Kategorie-Archiv: Bauen & Wohnen01

Immobilienkauf: Heizenergiekosten für Käufer unwichtig

In den Köpfen der Immobilienerwerber ist das Bewusstsein für den sparsamen Umgang mit Energie noch nicht angekommen. Dies ergab eine bundesweite Untersuchung von TÜV Rheinland zum Kaufverhalten bei Käufern von Wohnimmobilien. Demnach spielte nur für jeden fünften Käufer der Energieverbrauch überhaupt eine Rolle und für nur 4 Prozent der Befragten war dies ein kaufentscheidendes Kriterium.

„Es ist sehr erstaunlich, dass ein wesentlicher Betriebskostenfaktor wie die Kosten für Heizenergie bei der Kaufentscheidung konsequent ausgeblendet wird“, sagt Siegfried Seifert, Fachmann für Immobilienbewertung bei TÜV Rheinland anlässlich der Immobilienfachmesse Expo Real in München. Dabei können Belastungen nicht nur aus weiteren zukünftigen Steigerungen der Energiekosten resultieren. „Für Immobilienkäufer besteht, abhängig von den politischen Entwicklungen, durchaus in Modernisierungsrisiko“, gibt Seifert zu bedenken. „In der Vergangenheit hat es bereits Überlegungen gegeben, im Rahmen der EU-Energieeffizienzrichtlinie eine energetische Sanierungspflicht für Wohnimmobilien in der Europäischen Union einzuführen“, so der Experte.

Energieausweis wird selten vorgelegt

Auch der Energieausweis fristet im Rahmen des Eigentümerwechsels ein Schattendasein. Lediglich jeder fünfte Verkäufer legte den Energieausweis ungefragt vor, jeder zehnte auf Nachfrage. Dagegen bekamen rund zwei Drittel der befragten Käufer den Energieausweis gar nicht vorgelegt. „Damit erfüllt der Energieausweis seine Steuerungsfunktion in der Praxis bislang nicht“, so Seifert. Dabei ist der Energieausweis seit 2009 ein verbindliches Dokument, das bei Immobilientransaktionen und Vermietungen vorgelegt werden muss. Änderungen sind in Sicht: „Dies wird sich voraussichtlich ab 2014 mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung ändern“, sagt Seifert. Der Experte warnt: „Die Nichtvorlage des Energieausweises könnte dann zur Ordnungswidrigkeit werden. Verkäufern und Vermietern drohen ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro.“

Varianten beim Energieausweis

Auch wenn der Energieausweis vorgelegt wird, kommt erschwerend hinzu, dass es zwei verschiedene Varianten gibt: Der Bedarfsausweis zeigt die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik auf, während der Verbrauchsausweis lediglich den Energieverbrauch der Vorbesitzer abbildet – nutzerabhängige Abweichungen sind vorprogrammiert, so dass der tatsächliche Energiebedarf des Gebäudes hier gar nicht abgebildet wird. Laien sind bei der Bewertung der entstehenden Gesamtkosten oft überfordert. Dennoch sollte unter dem Aspekt der stetig steigenden Energiepreise der energetische Bauzustand Teil der Gesamtbewertung sein.

Wer beim Immobilienerwerb auf ein stabiles Fundament bauen möchte, sollte daher auf kompetente Beratung in Form eines Sachverständigen vertrauen. Fachleute können gravierende Mängel im Vorfeld des Kaufs feststellen und die möglichen zusätzlich anfallenden Investitionskosten realistisch einschätzen.

Solarenergie: Hagelschlagtest für Solarkollektoren und Photovoltaik

Der weltweit führende Prüfdienstleister der Solarbranche TÜV Rheinland bietet im Kölner Testzentrum einen verschärften Hagelschlagtest für Solarkollektoren und Photovoltaik-Module. Der neue Teststand ist bereits von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) unabhängig anerkannt. So können Photovoltaik-Module ab sofort auch bei einer Geschwindigkeit von 27,2 Metern pro Sekunde mit 35 Millimeter großen Hagelkörnern gemäß IEC 61215 beschossen werden. Wie bisher bieten die Experten den Test mit Hagelkörnern bei 25 Millimeter (23 m/s Geschwindigkeit) an. Im Vergleich zu dieser Prüfung haben die 35 Millimeter großen Körner rund die dreifache Masse und entwickeln nahezu die vierfache Bewegungsenergie.

