Topf vom Herd nehmen und die Crème fraîche einrühren. In einer Pfanne 3 EL Olivenöl erhitzen. Die Fasanenbrüste salzen und pfeffern, zuerst mit der Fleischseite in die Pfanne legen und eine Minute braten. Fleisch wenden und weitere 2-3 Minuten braten.

Die Nudeln auf 4 Tellern anrichten und mit der Sauce übergießen. Fasanenbrüste in Scheiben schneiden und über die Sauce verteilen. Mit Kerbel und geriebenem Bergkäse garnieren und servieren.

Pro Person: 1025 kcal (4291 kJ), 50,7 g Eiweiß, 63,3 g Fett, 76,0 g Kohlenhydrate

Mohnstreusel mit Zuckerguss

Mohnstreusel mit Zuckerguss. Foto: Wirths PR
Mohnstreusel mit Zuckerguss. Foto: Wirths PR

Mohnstreusel mit Zuckerguss
(ergibt 12 Stück)

für den Hefeteig:
325 g Mehl
25 g Hefe
150 ml Milch
1 Eigelb
30 g Zucker
50 g Butter
1/2 TL Salz

für die Mohnfüllung:
300 ml Wasser
100 g Blaumohn
100 g Zwieback
100 g Zucker
100 g Marzipan

für den Streusel:
90 g Zucker
1/2 Päckchen Vanillezucker
1 Prise Salz
90 g Butter
1/4 Fläschchen Rum-Aroma
150 g Mehl
1/4 Päckchen Backpulver
100 g Zuckerguss

Aus Mehl, Hefe, Milch, Eigelb, Zucker, Butter und Salz einen Hefeteig bereiten, gut durchkneten und zugedeckt an einem warmen Ort 30-40 Minuten gehen lassen. Nochmals durchkneten. Inzwischen das Wasser aufkochen, den Mohn mahlen und den Zwieback zerbröseln. Alles zusammen mit dem Zucker und dem Marzipan an das heiße Wasser geben, zu einer glatten Masse verarbeiten und abkühlen lassen. Den Teig auf einer bemehlten Arbeitsfläche auf 45 x 45 cm ausrollen, die Mohnfüllung gleichmäßig darauf verteilen und den Teig zweimal einschlagen.

Den Mohnkuchen auf ein Backblech setzen. Für den Streusel Zucker, Vanillezucker, Salz, Butter, Rum-Aroma cremig rühren, das mit Backpulver vermischte Mehl unterkneten und zu Streuseln verarbeiten. Die Streusel auf den Kuchen verteilen und den Kuchen bei 200 °C 35-40 Minuten backen. Nach dem Abkühlen mit Zuckerguss bestreichen und in 12 Stücke schneiden.

Pro Stück: 449 kcal (1880 kJ), 8,7 g Eiweiß, 16,8 g Fett, 61,9 g Kohlenhydrate

Beschneidungsgesetz auf ganzer Linie gescheitert

Ein Jahr nach der Legalisierung von Beschneidungen an Jungen aus jeglichem Grund traten in Berlin sieben Kinderschutzverbände und Ärztevertretungen vor die Presse, um ihre Bedenken zum so genannten Beschneidungsgesetz, zu seiner Anwendung und dessen Folgen zu äußern. Ihr Fazit: Das Gesetz ist auf ganzer Linie gescheitert.

Mit dem am 12. Dezember 2012 beschlossenen „Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ legalisierte der Bundestag vor genau einem Jahr Vorhautbeschneidungen. In § 1631d BGB wurde festgelegt, dass in Deutschland eine Beschneidung aus jeglichem Grund möglich ist. Voraussetzung für den medizinisch nicht indizierten Eingriff ist allerdings, dass er nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Auch von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen dürfen, ohne ärztliche Ausbildung, in den ersten sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes eine Vorhautentfernung vornehmen.

Die Bundesregierung wollte mit dem Gesetz bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen.

Dr. Ulrich Fegeler, Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), sprach sich grundsätzlich gegen die Beschneidung bei Minderjährigen ohne medizinische Indikation aus. Er sagte: „Zirkumzisionen ohne therapeutischen Nutzen dürfen frühestens nach Erreichen der notwendigen Einwilligungs- und Zustimmungsfähigkeit durchgeführt werden. Nur so ist sichergestellt, dass der Betroffene sich der Tragweite dieser Entscheidung bewusst ist.“ Fegeler weiter: „Voraussetzung ist hier die umfassende Aufklärung des Jugendlichen (ohne Dabeisein der Eltern) über die Folgen der Vorhautentfernung.”

Nach Aussage von Prof. Dr. Manfred Gahr, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), lehnen auch alle in der DAKJ zusammengeschlossenen Verbände eine nicht medizinisch begründete Beschneidung ab. Das vor einem Jahr verabschiedete Gesetz habe die Situation für Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder und Jungen nicht verbessert, sagte er. Je jünger ein Kind sei, umso größer seien auch die technischen Schwierigkeiten und die Rate von Komplikationen, die nach einer Beschneidung auftreten (mindestens 6 Prozent), so Gahr.

Ein nicht-ärztlicher Beschneider dürfe keine wirksame Anästhesie durchführen, weder eine Allgemein-Narkose noch eine örtliche Betäubung. Im Ergebnis würden so in Deutschland bei Neugeborenen Beschneidungen ohne Schmerzausschaltung vorgenommen werden. „Stellt man sich eine Blinddarmoperation bei Erwachsenen ohne Narkose vor, so sieht man, wie hoch problematisch dieses Vorgehen ist“, erläuterte Gahr. Die von den Befürwortern der Beschneidung angeführten medizinischen Vorteile seien keineswegs wissenschaftlich belegt bzw. für Menschen der entwickelten Länder irrelevant.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert unverändert das Recht auch von minderjährigen Jungen auf körperliche und seelische Unversehrtheit und lehnt Entfernungen der Vorhaut aus anderen als medizinischen Gründen bei Minderjährigen ab. Die neue Koalition diskutiert gerade über ein Verbot von Schönheitsoperationen bei Minderjährigen, sie sollte den Beschluss des Bundestages vom 12.12.12 zur Erlaubnis von medizinisch nicht indizierten Beschneidungen ebenfalls in Frage stellen und sich dem Votum der parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 01. Oktober 2013 (Resolution 1952) zum Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit anschließen.

www.kinderaerzte-im-netz.de

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