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Änderung: Einkommen und Abgaben

Wer knapp 4.000 Euro brutto verdient, muss sich im nächsten Jahr auf steigende Abgaben bei der Renten- und Krankenversicherung einstellen. Der steuerliche Grundfreibetrag wird ebenso angehoben wie der Kinderfreibetrag. Hartz IV-Empfänger erhalten monatlich 9 Euro mehr. Zeitarbeiter bekommen einen höheren Mindestlohn. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht Verbesserungen für Rentner vor.

Krankenkasse: Neue Grenzen für Beitragsbemessung und Versicherungspflicht

Zum 1. Januar 2014 werden – wie jedes Jahr – die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben: Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 3.937,50 Euro auf 4.050 Euro im Monat. Das bedeutet: Für diese 112,50 Euro mehr an Verdienst werden nun noch Beiträge für die Krankenkasse- und Pflegekasse erhoben. Erst das gesamte Einkommen oberhalb von 4.050 Euro bleibt beitragsfrei.

Bundesweit klettert die Versicherungspflichtgrenze von 52.200 Euro auf 53.550 Euro im Jahr – bis zu diesem Einkommen müssen sich Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze steigt

Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von monatlich 5.800 Euro auf 5.950 Euro. Ab Januar 2014 liegt die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) bei 5.000 Euro/Monat (2013: 4.900 Euro/Monat). Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer im nächsten Jahr Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegen die Beitragsbemessungsgrenzen bei 7.300 Euro/Monat (West) und 6.150 Euro/Monat (Ost).

Höherer steuerlicher Grundfreibetrag

Wer weniger als 8.354 Euro verdient, muss keine Steuern zahlen: Der steuerliche Grundfreibetrag von bisher 8.130 Euro wird um 224 Euro auf 8.354 Euro angehoben. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant.

Höherer Kinderfreibetrag

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von derzeit 4.368 auf 4.440 Euro im Jahr 2014.

Hartz IV-Regelsatz wird angehoben

Die Sozialhilfe und die Grundsicherung (Hartz IV) erhöhen sich zum Jahreswechsel: Ein alleinstehender Erwachsener erhält ab 1. Januar 2014 monatlich 391 Euro Grundsicherung (2013: 382 Euro). Die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) steigen anteilig. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren gibt es beispielsweise 6 Euro monatlich mehr.

Die Anhebung der Regelbedarfsstufen gilt für Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitssuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Neuer Mindestlohn für Zeitarbeitsbranche

Für die rund 800.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche steigt ab 1. Januar 2014 der Mindestlohn, und zwar um 3,8 Prozent im Westen und um 4,8 Prozent im Osten. Die neuen Entgelte entsprechen Stundenlöhnen von mindestens 8,50 Euro im Westen, im Osten sind es 7,86 Euro. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den neuen Mindestlohn für die Zeitarbeit für allgemeinverbindlich erklärt, sodass alle Beschäftigten der Branche ab dem Jahreswechsel von dem Aufschlag profitieren können.

Koalitionsvertrag von Union und SPD

Mütterrente

Ab Juli 2014 sollen etwa neun Millionen Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, mehr auf dem Konto haben. Für jeden Sprössling soll ihnen ein Rentenpunkt zusätzlich angerechnet werden. In Euro und Cent heißt das: im Westen 28,12 Euro mehr Rente pro Monat, im Osten 25,74 Euro.

Rente mit 63

Ebenfalls ab 1. Juli 2014 sollen langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren bereits mit 63 Jahren (bislang 65 Jahren) ohne Abschläge in Rente gehen können. Zudem sollen bei den 45 Jahren nun auch Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Allerdings soll der frühere Bezug von Rente nur vorübergehend möglich sein. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Zugangsalter für die Rente ohne Abschlag „parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters“ nach und nach wieder auf das 65. Lebensjahr anzuheben.

Erwerbsminderungsrente

Wer wegen einer Krankheit eine Erwerbsminderungsrente bezieht, soll nach dem Willen der Vertragspartner ab 1. Juli 2014 so gestellt werden, als hätte er 62 Jahre lang gearbeitet (bislang 60). Das würde die Rente deutlich aufbessern.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Tipps zum Festtagsessen

Gänsebraten, Knödel, Bratäpfel und Plätzchen satt: An Weihnachten kommt in den meisten Familien etwas Besonderes auf den Tisch. „Doch vielen Leckermäulern ist nicht klar, wo die Lebensmittel herkommen und unter welchen Bedingungen sie produziert wurden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Manchen Feinschmeckern würde der Bissen im Hals stecken bleiben, wenn sie wüssten, welche Torturen viele Gänse erdul-den müssen, bevor sie zu Weihnachten auf dem Teller landen.

Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, schon die Einkaufsplanung auf regionale, saisonale, faire und biologisch produzierte Lebensmittel zu lenken. Zum festlichen Menü und zur erlesenen Weihnachtsbäckerei steuern die Verbraucherschützer die nötigen Hinweise bei, die dabei helfen, dass der Festschmaus zu einem nachhaltigen Genuss ohne Reue wird:

  • Weihnachtsgans aus artgerechter Haltung: Wer Bio-Gänse oder Fleisch von Gänsen mit der Bezeichnung „Freilandhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“ oder „Bäuerliche Freilandhaltung, unbegrenzter Auslauf“ kauft, ist auf der ganz sicheren Seite beim Schmaus. Denn bei diesen gesetzlich definierten Haltungsformen müssen zum Beispiel bei der „Freilandhaltung“ mindestens vier Quadratmeter Auslauf pro Tier, bei der „bäuerlichen Freilandhaltung“ sogar zehn Quadratmeter pro Gans oder sogar unbegrenzter Auslauf garantiert sein.Außerdem ist festgelegt, wie viele Tiere maximal in einem Stall untergebracht werden dürfen. Crux: Das Angebot von Bio-Gänsen oder Gänsen nach diesen europaweit gültigen Geflügelhaltungsformen hält längst nicht mit der großen Nachfrage Schritt. Eine Alternative: Deutsche Gänse. Bei deutschen Gänsen kann man davon ausgehen, dass die Tiere langsam gemästet wurden, Auslauf genießen konnten und ein vergleichsweise gutes Gänseleben hatten. Allerdings: Es empfiehlt sich auch hier nach der Herkunft der Vögel zu fragen, denn zum Teil werden, insbesondere auf dem Wochenmarkt, auch zugekaufte Produkte verkauft. Wird Gänsefleisch im Supermarkt gekauft, ist auch hier deutsche Herkunft die erste Wahl.

    Denn hierzulande ist die tierquälerische Gänsestopfmast und Lebendrupf kein Thema. Die meisten Tiere in den Supermarkttheken stammen jedoch aus Ungarn und Polen. In Ungarn ist das Stopfen – wie auch in Frankreich und Bulgarien – erlaubt. In Polen hingegen ist dies zwar verboten, aber der Lebendrupf weit verbreitet. Nicht gekennzeichneten Produkten aus diesen Ländern sollte deshalb die kalte Schulter gezeigt werden. Und Achtung: Angaben wie „bäuerliche Aufzucht“ oder „tiergerechte Haltung“ sind nicht geschützt – und sagen nichts über die tatsächlichen Haltungsbedingungen aus.

  • Obst und Gemüse aus der Region und/oder in Bio-Qualität: Ob Kürbis, Schwarzwurzeln, Feldsalat, Äpfel oder Birnen – eine reichhaltige Palette an heimischem Wintergemüse und -obst sorgt für Abwechslung auf dem Speiseplan. Direktvermarkter und Land¬wirte bieten häufig Waren aus eigenem Anbau an und zwar zur passenden Erntezeit. Prinzessböhnchen aus Kenia etwa finden nur per Flugzeug den Weg zum hiesigen Gemüsestand.Der Transport durch die Luft verursacht je Tonne Lebensmittel und Kilometer bis zu 90-mal mehr Treibhausgase als der Hochseeschiff-Transport und rund 15-mal mehr als Transporte per Lkw. Produkte aus dem Gewächshaus schädigen die Umwelt bis zu 30-mal mehr mit schädlichem Kohlendioxid als Freilandgemüse. Wer sich zudem für heimische Kartoffeln, Karotten und Co. aus ökologisch kontrolliertem Anbau entscheidet, schont das Klima, denn diese verursachen meist deutlich weniger Treibhausgase als konventionell angebaute Lebensmittel. Grund ist der Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel und Pestizide, die sehr energieaufwendig produziert werden.
  • Fair gehandelte Süßigkeiten und Getränke: Wenn fair gehandel¬ter Kaffee, Säfte oder Schokolade den Speiseplan berei¬chern, erhalten die Produzenten aus Afrika, Asien oder Südamerika garantierte, Existenz sichernde Mindestpreise für ihre Produkte. Außerdem werden diese Produkte ohne Kinderarbeit hergestellt.

