Kategorie-Archiv: Alltag

Frauen glücklicher als Männer

© Foto: Techniker Krankenkasse
© Foto: Techniker Krankenkasse

Zum Jahreswechsel ließen viele Menschen die vergangenen Monate Revue passieren, dachten über ihr Leben nach und suchten sich gute Vorsätze für die Zukunft. Wie groß die Zufriedenheit mit dem eigenen Leben ist, zeigt die Stressstudie der Techniker Krankenkasse (TK). Fast jeder Zweite in Deutschland ist glücklich darüber, wie sein Leben verlaufen ist und wo er jetzt steht. 44 Prozent können das nur mit Einschränkungen sagen. Sie sind zwar eigentlich zufrieden, hadern aber mit vielen Entscheidungen und fragen sich oft, ob sie nicht einen anderen Weg hätten einschlagen sollen. Nur sechs Prozent sind unzufrieden und bedauern, dass sie aus ihrem Leben nicht mehr gemacht haben.

TK-Psychologe Heiko Schulz rät: „Gerade zum Jahresende sollte man nicht zu streng mit sich sein. Häufig gehen die eigenen Erwartungen und die Realität auseinander. Wer wirklich unzufrieden ist, sollte sich fragen, welche Faktoren er selbst positiv verändern kann. Dabei ist es wichtig, in kleinen Schritten zu denken und sich nicht zu viel auf einmal vorzunehmen.“ Erstaunlicherweise bedauern vor allem junge Leute zwischen 18- und 25 ihren bisherigen Lebensweg. Ältere ab 66 Jahre sind hingegen überdurchschnittlich zufrieden und ziehen zu rund zwei Dritteln eine positive Bilanz ihres Lebens.

Zwischen den Geschlechtern gibt es kein einheitliches Glück. Während die Mehrheit der Frauen (52 Prozent) zufrieden ist, sind es bei den Männern nur 43 Prozent. Ob Mann oder Frau, alt oder jung: Der größte Quell für Glück und Zufriedenheit sind für die meisten Menschen Familie und Freunde. 91 Prozent der Deutschen bezeichnen Familie und Freundeskreis als starken Rückhalt. Psychologe Heiko Schulz: „Bei Menschen, die zu wenig Zeit für ihr soziales Umfeld haben, leidet die Lebenszufriedenheit besonders stark. Mehr Zeit für Familie und Freunde ist deswegen sicherlich ein guter Vorsatz für das nächste Jahr.“

Nur wenige Hobbysportler zeigen ihre Leistungen im Web

Kaum ein Breitensportler trainiert mehr ohne Hightech-Geräte wie Sportarmbändern oder Smartphones mit speziellen Apps, um so seine Leistung zu messen und zu verbessern. Doch nur ein kleiner Teil macht diese Daten auch öffentlich. Rund 4 Prozent aller Hobby-Sportler teilen ihre Sportdaten über soziale Netzwerke mit Freunden oder Bekannten. Das sind rund 2,5 Millionen Personen. Weitere 8 Prozent (4,5 Millionen) können sich vorstellen, das zu tun. Das ergab eine repräsentative Verbraucherumfrage im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM. „Das Teilen von Trainings- oder Wettkampfleistungen kann dazu beitragen, die Motivation von Hobby-Sportlern zu erhöhen und selbst gesetzte Ziele zu erreichen“, sagt Timm Hoffmann vom BITKOM. Vor allem jüngere Sportler nutzen solche Sport-Communitys im Web. In der Altersgruppe von 14 bis 29 Jahren teilen bereits 9 Prozent der Sportler ihre Leistungen, weitere 10 Prozent können sich das vorstellen.

Laut Umfrage treiben 82 Prozent aller Deutschen ab 14 Jahre zumindest gelegentlich Sport. Das sind 58 Millionen Menschen. 38 Prozent der Sportler nutzen beim Training oder im Wettkampf ein Smartphone oder herkömmliches Handy, jeder vierte einen MP3-Player (24 Prozent) bzw. ein Pulsmessgerät (23 Prozent) und jeder sechste (16 Prozent) ein Multifunktionsgerät, in dem Pulsmesser und Schrittzähler integriert sind. Reine Schritt- und Kalorienzähler setzen 8 Prozent ein. Mehr als jeder zweite Hobbysportler, der ein Smartphone beim Training nutzt, hat auf darauf Apps installiert, etwa um die gelaufene Strecke, die gefahrene Zeit oder die verbrauchten Kalorien zu erfassen.

Methodik: Das Meinungsforschungsinstitut Aris befragte im Oktober 2013 im Auftrag des BITKOM 1.005 Personen ab 14 Jahren, darunter 825 Personen, die gelegentlich Sport treiben. Alle Angaben sind repräsentativ

bitkom.org

Mittel gegen Schimmel: Hausmittel tun es auch

Pilze töten alle 20 Schimmelentferner im Test, doch einige Sprays und Lösungen mit Hypochlorit wirken wie „chemische Keulen“. Sie treffen nicht nur den Schimmel, sondern belasten auch die Atemwege der Anwender. Eine bessere Wahl sind „gute“ Produkte mit weniger Nebenwirkungen, schreibt die Stiftung Warentest in der Januar-Ausgabe 2014 der Zeitschrift test. Darunter auch drei Hausmittel.

