Bittere Pillen beim Arzneimittelkauf vermeiden

Das Angebot an Arzneimitteln hält für Patienten manch bittere Pille bereit: Zahlreiche Medikamente gibt’s nicht auf Rezept und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Die klassische Apotheke als einzige Bezugsquelle von Tabletten, Salben und Tinkturen hat ausgedient. Kunden können sich auch in Drogeriemärkten oder Internetapotheken mit den nötigen Präparaten versorgen. „Bei den Arzneimittelausgaben lassen sich durchaus einige Euro sparen, wenn Patienten mit den unterschiedlichen Regelungen und Bezugsmöglichkeiten vertraut sind“, liefert die Verbraucherzentrale NRW hierzu folgende Tipps:

  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Präparate auf Rezept sind nur gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung erhältlich. Diese muss einer Apotheke im Original vorgelegt bzw. zugesandt werden. Für verschreibungspflichtige Medikamente gelten feste Preise, die bei Apotheken vor Ort und bei Versandapotheken identisch sind. In der Regel werden rezeptpflichtige Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Patienten müssen hierbei zehn Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen – das heißt mindestens fünf und höchstens zehn Euro, auf keinen Fall aber mehr, als das Präparat kostet. Das gilt auch bei einer Bestellung im Internet. Einige preisgünstige Medikamente sind in Deutschland von der Zuzahlung befreit.
  • Rezeptfreie Medikamente: Nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur in zugelassenen Vor-Ort- oder Online-Apotheken verkauft werden. Bis auf wenige Ausnahmen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Mittel zur Selbstmedikation jedoch nicht. Für freiverkäufliche Medikamente gelten keine festen Preise. Deshalb kann es sich bei rezeptfrei erhältlichen Schnupfensprays, Halstabletten oder Schmerzmitteln lohnen, die Angebote mehrerer Apotheken zu vergleichen.
  • Klassische oder Discount-Apotheke: Die nächste Apotheke vor Ort ist in der Regel die erste Anlaufstelle, um sich mit Arzneimitteln zu versorgen. Daneben bieten immer öfter auch Discount-Apotheken rezeptfreie Arzneimittel zu einem günstigen Preis an. Alle Apotheken – ganz gleich ob um die Ecke oder im Internet – sind zur Beratung verpflichtet.
  • Drogeriemärkte: Einige Drogeriemarktketten bieten in Kooperation mit Versandapotheken einen Medikamentendienst an: Patienten können ihr Rezept direkt in einer Filiale abgeben oder rezeptfreie Arzneimittel vor Ort bestellen. Innerhalb von zwei bis drei Tagen sind die gewünschten Präparate in der Regel da. Die Preise werden von den Versandapotheken vorgegeben. Zusatzkosten – etwa für den Transport – werden meistens nicht berechnet.
  • Internetapotheken: Bei nichtrezeptpflichtigen Medikamenten bieten Online-Apotheken oftmals Sonderkonditionen von bis zu 30 Prozent an. Solche Schnäppchen sind vor allem für chronisch Kranke interessant, die regelmäßig auf bestimmte Präparate angewiesen sind. Hohe Versandkosten können eine Ersparnis beim Internetkauf allerdings wieder stark schmälern. Viele Apotheken liefern ab einer bestimmten Bestellmenge im Web jedoch kostenlos. Bei einer akut benötigten Medikation sind Bestellungen über eine Versandapotheke wegen der längeren Lieferzeit nicht sinnvoll.
  • Wahl des Anbieters: Beim Ordern von Arzneimitteln per Internet stellt sich die Frage, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Um Ärger oder eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden, sollten Pillen und Tropfen nur bei Apotheken bestellt werden, die ihre Adresse, Telefonnummer, den geschäftsführenden Apotheker und die Zulassungsbehörde online preisgeben. Kunden erkennen legale Versandapotheken an dem orangefarbenen Punkt des Versandapothekenregisters. Ein Bezug von Arzneimitteln bei Anbietern außerhalb der Europäischen Union, die deutsche Konsumenten im Internet umwerben, ist verboten. Es besteht eine hohe Gefahr, dass gefälschte, nicht zugelassene oder falsch dosierte Arzneimittel geliefert werden – also besser: Finger weg von solchen Angeboten!

Ergänzende Infos zu den Vertriebswegen der Arzneimittel gibt’s in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen NRW unter (Adressen im Internet: www.vz-nrw.de/gesundheitsberatung) oder unter www.vz-nrw.de/arzneimittelkauf.

Stand: Februar 2014

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