Kategorie-Archiv: Immobilien

Wintercheck fürs Haus

Extreme Kälte, Wind und Feuchtigkeit gehen einem Gebäude an die Substanz. Jedes Jahr entstehen im Winter hohe Kosten durch witterungsbedingte Schäden. Wer sein Haus frühzeitig winterfest macht, erspart sich teure Reparaturen. „Bei Minusgraden können schon kleine Risse, in die Wasser eingedrungen ist, zu Abplatzungen führen. Je größer die Menge des eingedrungenen Wassers, desto größer können die Schäden ausfallen“, erklärt Carsten Rohlfs, Bausachverständiger von TÜV Rheinland. „Über beschädigte oder verschobene Dachpfannen kann Wasser ins Gebäude eindringen und Schimmel verursachen.“ Die Kontrolle des Hausdachs übernimmt am besten ein Fachbetrieb. Die Spezialisten überprüfen, ob die Dachpfannen und Schieferplatten festsitzen und dicht sind.

Laub und Äste aus Dachrinne entfernen

Dachrinnen und Fallrohre dürfen nicht durch Laub oder Äste verstopft sein. Denn fließt das Wasser nicht ab, könnte das Rohr bei Frost platzen. Und wenn Wasser dauerhaft überläuft, dringt Feuchtigkeit ins Mauerwerk ein. Wichtig: Beim Säubern der Dachrinnen auf die eigene Sicherheit achten. Die Leiter muss auf festem Boden stehen, damit sie nicht einsinken kann, und gegen Wegrutschen gesichert werden. Diese nicht ungefährliche Arbeit sollten Fachleute übernehmen.

Defekte Dichtungen austauschen

Wenn Türen und Fenster nicht dicht sind, entweicht warme Luft nach draußen und die Wände kühlen aus. Nicht nur eine unnötige Energieverschwendung: Liegt die Wandtemperatur dauerhaft unter 15 Grad Celsius, bildet sich eventuell Kondensat und letztlich Schimmel. Wenn das Nachjustieren der Türen und Fenster nicht hilft, müssen möglicherweise defekte Gummidichtungen ausgetauscht werden. Carsten Rohlfs empfiehlt, alle Heizkörper vor Gebrauch zu entlüften. Luft behindert die Wasserzirkulation und damit die gleichmäßige Erwärmung des Heizkörpers. Auf jeden Fall muss sich genügend Wasser in der Heizungsanlage befinden. Dies lässt sich an der Füllstandsanzeige der Heizungsanlage nachprüfen.

Wie Immobilien optimal den Eigentümer wechseln

Wer sein Eigenheim an die Nachkommen verschenkt, will ihnen meist Kosten ersparen – doch unterm Strich kann es günstiger sein, einen Verkauf zu vereinbaren. Über solche steuerlich bedingten Feinheiten sowie Chancen und Risiken bei der Weitergabe von Wohneigentum informiert die Verbraucherzentrale NRW im Ratgeber „Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben“.

Meine Immobilie ARD 260412.inddVon der sorgfältigen Wertermittlung über die ansprechende Präsentation bis zur Übergabe nach Zahlungseingang führt der Ratgeber durch den klassischen Verkaufsprozess. Die Inhalte von Makler- und Notarverträgen sind dabei ebenso Thema wie die Nützlichkeit von Gutachten und alternative Verkaufsmethoden wie das Bieterverfahren. Wer seine Immobilie vererben möchte, findet Tipps für die sinnvolle und rechtssichere Nachlassregelung. Die Schenkung gegen Nutzung oder Wohnrecht sowie die Veräußerung gegen eine Rente werden als weitere Varianten in ihren Vor- und Nachteilen erörtert.

Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird das Buch auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

Energieausweis für Wohngebäude: Pflichtangaben fehlen oft

Zu selten werden vorgeschriebene Angaben zur Energieeffizienz auf dem Immobilienmarkt tatsächlich gemacht. Und selbst wenn die Werte vorliegen, sind sie für Käufer und Mieter schwierig einzuschätzen. Zu diesen Ergebnissen kommt die Verbraucherzentrale NRW nach zwei Untersuchungen zum Energieausweis für Wohngebäude.

Örtliche Stichproben in 47 Städten ergaben: Obwohl seit Mai eine Angabepflicht besteht, fehlt der Kennwert für den Energieverbrauch oder -bedarf eines Hauses in vier von zehn Anzeigen und Aushängen. Gleichzeitig zeigte eine Telefonumfrage von TNS Emnid, dass die Verbraucher unsicher sind im Umgang mit den Werten, die ihnen Hinweise auf künftige Energiekosten geben können. Tatsächlich wird die Deutung unter anderem dadurch erschwert, dass es zwei unterschiedliche Ausweisarten gibt. Die Verbraucherzentrale NRW fordert deshalb eine Vereinheitlichung und klärt in einer landesweiten Aktion über Nutzen und Tücken des Energieausweises auf.