Die Hausmittel Brennspiritus, Isopropylalkohol und Wasserstoffperoxid gibt es in Drogerien und Apotheken oft für wenig Geld. Brennspiritus und Isopropylalkohol wirken direkt und sofort. Danach verflüchtigen sich die Alkohole. Wasserstoffperoxid verwandelt sich in Wasser und Sauerstoff. Um einen besseren Effekt zu erzielen, sollten derartige Mittel mindestens zweimal auf die befallenen Stellen aufgetragen werden.

Bei den gekauften Marken-Schimmelentfernern schnitten die Sprays von FLT, Hellweg, Toom und Max Bahr am besten ab. Sie kosten 8 bis 9 Euro für einen halben Liter, die gleiche Menge Brennspiritus nur etwa 1 Euro.

Damit sich Schimmelflecken nicht erneut ausbreiten, sollten die Wände trocken und warm gehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, etwa bei Baumängeln wie Wärmebrücken, können Anti-Schimmel-Farben oder Farbzusätze helfen. Auch diese Produkte hat die Stiftung Warentest getestet. 7 von 8 schnitten „gut“ ab.

Der ausführliche Test Anti-Schimmel-Mittel ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test nachzulesen und unter www.test.de/schimmelmittel abrufbar.

Tipps zum Fahren bei Sturm – Wer kommt für Schäden auf?

Autofahrer in Deutschland müssen sich in den kommenden Tagen auf schwierige Verkehrsverhältnisse einstellen. Orkantief „Xaver“ hat bis zu zehn Zentimeter Schnee und heftige Sturmböen, die örtlich Stärke 12 (rund 140 Stundenkilometer) erreichen können, im Gepäck. Verbreitet ist mit winterlichen Straßenbedingungen, Verkehrsbehinderungen durch umgestürzte Bäume und herab fallende Äste sowie deutlich längeren Fahrzeiten zu rechnen. Wer nicht unbedingt darauf angewiesen ist, sollte laut ADAC das Auto bei extremen Windstärken lieber stehen lassen. Diese Tipps sollten beachtet werden:

  • Mit angepasster Geschwindigkeit fahren: Nur so hat man das Fahrzeug unter Kontrolle. Wird man von einer Böe erfasst, kontrolliert gegenlenken.
  • Auf Brücken und in Waldschneisen auf Windsäcke oder Hinweisschilder achten. Hier ist die Gefahr besonders groß, von Windböen erfasst zu werden. Aufschluss über die jeweilige Windstärke geben auch Bäume und Sträucher.
  • Bei sehr starkem Wind möglichst nicht mehr in Waldgebiete einfahren: Bäume können umstürzen oder die Fahrbahn bereits blockiert sein.
  • Besondere Vorsicht gilt beim Überholen von Lkw oder Bussen. Während man zunächst im Windschatten des überholten Fahrzeugs fährt, wird man nach dem Überholvorgang voll vom Seitenwind erfasst.
  • Dachlasten wie Fahrräder oder Skiboxen erhöhen aufgrund der größeren Aufprallfläche die Seitenwindempfindlichkeit erheblich. Besonders anfällig für Seitenwind sind Wohnmobile und Wohnwagengespanne sowie Busse und Lkw. Diese Fahrzeuge können im schlimmsten Fall sogar umkippen.

Schäden am Auto, die durch umstürzende Bäume oder herab fallende Äste entstehen, können über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Beulen am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision mit einem direkt vor das Auto stürzenden Baum muss der Fahrzeughalter notfalls mit konkreten Angaben vom Wetteramt untermauern. Um einen Sturmschaden nachzuweisen, muss zum Zeitpunkt der Beschädigung mindestens Windstärke 8 geherrscht haben. Lagen ein großer Ast oder ähnliche Gegenstände schon länger auf der Straße, greift die Teilkasko nicht. In so einem Fall zahlt nur die Vollkaskoversicherung.

Bei Wasserschäden gelten ähnliche Bedingungen: Bei plötzlich auftretenden Überschwemmungen oder wenn das Auto in einer mit Wasser vollgelaufenen Tiefgarage beschädigt wird, haftet und zahlt die Teilkasko. Wer aber durch eine offensichtlich überschwemmte Straße fährt und damit einen Schaden am Fahrzeug billigend in Kauf nimmt, muss damit rechnen, dass ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. und die Versicherung nicht greift. Grundsätzlich gilt die Faustregel: „Kommt das Wasser zum Auto“, zahlt die Kaskoversicherung, „kommt das Auto zum Wasser“, muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen.

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