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Neujahrsvorsatz Nichtrauchen: Ausstieg gut vorbereiten

Mit dem Rauchen aufzuhören ist einer der häufigsten Neujahrsvorsätze. Nur wenigen Rauchern gelingt es, den Verzicht ohne entsprechende Vorbereitung dauerhaft durchzuhalten. „So gut wie jeder Raucher hat schon mal versucht, damit aufzuhören. Das fällt aber vielen schwer, weil Nikotin körperlich abhängig macht“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Beim Rauchen wird durch Nikotin das Belohnungszentrum im Gehirn innerhalb weniger Sekunden aktiviert. Der Raucher fühlt sich kurzzeitig wacher und gleichzeitig entspannt. Aber nach einiger Zeit entsteht eine körperliche Abhängigkeit: Ohne die regelmäßige Dosis Nikotin entstehen Entzugssymptome wie Unruhe oder Reizbarkeit. Um diesen unangenehmen Empfindungen aus dem Weg zu gehen, stecken sich viele Aufhörwillige die nächste Zigarette an.

Vor einem geplanten Rauchstopp sollte man sich klar machen, welche Gewohnheiten man mit dem Rauchen verbindet und wie diese ersetzt werden können. Ist das Rauchen an bestimmte Situationen gekoppelt, etwa nach dem Essen, sollte man neue Rituale finden, zum Beispiel sich nach dem Essen die Zähne putzen. Ist das Verlangen nach der Zigarette an Schlüsselreize wie Kaffee gebunden, hilft es, in der ersten Zeit auf ein anderes Getränk umzusteigen. Wird das akute Verlangen zu groß, helfen drei ‚A-Tipps‘: Aufschieben – etwa zehnmal tief durchatmen. Zweitens Ausweichen, zum Beispiel den Raucherbereich im Bahnhof meiden. Drittens Ablenken, zum Beispiel jemanden anrufen. Statt einer Zigarette kann man auch einen Lutscher in den Mund nehmen. Dann sind auch die Hände und die Lippen beschäftigt.

Rezeptfreie Arzneimittel mit Nikotin können die körperlichen Entzugssymptome mildern. „Sie sind nur für eine Übergangszeit gedacht“, sagt der Apotheker. Wer zu Neujahr einen Rauchstopp plant, sollte sich diese Medikamente rechtzeitig besorgen. Je nach Rauchverhalten sind verschiedene Arzneiformen wie Kaugummis oder Pflaster geeignet. Kaugummis eignen sich vor allem für Raucher, die zu bestimmten Gelegenheiten geraucht haben. Die Kaugummis werden langsam gekaut, bis ein pfeffriger Geschmack im Mund entsteht. Anschließend werden sie in der Wangentasche geparkt, bis der Geschmack nachlässt. Nikotinpflaster eignen sich eher für Raucher, die regelmäßig über den ganzen Tag geraucht haben. Die Pflaster sorgen für eine konstante Nikotinkonzentration im Blut, sie werden je nach Präparat nach 16 bis 24 Stunden entfernt. Benkert: „Nikotinersatzmittel alleine reichen meist nicht aus, um sich dauerhaft von der Zigarette zu verabschieden. Man muss auch seine innere Einstellung ändern.“

www.abda.de

Bund der Steuerzahler informiert über Aufbewahrungsfristen

Der Jahreswechsel bietet allen Unternehmen, Freiberuflern, Vereinen und Verbänden die Chance, die Aktenschränke von alten Unterlagen zu entlasten. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Hamburg hin.

Die Abgabenordnung sieht zwei wichtige steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen vor:

  • Zehn Jahre lang müssen Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Buchungsbelege aufgehoben werden. Gleiches gilt für alle Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die diese Belege verständlich machen und erläutern. Folglich können die entsprechenden Unterlagen des Jahres 2003 und früherer Jahre zum 1.1.2014 vernichtet werden.
  • Sechs Jahre lang müssen empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Geschäftsberichte sowie Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind, aufgehoben werden. Somit können die entsprechenden Belege des Jahres 2007 und früherer Jahre zum 1.1.2014 vernichtet werden.

Entscheidend für den Beginn der Fristen ist, wann die Unterlagen entstanden (z.B. Buchungsbelege) oder fertig gestellt (z.B. Bilanzen) worden sind. Sie beginnen jeweils mit Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres (2003 bzw. 2007). Alle Unterlagen mit Ausnahme der Jahresabschlüsse und der Eröffnungsbilanzen können auch auf einem Bildträger oder anderen Datenträgern aufbewahrt werden.