Ein Großteil der Fairtrade-Produkte trägt zusätzlich das Biosiegel. Für den Weihnachtsteller gibt es viele leckere Schokoladensorten, Trockenobst, Nüsse und andere Köstlichkeiten. In der privaten Weihnachtsbäckerei sollten ökologische und fair gehandelte Zutaten – also Zucker, Butter, Mehl, Nüsse, Gewürze, Schokolade und Zitronen verwendet werden. Viele fair gehandelte Produkte machen sich zudem gut in einem liebevoll ausgesuchten Präsentkorb.

Mehr Informationen unter www.vz-nrw.de/fair.

Bis zum Jahresende ohne Schulden zurück in die Krankenkasse

Menschen ohne Krankenversicherung, die sich bis zum 31. Dezember 2013 bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden, können mit einem Erlass ihrer Beitragsschulden rechnen. Betroffene sollten schnell handeln, denn ab 1. Januar 2014 werden Schulden nur noch ermäßigt und Beiträge wieder rückwirkend fällig, rät die Verbraucherzentrale Hamburg.

„Wer nicht für den Krankheitsfall abgesichert ist, sollte die wenigen Tage des Jahres unbedingt nutzen und eine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse beantragen, bei der er zuletzt versichert waren“, sagt Christoph Kranich, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg. „Von der Regelung profitiert, wer für die Zeit der Nichtversicherung keine Leistungen in Anspruch nimmt und mindestens drei Monate lang Beitragsschulden angehäuft hat.“

Positive Auswirkungen hat das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ auch auf Privatversicherte: Wer sich bis Ende Dezember 2013 an seine vormalige Versicherung wendet, muss keinen Prämienzuschlag zahlen und bekommt noch nicht ausgeglichene Prämienzuschläge aus Zeiten der Nichtversicherung erlassen.

Obwohl es seit fast sieben Jahren eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland gibt, haben noch immer viele Menschen keine Absicherung im Krankheitsfall. Der Grund: Die Versicherungspflicht bedeutete, dass Beiträge rückwirkend gezahlt werden mussten. Zusätzlich wurden hohe Säumniszuschläge verlangt. Für viele Menschen bot der wachsende Schuldenberg immer weniger Anreiz, sich zu versichern.

Weihnachtsgeschenk oder Bestechung? Grenze ist fließend

Auf vielen Schreibtischen liegt in diesen Tagen eine Schachtel Pralinen oder ein Kalender für das kommende Jahr. Unternehmer verschicken Weihnachtspräsente an ihre Geschäftspartner, und der Chef will sich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Das klingt zunächst harmlos. Sowohl der Beschenkte als auch der Absender können aber dadurch in eine missliche Lage geraten. Gilt eine Flasche Wein als Bestechungsversuch? Was ist mit der Einladung zum Essen beim teuren Italiener? „Es gibt keine gesetzlichen Wertgrenzen, ab wann ein Geschenk als Bestechung gilt“, sagt Walter Schlegel, Compliance -Experte von TÜV Rheinland. Der Gesetzgeber stellt einerseits keine klaren Regeln auf, sagt aber andererseits, dass Bestechlichkeit und Bestechung im Geschäftsverkehr verboten sind.

Compliance-Beauftragten benennen

Der Begriff „Compliance“ bezeichnet die Einhaltung und Umsetzung von gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Es empfiehlt sich, in Unternehmen klare Regeln aufzustellen, etwa eine Obergrenze für Weihnachtsgeschenke. „Ist das Präsent deutlich teurer oder lässt sich der Wert nicht eindeutig ermitteln, ist es sinnvoll, wenn der Mitarbeiter Rücksprache mit dem Vorgesetzten oder dem Compliance-Beauftragten hält“, schlägt Walter Schlegel vor. „Geschenke sind unbedenklich, sofern sie angemessen sind. Erhalten alle Mitarbeiter eine Flasche Sekt, braucht niemand zu befürchten, der Bestechlichkeit beschuldigt zu werden“, sagt der TÜV Rheinland-Experte. Kommt nur ein Mitarbeiter in den Genuss und erwartet der Absender deshalb, bevorzugt behandelt zu werden, ist die Situation eine andere. Sinnvoll ist es, im Unternehmen einen Compliance-Beauftragten zu benennen. Um Mitarbeiter vor Bestechung und Bestechlichkeit zu schützen, können Arbeitgeber außerdem Schulungen und Seminare zu dem Thema anbieten.

Gute Prävention schaffen

Um möglichen Konflikten aus dem Weg zu gehen, kann es auch sinnvoll sein, externe Spezialisten einzubinden TÜV Rheinland kann Unternehmen helfen, mit Compliance-Themen umzugehen, eine gute Prävention zu schaffen und Verstöße zu verhindern. Mehr Informationen zu Dienstleistungen und Zertifizierungen gibt es auf www.tuv.com/compliance .

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