Die bundesweite Auswertung von knapp 4000 Verbraucherbeschwerden, die in der Zeit vom 30. April bis zum 30. September bei den Verbraucherzentralen zum Thema Gewährleistung eingegangen sind, zeigt Probleme auf: In 58 Prozent der betrachteten Fälle berichten Verbraucher, dass es nur verzögert zu einer Bearbeitung der Reklamation kam oder der Anspruch komplett verweigert wurde.
Wer als Verbraucher einen Kaufvertrag abschließt, hat gesetzlich verbriefte Rechte. Dazu zählt in erster Linie das Gewährleistungsrecht. Wenn der neue Computer also bereits vier Wochen nach Kauf den Geist aufgibt und der Mangel schon vor dem Kauf vorlag, greift die Sachmängelhaftung. Die Verbraucherzentralen haben bundesweit knapp 4000 Verbraucherbe-schwerden dazu erfasst und analysiert. Das Ergebnis: Viele Verbraucher berichten davon, dass ihnen die Reklamation komplett verweigert oder nur mit großen Verzögerungen gewährt wurde. Dabei behaupten die Händler oft, dass überhaupt kein Mangel vorliegt oder verweisen an den Hersteller oder auf die Garantiebestimmungen. „Es gilt grundsätzlich ein zweijähriges Recht auf Gewährleistung und Ansprechpartner ist immer der Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde“, so Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Verbraucher sollten sich nicht abwimmeln lassen und ihr Recht einfordern“, so Richter weiter. Die Verbraucherzentralen nehmen weiterhin Beschwerden entgegen und helfen Verbrauchern, zu ihrem Recht zu kommen.
Die größten Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen, haben Kunden in den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist. „In dieser Zeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel von Anfang an bestand“, so Richter. Nach einem halben Jahr muss der Verbraucher beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. „Die kurze Frist ermöglicht es Händlern, das Gewährleistungsrecht auszuhöhlen. Der Gesetzgeber sollte diese Fristen überdenken“, fordert Richter.
Stand: 12.12.2013