Der von einem Parkhausbetreiber eingereichte Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan 720/N für die „Mönchengladbach Arcaden“ ist in heutiger mündlicher Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster vom Antragsteller zurückgezogen worden. Damit ist der Bebauungsplan für das neue Einkaufszentrum, das durch die Essener Investorengruppe mfi bis Ende 2014 auf dem Areal zwischen Viersener Straße und Hindenburgstraße errichtet werden soll, bestandskräftig.
Auf Anregung des OVG Münster ist zwischen dem Antragsteller und der Stadt vereinbart worden, dass es im Zusammenhang mit dem geplanten Parkhaus für die „Mönchengladbach Arcaden“ ein zusätzliches Beschilderungssystem für das Parkhaus Stepgesstraße geben soll. Außerdem kann sich das Parkhaus in der Namensgebung an das „Arcaden-Parkhaus“ anlehnen. Darüber hinaus soll eine Informationsbroschüre für den Parkraum unter Berücksichtigung des Parkhauses Stepgesstraße erstellt werden.
Weiterhin wurde festgelegt, dass keine baulichen Maßnahmen die Zu- und Abfahrt im Zuge der neuen Platzgestaltung versperren. Der Parkhausbetreiber hat ebenso die Klage gegen die Baugenehmigung heute zurückgezogen.