Kategorie-Archiv: Familie

Zweidrittel der Deutschen bevorzugen traditionelle Lieder an Weihnachten

Weihnachten ohne Musik? Das ist für die meisten Deutschen keine Option. Wie der Bundesverband Musikindustrie heute im Rahmen der Initiative PLAYFAIR auf Basis einer onlinerepräsentativen Studie des Meinungsforschungsinstituts Respondi mitteilte, ist 61 Prozent der Deutschen eine musikalische Untermalung beim Weihnachtsfest wichtig. Frauen legen besonders großen Wert auf stimmungsvolle Klänge zum Fest: 67 Prozent der weiblichen Befragten halten Musik an Weihnachten für essenziell, während dies nur bei 55 Prozent der Männer der Fall ist.

Echte Weihnachtsstimmung kommt bei den Deutschen vor allem dann auf, wenn traditionelle Lieder gespielt werden: 63 Prozent geben an, Weihnachten am liebsten Lieder wie „Stille Nacht“ oder „Oh Tannenbaum“ zu hören. Auf Platz zwei liegen mit 50 Prozent von Popkünstlern gesungene Weihnachtssongs wie „Last Christmas“, weniger als ein Drittel der Befragten (27 Prozent) gibt an, Weihnachten die gleiche Musik wie sonst auch zu hören. Unter den verschiedenen Musikgenres spielt vor allem die klassische Musik – zum Beispiel Sinfonien oder Chormusik – eine große Rolle an Weihnachten, immerhin 12 Prozent der Befragten singen und musizieren sogar selbst unterm Weihnachtsbaum.

Eine spezielle Weihnachts-Playlist legt sich bislang nur rund jeder zehnte Deutsche (13 Prozent) an, wobei hier die 14-19-Jährigen (24 Prozent) deutlich aktiver sind als die über Sechzigjährigen, von denen aber immerhin immer noch 7 Prozent angeben, eine Playlist anzulegen.

Für die Studie wurden im Auftrag des BVMI im Rahmen der Initiative PLAYFAIR im November 2013 1.000 Deutsche vom Meinungsforschungsinstituts Respondi zu ihrem Musikhörverhalten an Weihnachten befragt.

Die gesamte Befragung finden Sie hier: http://www.playfair.org/fileadmin/user_upload/downloads/BVMI_PLAYFAIR_Kurzbefragung_Weihnachten_FINAL_131211.pdf

www.musikindustrie.de

Kinderhautpflege im Winter

Schnee im Witter: Eltern sollten dennoch mit ihren Kindern ins Freie, raten die nordrheinischen Kinder- und Jugendärzte. Bewegung an der frischen Luft tut Kindern gut und stärkt die Abwehrkräfte. Wichtig ist aber ein guter Hautschutz.

Kleidung

“Eltern sollten ihr Kind zum Spaziergang nicht so dick einpacken, dass es sich kaum noch frei bewegen kann. Am besten ist die Zwiebeltechnik,” rät Dr. med. Josef Kahl, Sprecher der nordrheinischen Kinder- und Jugendärzte: “Leichte Skiunterwäsche, darüber lange Hose, Langarmhemd und/oder Pulli und Anorak. Dazu Mütze, Handschuhe und Schal. In die wasserdichten Schuhe (imprägnieren vor dem Spaziergang!) gehören Thermosohlen.

Hautschutz

Kinderhaut ist besonders empfindlich. Kälte vermindert die Durchblutung und reduziert die Produktion von Fett. Eltern sollten vor dem Spaziergang Gesicht und Lippen ihrer Kinder mit reichhaltiger Fettcreme schützen, besonders bei „Fahrtwind“ durch Fahrrad, Roller oder Inliner. Gut sind Cremes mit Panthenol, Paraffin, Wollwachs oder natürlichen Ölen. Nachteil: sie lassen sich schlecht verreiben. Was hilft: vor dem Auftragen auf die Kinderhaut die Crème in den eigenen Händen anwärmen und leicht verreiben. Das Auftragen selbst gelingt am besten, wenn man sich dabei hinter das Kind stellt.

