Transparentere Qualitätsregeln für ambulante Pflege-WGs

Neue Lebensformen und Haushaltstypen lösen traditionelle Wohnformen ab. Dort, wo früher familiäre Beziehungen und intakte soziale Netze dem Einzelnen Schutz und Halt im Falle von Krankheit boten, sind neue Antworten gefragt. Das Pflege-Neuordnungsgesetz (PNG) von 2012 hat Möglichkeiten geschaffen, neue Wohnformen wie etwa ambulant betreute Wohngemeinschaften zu fördern.

© Foto: AOK
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Die Studie eines Forscherteams um die Berliner Pflegewissenschaftlerin Professor Karin Wolf-Ostermann schätzt die Zahl solcher Pflege-WGs auf mindestens 1.420 mit rund 10.600 Betreuungsplätzen. Da diese WGs nicht zwingend gemeldet werden müssen, gibt es keine verlässliche Datenbasis. Die ermittelten Zahlen beziffern eine Untergrenze.

Für die Sicherung der Pflegequalität ambulant betreuter Wohngemeinschaften gibt es in der Praxis nichts. Hintergrund: Die Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich liegt bei den Bundesländern. Die Folge: 14 Bundesländer haben jeweils eigene Gesetze erlassen. Selbstbestimmte Wohngemeinschaften werden hierin oft als privates Wohnen gewertet und bleiben ohne Aufsicht und konkrete Qualitätsanforderungen. Nicht-selbstbestimmte und von festen Trägern verantwortete WGs wiederum müssen formal Qualitätskriterien erfüllen, eine Überprüfung findet jedoch nicht statt. Auf dem Deutschen Pflegetag diskutiert der AOK-Bundesverband mit Vertretern der Pflegewissenschaft, der Träger, des Verbraucherschutzes und der Kostenträger darüber, wie der Patientenschutz gestärkt und die Pflegequalität neuer Wohnformen gesichert werden kann.

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