Durch Hagelstürme verursachte Schäden an Solaranlagen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen

Jörg Althaus, Geschäftsfeldleiter Solarenergie bei TÜV Rheinland, begründet die Erweiterung des Testspektrums: „Versicherer und Projektierer bestehen zu Recht zunehmend auf den schärferen Tests, denn die durch Hagelstürme verursachten Schäden an Solaranlagen sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen.“ In Deutschland gehört Hagel zu den teuersten Schadensursachen bei Solaranlagen. Einmal mehr waren bei schweren Unwettern in diesem Jahr hierbei neben Photovoltaik-Anlagen insbesondere Vakuumröhrenkollektoren betroffen. Auch in der Schweiz haben sich nach Angaben der Versicherer die großen Hagelschäden in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich gehäuft.

Um die steigenden Kosten für die Schadenregulierung aufzufangen, fordern die schweizerischen Versicherungen deshalb beispielsweise für Photovoltaik-Module und Solarkollektoren eine härtere Hagelprüfung der so genannten Hagelwiderstandsklasse 3: Nach den Testverfahren von TÜV Rheinland erfüllen die erfolgreich geprüften Solarkollektoren und Photovoltaik-Module die Hagelwiderstandsklasse 2 (Test mit 25 Millimeter) oder 3 (35 Millimeter). Denn für Photovoltaik-Module sehen die anerkannten Vorschriften der schweizerischen Kantonalen Feuerversicherungen in der Klasse 3 einen Hagelbeschuss mit mindestens 30 Millimeter Durchmesser vor bei einer Aufprallenergie von 3,5 Joule. TÜV Rheinland erreicht mit der 35-Millimeter-Kugel mehr als die doppelte Energie.

Analog gelten die Hagelwiderstandsklassen auch für Solarkollektoren. Da die normativen Prüfgrundlagen für solarthermische Kollektoren in ihrer derzeit gültigen Fassung jedoch hauptsächlich Flachkollektoren berücksichtigen und Vakuumröhrenkollektoren dort nicht beschrieben sind, hat die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen in der Schweiz ferner die spezielle Prüfbestimmung Nr. 19 erarbeitet. In dieser sind Beschussort und Beschusswinkel präzise beschrieben sowie darüber hinaus, wie die Kollektoren einzugruppieren sind und wie beispielsweise bei Kunststoffmaterialien eine Voralterung zu erfolgen hat. Vakuumröhrenkollektoren müssen beispielsweise neben dem Bereich der Glasröhre nahe dem Sammlergehäuse auch im gegenüberliegenden Bereich beschossen werden. Darüber hinaus müssen offensichtliche Schwachstellen zusätzlich jeweils mit fünf weiteren Eiskugeln beschossen werden. Auch dieses Testverfahren bietet TÜV Rheinland an.

TÜV Rheinland erweitert Angebot an speziellen Belastungstests für Solarsysteme

Die ersten Röhrenkollektoren haben bereits die Prüfung nach Hagelklasse 3 bei TÜV Rheinland durchlaufen. „Gewiss ist die Schweiz mit den erhöhten Anforderungen ein Vorreiter. Es gibt jedoch Anzeichen, dass die Marktentwicklung in auch in anderen Ländern weiter in diese Richtung verschärfter Hagelschlagtests geht“, so Althaus.

Mit der neuen Prüfung erweitert TÜV Rheinland sein Angebot an speziellen Belastungstests für Solarsysteme weiter. Zuletzt hatte der unabhängige Prüfdienstleister einen neuen Teststand zur Bestimmung der Widerstandsfähigkeit von dachintegrierten Photovoltaik-Systemen (BIPV) gegen Schlagregen in Betrieb genommen. Seit 2013 bietet TÜV Rheinland zudem ein weltweit einzigartiges Testprogramm, bei dem die Belastung von Photovoltaik-Systemen auf Schrägdächern durch Schnee realitätsnah simuliert werden kann. Relevant ist dies insbesondere in schneereichen Regionen. Die auf schrägen Flächen entstehenden, inhomogenen Schneelasten können für Module – insbesondere Glas und Rahmen – sowie Befestigungssysteme getestet werden. Eine wichtige Ergänzung der herkömmlichen horizontalen Belastungstests, wie sie die IEC 61215 vorgibt.

