Kategorie-Archiv: Ratgeber

Hände weg vom Steuer – und auch vom Fahrradlenker

Mit dem Herbstanfang beginnt die Zeit der Volksfeste: Ob Oktoberfest, Weinfest oder Erntedank: Wer unbeschwert mitfeiern will, sollte Auto und Fahrrad unbedingt stehen lassen. Denn abgesehen vom immens erhöhten Umfallrisiko durch den Rauschzustand kann eine Alkoholkontrolle durch die Polizei unangenehme Folgen haben.

Autofahrern droht bei 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut eine Ordnungswidrigkeit. Das heißt in aller Regel beim ersten Mal: Geldbuße von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg.

Anders sieht das aus, wenn das Fahrverhalten auffällig ist oder ein Unfall passiert. Schon ab 0,3 Promille handelt es sich dann um eine Straftat. Diese wird mit einem Fahrverbot oder mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug und sieben Punkten in Flensburg geahndet.

Wer nun denkt, als Radfahrer davor geschützt zu sein, täuscht sich. Wer angetrunken oder sogar betrunken in die Pedale tritt, kann ebenfalls seinen Führerschein verlieren. Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,6 Promille. Bei einer so hohen Promillezahl kann die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Wird dabei festgestellt, dass der Betroffene ein problematisches Alkoholkonsumverhalten hat, kann die Fahrerlaubnis einkassiert werden.

Und auch der Morgen nach der Feier kann es in sich haben. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab. Deswegen: nach durchzechter Nacht immer öffentliche Verkehrsmittel benutzen!

Falsch ist außerdem die Annahme, eine ordentliche Mahlzeit bilde eine Grundlage für Alkohol. Ein voller Magen kann die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verzögern. Keine Hilfe bieten Tee und Kaffee. Diese Getränke machen nur wach, aber nicht nüchtern.

 

Masern: Die Mär von der harmlosen Kinderkrankheit

Masern – von vielen werden sie immer noch als harmlose Kinderkrankheit unterschätzt. Dabei betrifft die Hälfte aller Masernfälle in Deutschland heute Jugendliche über zehn Jahre und junge Erwachsene. Masern-Ausbrüche – wie jüngst in Bayern und Berlin – mit Hunderten von Infizierten in kürzester Zeit zeigen: Nur Impfen schützt vor der schnellen Ausbreitung der Krankheit. Doch an ausreichendem Impfschutz mangelt es in vielen Gebieten Deutschlands.

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) waren 85 Prozent der Infizierten der aktuellen Masernwelle ungeimpft, der Großteil der übrigen Infizierten war nicht ausreichend geimpft. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am RKI empfiehlt für jeden Menschen bis zum zweiten Geburtstag zwei Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung als Kombiimpfung). Nur wer beide Impfungen hat, ist ausreichend gegen Masernviren geschützt. Gerade die zweite Impfung fehlt häufig.

Seit 2010 wird auch über 18-Jährigen, die nach 1970 geboren sind, ein Impfschutz gegen Masern empfohlen, um die Impflücken zu schließen. „Masern sind extrem ansteckend und finden jede Impflücke“, sagt Thomas Ebel, Arzt im AOK-Bundesverband.

Ansteckung durch Tröpfcheninfektion

„Durch Tröpfcheninfektion, also durch Sprechen, Husten oder Niesen, werden die Viren leicht von Mensch zu Mensch übertragen.“ Das kann schon Tage vor dem Auftreten des typischen Hautausschlags passieren – bevor der Überträger also weiß, dass er Masern hat. Eine Masernerkrankung verläuft typischerweise in folgenden Stadien:

Vorläuferstadium: Etwa zehn bis zwölf Tage nach der Ansteckung beginnt die Erkrankung mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung, Lichtempfindlichkeit. An der Wangenschleimhaut entstehen kleine weiße Flecken (Koplik-Flecken), die aussehen wie Sandkörnchen oder Kalkspritzer. Nach zwei bis drei Tagen bilden sich die Flecken zurück. Dieses Stadium zieht sich bis zu fünf Tage hin.