„Hinter dem Energieausweis steckt die gute Idee, den energetischen Zustand eines Hauses in einer einzigen Zahl zusammenzufassen“, sagt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. „Die Energiekennwerte sind aber nur dann wirklich hilfreich, wenn sie in jeder Immobilienanzeige stehen, problemlos vergleichbar sind und richtig gedeutet werden.“ Letzteres trauen sich jedoch viele Verbraucher noch nicht zu – in der Telefonumfrage gaben dies rund 40 Prozent der Befragten an, die planen, bald selbst als Anbieter oder Nachfrager am Immobilienmarkt aktiv zu werden.

Weitere Unsicherheiten offenbarten diese am Thema grundsätzlich Interessierten bei den im Mai eingeführten Effizienzklassen A+ bis H: Mehr als drei Viertel von ihnen nahmen an, dass Neubauten strengere Bedingungen erfüllen müssen als Altbauten, um in dieselbe Klasse eingestuft zu werden. Tatsächlich gelten dabei aber für alle Gebäude dieselben Regeln.

Mangelnde Vergleichbarkeit ist dagegen an anderer Stelle wirklich ein Problem: Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, Verbrauchs- und Bedarfsausweise. Beide münden in einem Kennwert in derselben Einheit, doch sie bringen für ein und dasselbe Haus teils stark abweichende Ergebnisse hervor. Knapp 40 Prozent der Befragten wussten das nicht. Immerhin mehr als der Hälfte der Befragten war das Problem zwar bewusst. Doch die daraus folgende Verunsicherung schwächt nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW das Vertrauen in den Energieausweis insgesamt.

„Damit der Energieausweis eine zuverlässige Richtschnur für die Verbraucher wird, muss er endlich vereinheitlicht werden“, fordert Sieverding. „Klarer Favorit aus Mieter- und Käufersicht ist der Bedarfsausweis, weil er auf objektiven Gebäudedaten beruht.“ Der Verbrauchsausweis auf Basis von Heizkostenabrechnungen spiegelt dagegen vor allem das Verhalten der Bewohner wider. Ziehen zum Beispiel neue Mieter ein, die weniger heizen, verringert sich der Wert. „Das Haus wird dann energetisch günstiger bewertet, ohne dass es dafür einen guten Grund gibt – an Dämmung oder Heizungsanlage hat sich schließlich nichts verändert“, erklärt Sieverding.

Vor diesem Hintergrund betont die Verbraucherzentrale NRW, dass auch die Ausweisart in Immobilienanzeigen angegeben werden muss. In rund sieben Prozent der 1700 untersuchten Anzeigen und Aushänge stand der Energiekennwert, ohne dass klar war, welcher Ausweis zugrunde liegt. „Das ist genauso ein Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung wie das komplette Weglassen des Wertes“, betont Sieverding. Ab 1. Mai 2015 können dafür mehrere Tausend Euro Bußgeld verhängt werden. Schon jetzt ist dies möglich, wenn der Energieausweis Interessenten bei einem Besichtigungstermin nicht unaufgefordert vorgelegt wird. Die Schärfe dieser Regelung war in der Telefonumfrage aber nur knapp jedem Dritten bewusst.

Der Kurzbericht zu den Ergebnissen der Telefonumfrage, die TNS Emnid im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW durchgeführt hat, steht unter www.vz-nrw.de/umfrage-energieausweis zum Download bereit.

Ausführliche Informationen zum Energieausweis gibt es unter www.vz-nrw.de/energieausweis.

Stand: 29.08.2014

Immobilienfinanzierung: Kunden nach Widerruf unerwünscht

Kunden können fehlerhafte Kredite widerrufen. Darüber hatte die Zeitschrift Finanztest in ihrer Juli-Ausgabe berichtet. Doch nach einer Kündigung erhalten Kunden nicht von jeder Bank einen neuen Kredit. Die ING-Diba lehnt ganz ab.

Die Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen und Sachsen hatten tausende Verträge geprüft und in vier von fünf Fällen beanstandet, dass Kunden nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt worden waren. Das ist seit November 2002 Pflicht. Widerruft ein Kunde, muss er die Restschuld ablösen, in der Regel mit einem neuen Kreditvertrag. Bei der ING-Diba hat er jedoch keine Chance auf einen Anschlusskredit: Die Bank schuldet seit dem 4. August 2014 nur Kredite um, deren Zinsbindungsfrist abläuft. Die Verbraucherzentrale Bremen kennt auch Fälle von anderen Instituten, in denen Anschlusskredite abgelehnt wurden.

Kreditnehmer müssen vor dem Widerruf sicherstellen, dass sie die Restschuld tilgen können. Informationen hierzu finden sich im Spezial Immobilienkredite auf test.de. Wer das Geld nicht flüssig hat, braucht eine Finanzierungszusage, die vier bis sechs Wochen gilt. Die Verbraucherzentrale Bremen bittet Kunden mit Problemen beim Anschlusskredit um Nachricht an baufinanzierung@vz-hb.de

Der ausführliche Artikel „Immobilienfinanzierung: Kunden nach Widerruf unerwünscht“ findet sich unter www.test.de/kreditwiderruf.

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