TÜV Rheinland ist international führender Prüfdienstleister für die Solarbranche. Bereits 1985 hat das Unternehmen im Labormaßstab mit der technischen Prüfung von Solarkomponenten begonnen. Das Expertennetzwerk von TÜV Rheinland für die Solarbranche umfasst heute über 200 Fachleute in acht Laboratorien weltweit. Als Weltmarktführer in der Prüfung und Zertifizierung von Solarsystemen betreibt TÜV Rheinland Testlabore in Bangalore (Indien), Gyeongsan (Korea), Köln (Deutschland), Osaka und Yokohama (Japan), Shanghai (China), Taichung (Taiwan) sowie bei TÜV Rheinland PTL in Tempe (USA). Weltweit gehören weit über 500 Hersteller von Photovoltaik-Produkten zu den Kunden des unabhängigen Prüfdienstleisters TÜV Rheinland. Die Fachleute prüfen nicht nur Module und Komponenten, sondern entwickeln auch neue Testmethoden, arbeiten an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Nutzung von Sonnenenergie mit und begleiten international den Aufbau von Solarkraftwerken.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/pv und www.tuv.com/media-solar im Internet.

Baurecht: Im Vorfeld Fragen der Logistik klären

Bauen im Ausland birgt viele Chancen. Wer sich als Planer für ein Auslandsprojekt interessiert, der sollte sich dabei aber nicht nur von der guten Stimmung locken lassen, sondern sich auch schon früh mit Fragen des Bauens und der Logistik vor Ort beschäftigen, rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Geklärt werden müssen beispielweise diese Fragen: Wie kommen die Baustoffe ins Land? Werden sie importiert oder können sie vor Ort beschafft werden? Wie kommen die Materialien auf die Baustelle? Existieren ausreichend dimensionierte und befestigte Straßen? Tragen die Brücken auf dem Weg dorthin Lkws und Schwertransporte oder müssen sie verstärkt und verbreitert werden – und wer wird das bezahlen? Ist das Grundstück erschlossen? Sind Starkstrom- und Wasseranschlüsse vorhanden? Die Antworten auf diese Fragen sind mit entscheidend für die Planung und die Kosten des Unternehmens – ganz unabhängig von den Fragen der eigenen Bezahlung und Absicherung als Planer.

www.anwaltverein.de

Wärmedämmung von Altbauten: Ökonomisch heizen und Geld sparen

Eine gute Gebäudedämmung schützt das Klima und den Geldbeutel. Bei Altbauten lassen sich Wärmeverluste laut Deutscher Energie-Agentur bis zu zwei Drittel reduzieren. Parallel zur Heizkostensenkung wird die Bausubstanz bewahrt und das Haus gewinnt an Wert. Effektive Dämmung beginnt schon im Kleinen. Als Sofortmaßnahme bietet sich an, selbst nach Wärmeschlupflöchern zu suchen. „Ein Luftzug kann mit der bloßen Hand erfühlt oder auch mit Kerzenrauch festgestellt werden“, schlägt Kai Zitzmann, Experte für Energieeffizienz bei TÜV Rheinland, vor. Undichte Stellen befinden sich häufig an Dichtungen von Fenstern und Türen, an Rollladenkästen, Briefkastenöffnungen oder Kaminen.

Isolierte Decken und Wände senken den Energieverbrauch

Verhältnismäßig geringe Kosten fallen bei einer Unterdachdämmung an. Lassen es die baulichen Möglichkeiten zu, ist die Isolierung von Obergeschoss- und Kellerdecken eine sinnvolle Alternative. Höhere Kosten fallen bei der Außen- oder Innendämmung von Außenwänden an. Die Isolierung von außen ist weniger umständlich, doch in der Regel teurer. Die Alternative: eine Innendämmung, bei der angrenzende Bauteile wie Wände, Decken, Fenster- und Bodenanschlüsse sorgfältig mit einbezogen werden. Das Dämmmaterial ist bei dieser Art zwar günstiger, die Dämmwirkung aber geringer.

Fachmännische Gebäudedämmung wird bezuschusst

Bei der Außensanierung ist es sinnvoll, in einem Zuge die Fenster zu erneuern. „Dies wiederum erfordert auch immer eine Anpassung des Lüftungsverhaltens oder den Einbau einer unterstützenden Lüftungsanlage“, gibt Kai Zitzmann zu bedenken. Bevor umfangreiche Maßnahmen eingeleitet werden, sollte darum ein unabhängiger Energieberater, zum Beispiel von TÜV Rheinland, zu Rate gezogen werden. Die fachmännische Baubegleitung durch einen Sachverständigen wird übrigens durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst.

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