Im Kinderwagen

Ein schlafendes Baby kühlt schneller aus als ein waches. Die Körpertemperatur der Kinder lässt sich im Nacken oder am Hals prüfen. Die Haut sollte warm sein, auch an Ohrläppchen und Nasenspitze.

Vorsicht mit Metall

Viele Kinder tragen Ohrringe oder auch Piercings. Wegen der kalten Temperaturen und weil Kinderhaut besonders zart ist, sollten Eltern die Metallgegenstände unbedingt herausnehmen, sonst drohen an den durchbohrten Hautpartien Erfrierungen.
Vorsicht auch beim Klettern auf Klettergerüsten: Die Kinder sollten rutschfeste Handschuhe tragen.

Was tun bei Erfrierungen?

Bei gereizter und geröteter Haut etwa an Händen, Füßen oder Ohrläppchen hilft als Erstmaßnahme die langsame Erwärmung der betroffenen Stellen. Am besten ist dabei die eigene Körperwärme, indem die Kinder zum Beispiel ihre Hände unter die Achseln stecken. Erfrorene Stellen im Gesicht kann man zunächst mit den Händen oder mit den Handschuhen abdecken.

Eltern sollten auf keinen Fall die Haut mit heißem Wasser oder an der Heizung wärmen. Nicht Rubbeln! Besser ist ein Bad in körperwarmem Wasser. Im Zweifel sollten Eltern ihr Kind dem Kinder- und Jugendarzt vorstellen.“

www.kinderaerzte-im-netz.de

So finden Sie das passende Geschenk zu Weihnachten

Spieluhr, Mobile oder Kinderwagenkette – bei Säuglingen ist das Schenken noch leicht. Doch was eignet sich für einen Fünfjährigen, und kann es für den Teenager auch etwas anderes als ein Computerspiel sein? Hier finden Sie Geschenkideen für Weihnachten und worauf Sie achten sollten:

Egal, ob Sie für ein Baby oder schon für ein älteres Kind ein Spielzeug kaufen, Sie sollten dabei immer auf Qualität und Sicherheit achten. Die Zeitschrift Ökotest und die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig Spielzeug-Tests. „Wie wichtig das ist, zeigen die Ergebnisse. Sehr häufig schneidet Spielzeug katastrophal ab“, sagt Sören Brodersen, Diplom-Psychologe bei der AOK. Deshalb ist es immer gut, hier nachzuschauen, ob das ausgesuchte Spielzeug vielleicht auf einer schwarzen Liste in Sachen Schadstoffe oder Verletzungsgefahr steht.

Europäische Normen

Grundsätzlich regelt die europäische Norm EN 71 die Sicherheit von Spielzeug. Die Produkte werden dabei unter anderem auf Bruchsicherheit, Verschluck- und Erstickungsgefahr getestet. Außerdem dürfen sie durch den Kontakt mit Schweiß oder Speichel keine Farbe verlieren. Als äußeres Zeichen der Einhaltung europäischer Standards muss jedes Spielzeug mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Dieses Zeichen ist in Europa verpflichtend, ohne das CE-Zeichen darf Spielzeug in Europa nicht gehandelt werden. Es dokumentiert die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen.

Der Hersteller bringt das Zeichen an und trägt die Verantwortung. Außerdem ist die Angabe von Name und Anschrift des Herstellers verpflichtend. Bei kleinem Spielzeug können diese Angaben auch auf der Verpackung, einem Etikett oder auf einem Begleitzettel angebracht werden. Eltern sollten jedoch immer auch ganz individuell prüfen, ob Spielzeug in Ordnung ist. „Bemerken Sie einen seltsamen Geruch oder haben Sie ein ungutes Gefühl, lassen Sie lieber die Finger davon“, rät Brodersen.