Der Steuerzahlerbund Hamburg weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die beiden genannten Fristen verlängern können, wenn alte Unterlagen für das Finanzamt interessant sein könnten. Das gilt vor allem bei begonnenen Außenprüfungen, bei vorläufigen Steuerfestsetzungen, bei anhängigen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen und bei schwebenden oder nach einer Außenprüfung zu erwartenden Rechtsbehelfsverfahren.

Die genannten Aufbewahrungspflichten gelten nicht für Privatpersonen. Eine besondere Regelung gilt jedoch für Personen, bei denen die Summe aller erzielten privaten Einkünfte (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung) mehr als 500.000 Euro beträgt. In diesen Fällen sind die Aufzeichnungen und Unterlagen über die den Einkünften zu Grunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten sechs Jahre lang aufzubewahren.

www.steuerzahler-hamburg.de

Beim Kauf von Fenstern und Türen immer auf das Gütezeichen achten

Dass Billigschnäppchen nicht immer eine gute Wahl sind, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Das gilt auch für Fenster, Haustüren, Fassaden und Wintergärten, die es in den unterschiedlichsten Ausführungen und Preislagen gibt. Dabei fällt die Unterscheidung zwischen einfachem Produkt und Qualitätsware oft nicht leicht. Einen entscheidenden Hinweis bietet die Mitgliedschaft des ausgesuchten Fensterfachbetriebes in der Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V. „Kunden eines gütegesicherten Unternehmens können sich jederzeit auf eine durchgehend hohe Produktqualität und eine ordnungsgemäße Montage dieser Produkte verlassen“, bekräftigt der Vorsitzende der RAL-Gütegemeinschaft, Bernhard Helbing.

Rund 220 Unternehmen aus Deutschland gehören zur Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren. „Der entscheidende Vorteil für den Kunden, der eines dieser Unternehmen auswählt, ist die durchgehend hohe Qualität der angebotenen Produkte“, so Helbing. Das liegt unter anderem daran, dass diese regelmäßig überprüft werden. Die Eigen- und Fremdüberwachungen reichen von der Beratung im Vorfeld über die Herstellung des Produktes bis hin zu dessen Montage beim Kunden. Zu den dafür verantwortlichen Organisationen gehört federführend das renommierte und europaweit tätige Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim.

„Erst durch eine unabhängige Qualitätsprüfung wird eine werthaltige Qualitätssicherung erreicht. Verlaufen die Überprüfungen erfolgreich, erhält das Unternehmen die RAL-Gütezeichen ‚Fertigung‘ bzw. ‚Montage‘. Diese bestätigen, dass das ausgewählte Produkt in jeder Hinsicht von hoher Qualität ist und dass es sachgerecht und fachlich einwandfrei montiert wird – für den Endkunden ist das ein großer und wertvoller Sicherheitsgewinn“, so der Institutsleiter Professor Ulrich Sieberath.

Beratung und Prüfung gehen Hand in Hand

Am Anfang des Qualitätssicherungsprozesses werden mit dem Hersteller alle wesentlichen Details für die anschließende Überprüfung besprochen. Diese hat es in sich: Untersucht werden unter anderem die Rahmenprofile, der Fensterflügel, die Verglasung, die Dichtungen, die Beschläge, die Schließteile sowie gegebenenfalls die immer wichtiger werdenden automatisierten Elemente. „Alle diese Produktbestandteile dürfen keine Fehler aufweisen, denn das hätte eine berechtigte Kundenbeschwerde zur Folge“, bekräftigt Bernhard Helbing.

Wenn etwas nicht den Vorgaben entspricht, wird der Fehler dokumentiert, beseitigt und es werden an der entsprechenden Stelle die internen Unternehmensabläufe optimiert. Gleiches gilt für Haustüren, Fassaden und Wintergärten, die ebenfalls eine einwandfreie Qualität aufweisen müssen. Auf firmeneigenen Prüfständen wird schließlich von geschulten Mitarbeitern die Funktionsfähigkeit der Produkte kontrolliert. Dazu werden die Fenster auf Luftdurchlässigkeit und Schlagregendichtheit hin und teilweise auch auf ihre Eckfestigkeit hin überprüft: Wärmedämmglas, Rahmen, Beschlägen und Dichtungen müssen perfekt zusammenwirken, damit sie viele Jahre Freude bereiten.

Ohne fachgerechte Montage nutzt das beste Produkt wenig

Wenn die Montage beim Kunden nicht fachgerecht erfolgt, dann nutzt das beste Produkt nur wenig. Probleme tauchen üblicherweise dort auf, wo viele verschiedene Gewerke zusammentreffen. „Dies ist zum Beispiel auf größeren Baustellen der Fall. Dort sind viele Unternehmen und deren Subunternehmer gleichzeitig aktiv und jeder geht anders an die Umsetzung des Bauprojektes heran“, so Helbing. Auch hinsichtlich der Bauphysik müsse die Montage mit Voraussicht geplant und ausgeführt werden.

