Ein Leben ohne Kühlschrank und Waschmaschine ist für die meisten Menschen undenkbar. Allerdings kann sich ein Gefrierschrank im Sonderangebot, der für den eigenen Einsatzzweck überdimensioniert ist, negativ auf die Stromrechnung auswirken. „Vor dem Kauf sollten sich Verbraucher zunächst Gedanken über den eigenen, individuellen Bedarf machen“, meint Susanne Dörr von TÜV Rheinland Expertin für Energieeffizienzprüfungen bei Haushaltsgroßgeräten. 100 Liter ungenutzter Raum eines Gefrierschrankes verbrauchen beispielsweise bis zu 100 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Übrigens: Durch ihre kompakte Bauweise sind Gefriertruhen rund zehn bis 15 Prozent sparsamer als -schränke.
Grundsätzlich sind elektrische Haushaltshelfer keine maßlosen Stromfresser mehr. Seit Einführung der EU-weit gültigen Energielabel entwickelt die Industrie kontinuierlich energieeffizientere Geräte. Für Waschvollautomaten, Kühl- und Gefriergeräte sowie Geschirrspüler gelten deshalb bereits die neuen Kategorien A+++ bis D. Sie ersetzen die bisherige Kennzeichnung A bis G. „Ein Geschirrspüler für zwölf Maßgedecke der höchsten Effizienzklasse A-Dreifachplus verbraucht im Standardprogramm pro Jahr rund 230 Kilowattstunden Strom“, erklärt die TÜV Rheinland-Expertin Susanne Dörr. Zum Vergleich: Bei A++ sind es rund 260 kWh, bei A+ rund 290 kWh und A-Geräte verbrauchen bereits etwa 320 kWh. Bei Wäschetrocknern können Hersteller das neue Label nutzen. Ab Ende Mai dieses Jahres wird es auch hier zur Pflicht. Für Elektrobacköfen gelten weiterhin die „alten“ Energieeffizienzklassen A bis G.
Beide Labels arbeiten nach dem Ampelprinzip. Der Verbraucher erkennt auf einen Blick den Energieverbrauch des Gerätes: Grün beziehungsweise Dunkelgrün steht für einen niedrigen Energieverbrauch, Rot für einen hohen. Daneben gibt es verschiedene Piktogramme mit zusätzlichen Angaben über Wasserverbrauch, Geräuschemission, maximale Füllmenge oder Schleuderleistung. Sicherheit für den Betrieb der Geräte bietet das GS-Zeichen. Dieses steht für geprüfte Sicherheit und wird von unabhängigen Prüforganisationen wie TÜV Rheinland vergeben. „Der Käufer hat so eine Bestätigung, dass das Produkt auf seine Sicherheit überprüft wurde“, betont TÜV Rheinland-Spezialistin Susanne Dörr.