Doch neben den Aspekten wie Sicherheit und Qualität stehen Eltern und andere Schenkfreudige zu Weihnachten auch immer wieder vor der  Frage, welches Spiel für welches Alter überhaupt in Frage kommt und pädagogisch sinnvoll ist. Seit Jahrzehnten zeichnet der unabhängige Verein „spiel gut“ Spielwaren aus, die ein Expertengremium als pädagogisch hochwertig, sicher und umweltverträglich bewertet. Zu erkennen sind die ausgezeichneten Artikel am orangefärbenden „spiel gut“-Aufkleber.

Für Neugeborene …

… eignen sich Mobiles oder Schnullerketten. Weil junge Eltern oftmals geradezu überrollt werden mit Geschenken, sind sie oft froh darüber, auch für das Neugeborene schon Geschenke für später zu bekommen.

Für Säuglinge ab sechs Monaten …

… eignen sich Rasseln, Stoffbälle, Würfel oder Glocken, denn die Kinder fangen an, zu greifen und die Dinge genau zu untersuchen. Aber auch Greifbücher, Spielzeug für die Badewanne oder Beißringe sind in vielen Familien gern gesehene Geschenke. Brodersen: „Keinesfalls darf Spielzeug so klein sein, dass Kinder es ganz in den Mund nehmen können. Achten Sie auch darauf, dass es keine scharfen Kanten oder Spitzen hat und unzerbrechlich ist.“

Ab einem Jahr …

… sind reißfeste Bilderbücher, Formensortierer, Bauklötze und Fingerfarbe schon passende Geschenke. Aber auch der Klassiker für den Sandkasten kommt immer wieder gut an: Ein Set mit Eimer, Schaufel und Sieb.

Bei Zwei- bis Vierjährigen …

… stehen beispielsweise Kaufläden, Arztkoffer oder Laufräder und Puzzle hoch im Kurs. Aber auch Fingerpuppen oder Knete sowie Wachsmaler und dicke Buntstifte kommen gut an. „Geschicklichkeit, Ausdauer, Bewegung – beobachten Sie das Kind genau, dann werden Sie herausfinden, welche Spiele besonders gut in Frage kommen“, sagt Brodersen. Wer etwas Dauerhaftes schenken möchte, kann auch schon in eigene kleine Köfferchen sowie in Schlitten investieren. Kleine Forscher sind mit einer Becherlupe gut beschenkt.

Ab fünf Jahren …

… freuen sich viele Kinder in Sachen Bewegung über Inliner genauso wie über Schlittschuhe oder ein Fahrrad. Zum Spielen und Bauen stehen bei den meisten Playmobil, Lego und Eisenbahnen hoch im Kurs. Als Schlechtwetter-Spiele eignen sich das traditionelle Memory genauso wie Kartenspiele oder auch das gute alte „Mensch ärgere Dich nicht“.

Die meisten Kinder freuen sich in diesem Alter auch über Bücher, in denen ihnen mit vielen Bildern und kleinen Texten die Welt erklärt wird. „Viele eifern auch schon stark der Schule entgegen, so dass beispielsweise Magnetbuchstaben, Rätselblöcke oder auch ein Kinderglobus, eine Becherlupe, CDs oder Kassetten und ein Bastelset beliebt sind.“ Aber es muss nicht immer das ganz große Geschenk sein: Kinder lieben auch Krimskrams wie Haarspangen, Stifte, einzelne Playmobil-Figuren, Murmeln oder Würfel und Seifenblasen.

Kinder bis zehn Jahre …

… kann man meist noch mit Bewegungsattraktionen begeistern wie zum Beispiel mit einer Slackline, also einer Balancierschnur, die zwischen zwei Bäumen befestigt wird. Aber auch ein Federball-Spiel oder ein Volleyball machen vielen Kindern Freude.  Auch Bücher sind ein schönes Geschenk und fördern bei Kindern im Grundschulalter die Lesefreude. Auf den Büchern für Grundschulkinder ist meist das entsprechende Lesealter vermerkt.