Dazu ergänzt Ulrich Tschorn, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren: „Oft führen enttäuschte Käufer feuchte Wände auf die neuen Fenster zurück. Allerdings ist die eigentliche Ursache dafür häufig in der mangelhaften Abdichtung des Hauses zum Erdreich zu suchen. Außerdem können in schlecht gedämmten Gebäudeecken konstruktiv bedingte Wärmebrücken auftreten.“ Um Fehler bei der Montage auszuschließen, gebe es das begehrte und anerkannte RAL-Gütezeichen „Montage“ deshalb nur, wenn die Qualifizierung für eine sach- und fachgerechte Montage entsprechend nachgewiesen werde. Davon profitiere der Kunde und nicht zuletzt der Bau des lange geplanten Traumhauses.

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Schutz vor Verfolgung und ein Neubeginn

Die Aufnahme von syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen in Nordrhein-Westfalen ist nach den Worten von Integrationsminister Guntram Schneider gut angelaufen: „Wir bieten ihnen Schutz vor Krieg und Verfolgung und unterstützen sie beim Neubeginn in ihrer neuen Heimat“, sagte der Minister in einer ersten Zwischenbilanz. Bis Ende 2013 sind bereits 465 von insgesamt 1.061 Menschen eingereist, die NRW aus dem UNHCR-gestützten bundesweiten Aufnahmeprogramm aufnehmen wird.

Minister Schneider begrüßte es, dass der Bund das Aufnahmekontingent für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge mittlerweile von 5000 auf insgesamt 10.000 Personen aufgestockt hat: „Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, Verfolgten Schutz zu bieten. Deshalb ist es richtig, dass wir in Deutschland mehr Menschen aus dem Bürgerkriegsland aufnehmen, als zunächst geplant.“

Vom Land über die Kommunen bis hin zu den Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Ehrenamtlichen arbeiteten alle Beteiligten Hand in Hand, um den Bürgerkriegsflüchtlingen den Start so leicht wie möglich zu machen. „Mit Engagement und Hilfsbereitschaft werden die Neuankömmlinge vor Ort empfangen, beraten und begleitet. Dies sind beste Voraussetzungen für eine gute Integration in unserer Gesellschaft“, sagte der Minister.

Das NRW-Integrationsministerium setze dies durch eine flexible, gleichmäßige Verteilung der Bürgerkriegsflüchtlinge mit Hilfe des NRW-Kompetenzzentrums für Integration um, das bei der Bezirksregierung Arnsberg angesiedelt ist. „Dieses berücksichtigt sowohl die verwandtschaftlichen Beziehungen und Wohnortwünsche der Flüchtlinge als auch die Integrations-, Betreuungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in den Kommunen“, sagte Minister Schneider. Darüber hinaus stelle das Land mit den Integrationspauschalen nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz den Kommunen Mittel für die Integration zur Verfügung.

Die Aussichten für die Integration der Syrerinnen und Syrer seien auch deshalb gut, weil 41 Prozent der 465 bis Ende 2013 nach NRW gekommenen Personen bis 18 Jahre alt, und rund 65 Prozent im erwerbsfähigen Alter sind. Minister Schneider: „Angesichts des demografischen Wandels und des künftigen Fachkräftebedarfs sehe ich hier durchaus auch ein Potenzial für unseren Arbeitsmarkt.“

Die im Rahmen des „5.000er-Kontingents“ nach Deutschland gekommenen syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge haben einen sofortigen Arbeitsmarktzugang. Sie haben einen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und werden in der Regel dezentral in Wohnungen untergebracht.

In NRW sind die bislang 465 syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge auf 56 Kommunen verteilt worden. Sie gehören zum Aufnahmeprogramm der mittlerweile 10.000 Flüchtlinge, die der Bund mit Unterstützung des UNHCR aufnimmt und auf die Bundesländer verteilt. NRW ist das ein¬zige Bundesland, das über das Kompetenzzentrum für Integration dazu umfassende Interviews mit den Flüchtlingen durchführt, um sie auf dieser Grundlage in die passenden Unterkünfte und Kommunen weiter zu leiten.

Darüber hinaus nimmt NRW weitere schutzbedürftige syrische Bürgerkriegsflüchtlinge auf, die privat von ihren hier in NRW lebenden Verwandten aufgenommen werden.

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