Stadium des Hautausschlags: Dieses Stadium dauert etwa vier bis sieben Tage. Der typisch rote und fleckige Hautausschlag beginnt meist hinter den Ohren und seitlich am Hals. Bald verschmelzen die Flecken miteinander und erscheinen am ganzen Körper. Im Gesicht werden sie blasser. Das Fieber kann auf bis zu 40 Grad Celsius ansteigen.

Erholungsstadium: Masern schwächen vorübergehend das Immunsystem. Erst allmählich erholt sich der Patient. Ist der Hautausschlag abgeklungen, entstehen manchmal feine Schuppen auf der Haut.

Gefährliche Masernpartys

Wer einmal Masern durchgestanden hat, ist lebenslang immun. „Doch Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, durch die jeder durch muss“, warnt Ebel. „Eine beabsichtigte Ansteckung herbeizuführen, etwa durch sogenannte Masernpartys, bei denen sich kranke und gesunde Kinder treffen, ist fahrlässig.“ Gefährlich sind nämlich vor allem die Komplikationen einer Masernerkrankung. Diese Komplikationen fallen bei Erwachsenen schwerer aus, sind jedoch auch für Kinder nicht ungefährlich.

In Folge einer Masernerkrankung kann es zu einer schweren Mittelohrentzündung oder einer Gehirnentzündung kommen, die zu bleibenden Behinderungen führen oder sogar tödlich enden kann. In ein bis sechs Prozent der Masernfälle tritt eine Lungenentzündung auf. Diese ist für die Mehrzahl der masernbedingten Todesfälle verantwortlich.

Spätfolgen möglich

Selten, aber möglich (ein bis zehn von 100.000 Masernfällen) ist als Spätfolge die sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), eine entzündliche Erkrankung des Gehirns. Mitte Juni 2013 verstarb ein 14-jähriger Junge aus Nordrhein-Westfalen an SSPE. Er hatte sich im Alter von fünf Monaten mit Masern angesteckt und die Erkrankung scheinbar folgenlos überstanden. Bei der Erstinfektion als Säugling gelangten die gefährlichen Viren ins Gehirn und führten nach und nach zur Zerstörung der Nervenzellen und schließlich zum Tod.

Nur Impfung schützt

Schon das zeigt, dass Impflücken bei Jugendlichen und Erwachsenen auch Säuglinge gefährden; denn geimpft werden kann – wegen des noch unreifen Immunsystems – erst etwa ab dem elften Lebensmonat. Säuglinge geimpfter Mütter sind zudem besser gegen die Erkrankung geschützt. „Masern kann man nicht behandeln. Lediglich Begleiterscheinungen wie Fieber lassen sich lindern“, sagt Ebel und bekräftigt: „Auch das spricht für eine Impfung.“ Diese ist in der Regel gut verträglich.

Impfschäden sind äußerst selten. Die Impfung regt die körpereigene Abwehr an. Dadurch kann die Einstichstelle schmerzen, anschwellen oder sich röten. In den ersten drei Tagen nach der Impfung sind auch mäßige Temperaturerhöhung, Frösteln, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden möglich. Solche Impfreaktionen klingen in der Regel nach ein bis drei Tagen wieder ab.

Impfpass überprüfen lassen

Ohne Impfschutz reicht schon der kleinste Kontakt zu einem Infizierten für eine Ansteckung. Wenn es im Umfeld zu einem Masernausbruch gekommen ist, können sich Ungeimpfte in der Regel noch bis zu fünf Tage nachträglich impfen lassen. „Besprechen Sie das unbedingt umgehend mit Ihrem Arzt“, rät Ebel. Das gilt besonders für abwehrgeschwächte Menschen. Auch ohne Kontakt mit Masern sollte jeder regelmäßig beim Hausauarztbesuch seinen Impfpass überprüfen lassen.

Reiten: Schutzkleidung auch für erfahrene Reiter wichtig

Reitsport erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Etwa 3,5 Millionen Menschen schwingen sich regelmäßig in den Sattel. Reitunfälle sind jedoch auch bei erfahrenen Reitern niemals auszuschließen. „Es ist wichtig, dass nicht nur Anfänger Schutzkleidung tragen“, erklärt Brigitte Hendel, Expertin für Sportkleidung und Schutzausrüstungen bei TÜV Rheinland. Zur Grundausstattung gehört der Reiterschutzhelm. Wie bei Fahrrad- oder Skihelmen muss auch er zur jeweiligen Kopfform passen.