Zeit ist das kostbarste Geschenk

„Das kostbarste Geschenk allerdings ist Zeit – und das gilt für kleine Kinder wie für große“, sagt Psychologe Brodersen. Kleine Kinder freuen sich über gemeinsame Zoo- oder Schwimmbadbesuche. Ältere Kinder sind oft begeisterte Kletterpark-, Schwimmbad-, Kindertheater- oder Kinobesucher. „Damit machen Sie noch dazu den Eltern eine Freude, wenn diese dann nämlich einen freien Nachmittag haben“, so der AOK-Experte.

Teenager haben vielleicht traditionell die Playstation, das Telefon oder Klamotten, die Erwachsene scheußlich finden, auf dem Wunschzettel. Aber wenn Eltern, Onkel und Tante oder Oma und Opa sich für die Vorlieben des Teenies interessieren, werden sie auch hier fündig, ohne sich selbst zu sehr verbiegen zu müssen: Ein Gutschein für Musik zum Herunterladen oder eine Aufladekarte fürs Handy kommen in Frage.

Aber besonders schön sind natürlich auch hier gemeinsame Aktivitäten: „Wenn man den Nerv der jungen Leute trifft und ihre Interessen genau beobachtet, ist auch hier bei älteren Kinder noch einiges möglich“, so Brodersen weiter. Versuchen Sie es einmal mit einem Ausflug zu einem ersehnten Ziel, einem gemeinsamen Kinobesuch oder einer Konzertkarte. Psychologie Brodersen: „Vielleicht werden die Geschenke kostspieliger, doch dafür können mehrere Schenkende zusammenlegen – vielleicht wird aus einer solchen Aktion auch von selbst mal wieder ein Familienausflug.“

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wer fit und gesund ist, schiebt den Gedanken an Unfall, Krankheit und Sterben gerne weit weg. Doch jeder kann schnell in die Situation geraten, nicht mehr eigenverantwortlich über alltägliche oder medizinische Dinge entscheiden zu können. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind sinnvoll und wichtig, um für diese Situationen selbstbestimmte Entscheidungen festzulegen.

Wenn Menschen nicht mehr für sich selbst entscheiden können dürfen selbst enge Familienangehörige nur mit einer Vollmacht Entscheidungen treffen. © AOK-Medienservice
Wenn Menschen nicht mehr für sich selbst entscheiden können dürfen selbst enge Familienangehörige nur mit einer Vollmacht Entscheidungen treffen.
© AOK-Medienservice

Ob Unfall, Schlaganfall oder fortschreitende Demenz: Wenn Betroffene nicht mehr für sich selbst entscheiden können, dürfen selbst enge Familienangehörige wie Kinder, Ehepartner oder Ehepartnerin nur mit einer Vollmacht Entscheidungen treffen.

„Das ist vielen gar nicht bewusst. Wer dafür sorgen will, dass dann der eigene Wille umgesetzt wird, sollte sich deshalb frühzeitig damit auseinandersetzen“, sagt Anja Mertens, Rechtsanwältin im AOK-Bundesverband. Das Verfassen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht sind dazu die entscheidenden Schritte, gesetzlich geregelt sind sie im Bürgerlichen Gesetzbuch. Broschüren, Formulare und Entscheidungshilfen finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums. „Diese Informationen unterstützen Sie dabei, Ihre Entscheidungen möglichst genau zu überdenken und zu formulieren“, sagt Mertens. Die wichtigsten Vorsorgeschritte im Überblick – und was Sie beachten sollten.

Was legt man mit einer Patientenverfügung fest?

Mit dieser Verfügung legen Sie für bestimmte medizinische Situationen fest, was Ärzte tun – und was sie lassen sollen. Sie richtet sich in erster Linie an das Behandlungsteam selbst, die darin formulierten Wünsche sind für die Ärzte bindend. Manche Menschen haben Angst, dass bei Krankheit und Leid nicht genug für sie getan wird, andere fürchten würdelose Apparatemedizin. Wer eine Patientenverfügung verfasst, muss sich zwangsläufig sehr intensiv mit Fragen wie diesen auseinandersetzen: lebenserhaltende Maßnahmen, Behandlung von Schmerzen, künstliche Ernährung, Wiederbelebung und künstliche Beatmung.

