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Cakepops, Cupcakes und Omas Klassiker: Backen liegt im Trend

Sie sind süß, klein und lecker – der neue Hit bei Naschkatzen sind Cakepops. Diese „Kuchenlollis“ sind hübsch verzierte Kunstwerke am Stiel, bei deren Gestaltung der Fantasie keine Grenzen gesetzt sind. Als Teig eignet sich ein einfacher Rührteig, der nach dem Backen zerbröselt und mit Frischkäse gemischt wird. Für runde Cakepops werden kleine Bällchen geformt und kalt gestellt. Der Stiel wird mit Kuvertüre am Teig befestigt und eisgekühlt, bevor eine feine Glasur den Abschluss bildet. Schokolade-, Baileys-, Karamell- und fruchtige Lemon-Cakepops – da ist für jeden Geschmack etwas dabei. Nach dem Vorbild des bekannten Schiebeeis aus den 1980er Jahren, kann ein Push Up-Cakepop gestaltet werden. Dazu werden in die passenden Formen mehrere Schichten Kuchen, Sahnecreme, aber auch Früchte gefüllt und verziert.

Muffins dagegen sind in deutschen Küchen bereits fester Bestandteil. Die kleinen Kuchen aus den USA gibt es in allen Variationen, süß und pikant. Ein Tipp: Feuchte und trockene Zutaten immer getrennt voneinander mischen. Ei und Öl werden schaumig geschlagen, und Mehl, Backpulver oder Natron und Zucker in einer anderen Schüssel verrührt. Erst dann die flüssigen Zutaten zur Mehlmischung geben und vermengen. Dann kann der Teig in Backförmchen oder in ein Muffinblech mit den passenden Vertiefungen gefüllt werden. Wird die Form nach dem Einfetten kurz ins Gefrierfach gestellt, lassen sich die fertigen Muffins besser lösen. Etwas aufwändiger sind die liebevoll dekorierten Cupcakes: Die feinen Zuckertörtchen mit einer Haube aus Creme oder Sahne eignen sich als ganz persönliches Mitbringsel für festliche Anlässe, aber auch als Hingucker für die Kaffeetafel.

Neben Neuheiten aus den USA sind auch deutsche Klassiker wie Gugelhupf, Marmorkuchen, Schwarzwälder Kirschtorte und Käsekuchen gefragt. Sie werden momentan neu entdeckt und mit anderen Zutaten kombiniert. So bekommt der Gugelhupf aus Omas Kochbuch mit Mohn und Eierlikör oder Beerenfrüchten eine besondere Note. Selbst Modetorten aus den 1990er Jahren wie „Fantaschnitten“ und „Maulwurftorte“ oder die Kekstorte „Kalter Hund“ erfreuen sich nach wie vor in deutschen Küchen großer Beliebtheit.

Heike Kreutz, www.aid.de

Was ist im Sommer im Straßenverkehr erlaubt und was nicht

Auch bei steigenden  Temperaturen müssen sich Autofahrer an die Verkehrsregeln halten, auch wenn diese nicht jedem präsent sind: Der ADAC informiert, was im Sommer im Straßenverkehr erlaubt ist und was nicht und gibt zusätzlich Tipps:

Sich barfuss oder mit Flip Flops ans Steuer zu setzen ist grundsätzlich erlaubt. Ein Bußgeld droht dabei nicht. Wenn es allerdings zu einem Unfall kommt, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Dann kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Wer bei großer Hitze in Badehose oder Bikini ins Auto steigen möchte, kann dies tun. Es ist nicht verboten, sich leicht bekleidet hinters Steuer zu setzen. Aber: Auch auf kurzen Strecken gilt, dass nur so viele Personen befördert werden dürfen, wie Sitzplätze eingetragen sind. Ansonsten droht ein Bußgeld von 30 Euro.

Badeutensilien wie Luftmatratzen oder Schlauchboote dürfen generell auf dem Autodach festgebunden werden. Die Ladung muss jedoch immer so gesichert sein, dass sie selbst bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichmanövern nicht wegrutschen oder runterfallen kann. Wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert ist, droht ein Bußgeld von 35 bis 60 Euro.

Nicht jede Sonnenbrille eignet sich zum Autofahren: zu dunkle oder zu knallige Gläser können die Farben von Ampeln und Verkehrsschildern verfälschen. Deswegen sollte die Tönung  höchstens 75 Prozent betragen. Wer das Autoinnere und die Passagiere vor Sonneneinstrahlung schützen möchte,  muss beachten, dass nur die hinteren Fenster verdunkelt werden  dürfen. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen frei bleiben. Ein Verkleben der Scheiben ist nur mit zugelassener Folie erlaubt. Der ADAC rät deshalb zu mobilen Lösungen, zum Beispiel mit Saugnäpfen. Sollte die Sicht des Fahrers jedoch eingeschränkt sein, droht ein Bußgeld von 10 bis 80 Euro.

Wer bemerkt, dass ein Kind oder ein Haustier in einem verschlossenen Auto ist, muss umgehend die Polizei informieren. Schnell können die Temperaturen durch die Sonneneinstrahlung im Inneren des Autos auf über 60 Grad Celsius steigen und somit lebensgefährlich werden.

Auch wenn Fahrten in den Urlaub für Kinder meist langweilig sind – sie dürfen nicht im Wohnwagen oder Wohnmobil spielen. Auch in Wohnmobilen müssen alle Passagiere angeschnallt auf den Sitzen, bzw. im Kindersitz gesichert bleiben.

Wer sein Campingfahrzeug auf einer öffentlichen Straße abstellt, darf darin auch übernachten, sofern es nicht durch Schilder verboten ist. Eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil oder Wohnwagen verstößt nicht gegen den Grundsatz des Gemeingebrauchs, wonach die Straße vorwiegend zum Zwecke des Verkehrs zu benutzen ist. Der Fahrer ist sogar verpflichtet, Fahrten in übermüdetem Zustand zu vermeiden. Der Gemeingebrauch wird jedoch überschritten, sobald das Parken campingähnlich wird, wenn zum Beispiel Tische und Stühle aufgestellt werden.

Ratgeber: Bußgeld, Fahrverbote und Punkte

MBußgeldkatalog-2014_204137it dem neuen Punktesystem treten zum 1. Mai 2014 auch neue Bußgeldsätze in Kraft. Rechtzeitig zum Wirksamwerden der Reform ist jetzt der neue ADAC Ratgeber Bußgeldkatalog erschienen. Die Folgen eines Verkehrsverstoßes sind dort einfach und übersichtlich zusammengefasst.

Neben Informationen über die neue Rechtslage gibt der ADAC Ratgeber auch einen leicht verständlichen Überblick über den Gang des Bußgeldverfahrens und zeigt auf, wie das neue Punktesystem funktioniert. Übersichten und Verfahrenstipps geben dabei eine wertvolle Hilfe bei der Orientierung im neuen Recht.

Den ADAC Ratgeber Bußgeldkatalog gibt es ab sofort für 6,99 Euro im Buchhandel sowie in den ADAC Geschäftsstellen und im Internet unter www.adac-shop.de.

Private Konsumausgaben auf knapp 1,6 Billionen Euro gestiegen

Die privaten Konsumausgaben in Deutschland stiegen im Jahr 2013 auf 1,57 Billionen Euro. Nominal betrachtet waren das 2,5 % mehr als im Vorjahr und 31,6 % mehr als im Jahr 2000. Preisbereinigt erhöhten sich die privaten Konsumausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 % und zu 2000 um 9,1 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März 2014 mitteilte.

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