Das perfekte Modell sitzt fest auf dem Kopf, ohne zu drücken. Hinten am Helm befindet sich häufig ein Rädchen, um die Größe noch leicht zu regulieren und anzupassen. Die Riemen sollten eng eingestellt werden können. Sie dürfen nicht schlackern. Trägt der Helm die Kennung EN 1384 und das GS-Zeichen , dann ist er auf Sicherheit hin geprüft.

Bei einem Sturz sind neben dem Kopf auch die Wirbelsäule, Rippen, Schulterblätter und das Schlüsselbein gefährdet. „Protektoren sind im Reitsport keine Pflicht. Allerdings erhöhen Westen aus stoßdämpfendem Material beim Reiten und auch bei Stall- und Pflegearbeiten erheblich den Schutzfaktor“, sagt die TÜV Rheinland-Expertin. Protektoren-Westen müssen die gesamte Wirbelsäule vom Hals- bis zum Lendenbereich abdecken. Noch besser, wenn auch Teile der Schulterblätter mit eingefasst werden. Beim Kauf ist auf die Kennzeichnung EN 13158 Level 3 zu achten. Sie steht für einen geprüften hohen Sicherheitsstandard.

Reithandschuhe schützen die Hände vor der Reibung der Zügel. Damit sie Blasen verhindern und nicht verursachen, müssen sie so eng anliegen, dass sie keine Falten werfen und sich zwischen den Fingern bis ganz nach unten ziehen lassen. Eine Verstärkung zwischen Ringfinger und kleinem Finger schützt die Stelle, die von den Zügeln am meisten beansprucht wird. Für Dressurreiter, die viel mit Kandare reiten, sind Handschuhe mit einer zusätzlichen Verstärkung zwischen Ring- und Mittelfinger eine gute Wahl. In Sachen Material hat sich dünnes Leder bewährt. „Allerdings ist es sehr pflegeintensiv und durch seine glatte Oberfläche nicht nach jedermanns Geschmack“, gibt Brigitte Hendel von TÜV Rheinland zu bedenken.

 

Boxspringbetten: Nicht überzeugend

Beim ersten Test von Boxspringbetten konnten die ausgewählten Modelle nicht überzeugen. Die Stiftung Warentest kritisiert in der September-Ausgabe ihrer Zeitschrift test, dass die Matratzen so weich sind, dass der Schlafende tief einsinkt und die Bewegungsfreiheit dadurch eingeschränkt wird, was den erholsamen Schlaf behindert. Außerdem könnten die Betten zu schnellerem Schwitzen führen. Beim ebenfalls veröffentlichten Test von 11 Kaltschaummatratzen schneidet bei Preisen bis zu 1060 Euro keine „gut“ ab.

Auf dem gefederten Boxspring liegt eine Taschenfederkernmatratze und darauf eine dünne Auflage. Foto: test.de
Auf dem gefederten Boxspring liegt eine Taschenfederkernmatratze und darauf eine dünne Auflage. Foto: test.de

Boxspring ist ein Zwei-Matratzen-System. Statt auf einem Lattenrost liegt die Matratze auf einem gepolsterten Rahmen mit Federkern, dem sogenannten Boxspring. Auf dieser mit Füßen versehenen Federbox thront meist eine Taschenfederkernmatratze und darüber noch eine dünne Schaumstoffmatratze. Ein Kopfteil komplettiert das Ensemble. Das hat seinen Preis: 3.600 Euro und mehr kann ein Boxspring-Doppelbett kosten. Am besten schnitt mit der Note „Befriedigend“ das Boxspringbett von Auping ab. Es hat als einziges „gute“ Liegeeigenschaften, deklariert aber die Härte seiner Matratze falsch.

Beim Test von 11 Kaltschaummatratzen dominiert teures Mittelmaß. Die Matratzen zu Preisen zwischen 400 und 1060 Euro können mit den Siegermodellen aus den letzten Tests nicht mithalten. Günstiger und besser ist zum Beispiel die Federkernmatratze Badenia irisette Lotus TKF(test 4/2013), die schon für 299 Euro zu haben ist.

Die ausführlichen Tests Boxspringbetten und Kaltschaummatratzen sind bereits www.test.de/matratzen abrufbar.

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