Darauf sollten Sie achten

„Es ist wichtig, dass Sie Ihre Vorstellungen in der Verfügung möglichst konkret formulieren“, so Mertens. Vermeiden Sie beispielsweise pauschale und schwammige Formulierungen wie „unwürdiges Dahinvegetieren lehne ich ab“ oder „ich will nicht an Schläuchen hängen“.

Besser ist es, konkrete Situationen zu benennen. Sie können beispielsweise festlegen, wann Sie sich eine künstliche Ernährung vorstellen können und wie lange sie aufrecht erhalten bleiben soll. „Was man will und was nicht, wird oft in Gesprächen mit der Familie oder mit Vertrauten deutlich“, sagt Mertens. Patientenorganisationen wie die Unabhängige Patientenberatung (UPD, Telefon 0800 0117722) unterstützen Sie in diesen schwierigen Fragen persönlich. Zudem sind auch Textbausteine aus der Ministeriumsbroschüre des BMJ hilfreich, um Entscheidungen in klare Formulierungen zu fassen.

Das sind die wichtigsten Formalitäten

Verfassen Sie Ihre Patientenverfügung schriftlich und vergessen Sie die Unterschrift nicht. Wichtig auch: Sie können sie jederzeit wieder ändern. „Auf jeden Fall sollten Sie sich regelmäßig daraufhin überprüfen, ob sie noch Ihrem Willen entspricht.“ Hinterlegen Sie Vollmachten so, dass sie auch gefunden werden, etwa in einem Ordner, über den Angehörige Bescheid wissen. Tragen Sie einen Hinweis in Ihrer Brieftasche, wo die Unterlagen zu finden sind.

Vorsorgevollmacht: Was Sie damit erreichen

Wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, vermeiden Sie mit dieser Vollmacht, dass das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie festlegt. Sie können darin bestimmen, für welche Bereiche und Angelegenheiten wer in Ihrem Sinne zuständig sein soll. Dabei geht es beispielsweise nicht nur darum, Ihren Willen in der Patientenverfügung geltend zu machen. Sie können unter anderem auch bestimmen, ob die Person Ihres Vertrauens Ihren Aufenthaltsort bestimmen darf und Zugriff auf Ihr Konto hat. Umgekehrt gilt: Sie können ausschließen, was nicht mit Ihnen geschehen soll oder was Ihr Betreuer nicht regeln darf.

Darauf sollten Sie achten

Überlegen Sie genau, wen Sie bevollmächtigen – und sprechen Sie ausführlich und offen mit der Person Ihres Vertrauens über Ihren geplanten Schritt. „Die Vorsorgevollmacht verschafft große Eigenverantwortung“, betont Mertens. Wie bei der Patientenverfügung sollten Sie auch hier wieder pauschale Formulierungen vermeiden wie etwa „alle meine Angelegenheiten betreffend“.

Legen Sie genau fest, für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll, für welche nicht. Auch hier sollten Sie Ihre ganz persönlichen Vorstellungen wieder mit aufnehmen. Möchten Sie beispielsweise sicher sein, möglichst lange zu Hause versorgt zu werden? Soll jemand keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen dürfen?

Es ist auch möglich, mehrere Vertrauenspersonen zu beauftragen: „Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die Aufgaben genau zu benennen. Beispielsweise kann sich die Tochter um Vermögensfragen kümmern, der Sohn um medizinische Angelegenheiten“, sagt Mertens. Wie die Patientenverfügung muss auch die Vorsorgevollmacht unterschrieben und gut auffindbar hinterlegt sein. Hilfreich ist auch hierfür ein Hinweis in der Brieftasche, wo sich die entscheidenden Dokumente befinden.

Mehr Informationen zum Thema:

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