Kim Kardashian nutze den Neujahrstag, um mit ihrer kompletten Familie auf die Piste zu gehen. Beim Skifahren mit dabei waren auch ihr Verlobter Kanye West, Mutter Kris Jenner und ihre Schwester Kourtney mit Mann Scott Disik.
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Kesslers Expedition – Mit vier Hufen an der Neiße
Der Winter klopft an, aber Michael Kessler ist schon weg. Auf seiner neunten Expedition für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) ist Michael Kessler wieder unterwegs in den brandenburgischen Heimatgefilden bis tief nach Sachsen. In bewundernswerter Aufopferung für den Sender und dessen Unterhaltungsprogramm muss „Herr Keller“ nach einer aufreibenden Marketing-Tour für den Sender das Promo-Pony „Kassandra“ von Möbiskruge aus wieder nach Hause bringen. Direkt nach Zittau!
Der Weg führt Michael Kessler entlang der Neiße aus dem barocken Neuzelle, durch die Braunkohlegebiete („Death Valley des Ostens“), in die Filmstadt Görlitz, auch bekannt als „Görliwood“, und bis nach Zittau. Dazwischen ist genug Platz, durch eine der schönsten Landschaften Deutschlands zu reisen und spontan den Menschen zu begegnen, die dort Kirchen restaurieren, Bagger fahren oder einfach nur vom kleinen Grenzverkehr nach Polen erzählen können.
14 Tage trotzt Kessler Wind und Wetter, verläuft sich im Nebel, kümmert sich um die Pony-Dame und arbeitet gleichzeitig verbissen an seiner Karriere im Showgeschäft. Nach der Rasenmäher-Tour auf den Brocken, der Flucht auf der Schiene bis nach Rom, einer Radtour von Kopenhagen, der Rollerreise an der Donau und vielen anderen Abenteuern ist dies eine Herausforderung für Michael Kessler, zu der er sagt: „Ich glaub, mich tritt ein Pferd!“
Bis zum Jahresende 2013 wurde „Kesslers Expedition – Mit vier Hufen an der Neiße“ produziert. Der rbb zeigt das Reiseabenteuer in zwei 90-minütigen Doppelfolgen. Der erste Teil führt von Möbiskruge bis Jerischke bei Forst. Nach einem Zwischenstop reisen Kessler und „Kassandra“ im zweiten Teil (17. Januar 2014, 20.15 Uhr) von Pusack über Bad Muskau und Görlitz bis nach Zittau.
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Mehr Transparenz bei Inkassoforderungen
Inkassobüros wie auch im Inkasso tätige Rechtsanwälte müssen künftig Ross und Reiter nennen, wenn sie Forderungen gegenüber Verbrauchern eintreiben: Ab 1. November 2014 sind sie verpflichtet, den Namen und die Firma ihres Auftraggebers ebenso offenzulegen wie den Grund der Forderung. Auch müssen sie das Datum des Vertragsabschlusses angeben sowie den Vertragsgegenstand benennen.
Darüber hinaus hat der Schuldner das Recht auf eine ausführliche Zinsberechnung sowie auf Angaben, die die entstehenden Inkassokosten erläutern und begründen. So können Betroffene besser nachprüfen, ob behauptete Forderungen in der Sache sowie in der Höhe berechtigt sind. Die neuen Anforderungen sind im „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ festgeschrieben, das im August 2013 verabschiedet worden ist.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW