Kategorie-Archiv: Ratgeber

Telefonanlagen besser vor Hackern schützen

Der Hightech-Verband BITKOM warnt vor zunehmenden Hackerangriffen auf Telekommunikationsanlagen. Unternehmen sollten den Zugriff auf ihre Telefonanlagen von extern deshalb mit individualisierten Passwörtern schützen und gegebenenfalls Sperrlisten für bestimmte ausländische Telefonnummern und externe Dienste erstellen. Darauf weist der BITKOM in Kooperation mit dem Bundesverband Telekommunikation (VAF) und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hin.

„Wer seine Telefone nicht schützt oder nur Standard-Passwörter verwendet, riskiert einen beträchtlichen finanziellen Schaden“, sagt Johannes Weicksel, Telekommunikationsexperte des BITKOM. Denn immer mehr Angreifer attackieren zum Beispiel integrierte Anrufbeantworter von Bürotelefonen, die nur schlecht oder gar nicht passwortgeschützt sind. Über die Anrufbeantworter rufen Angreifer dann kostenpflichtige Telefonnummern im Ausland an, an denen sie selbst verdienen. Über Nacht oder am Wochenende können so unbemerkt Kosten in Höhe von vier- bis fünfstelligen Euro-Beträgen für die betroffenen Unternehmen entstehen.

Bei den Angriffen verwenden Hacker häufig eine automatisierte Software, mit der sie abends und nachts massenhaft kurze Testanrufe durchführen und Rufnummernblöcke von Unternehmen nach Schwachstellen durchsuchen. Wenn die Software auf keine Passworthürde trifft oder ein schwaches Passwort knackt, kann sie auf die jeweilige Nebenstelle zugreifen und den Angriff sofort beginnen. „Die Passwörter für integrierte, persönliche Anrufbeantworter werden von den individuellen Nutzern vergeben. Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter dafür sensibilisieren“, erklärt Martin Bürstenbinder, Geschäftsführer des VAF.

Zusätzlich zu einem sicheren Passwort schützen Sperrlisten in der TK-Anlage vor möglichen Angriffen. Nicht benötigte Zielrufnummern und Rufnummerngruppen, wie zum Beispiel Vorwahlen bestimmter Länder oder Dienste, können dann nicht mehr über die Bürotelefone angewählt werden. In vielen Unternehmen sind die TK-Anlagen mit dem Internet verbunden und an mobile Endgeräte wie Laptops oder Smartphones geknüpft. Für Angreifer stehen daher immer mehr potenzielle Angriffsziele zur Verfügung. Um einen möglichst sicheren Betrieb zu gewährleisten, empfehlen BITKOM, VAF und das Landeskriminalamt NRW daher auch, die TK-Anlagen von geschultem Fachpersonal betreuen zu lassen.

Die wichtigsten Informationen und Hinweise zum Schutz von Telekommunikationssystemen haben BITKOM, VAF und LKA NRW in einer gemeinsamen Broschüre zusammengefasst, die im Internet abrufbar ist unter  www.bitkom.org und www.vaf-ev.de. Im Fall eines Angriffs auf eine TK-Anlage steht das Cybercrime-Kompetenzzentrum des Landeskriminalamtes NRW für Unternehmen rund um die Uhr zur Verfügung: cybercrime.lka@polizei.nrw.de

Der richtige Toaster: So röstet er gleichmäßig und sicher

Für viele Menschen gehört ein knuspriger Toast zum gelungenen Frühstück dazu. Damit jede Scheibe die perfekte Röstung erhält, kommt es auf den richtigen Toaster an. Ob sich der Kunde für einen Doppelschlitz- oder Langschlitztoaster entscheidet, der zwei oder sogar vier Scheiben gleichzeitig auftauen, aufbacken oder rösten kann, spielt keine Rolle. „Für alle Geräte ist wichtig, dass sie mehrere Bräunungsstufen besitzen, um gleichmäßig bis zum gewünschten Röstgrad zu toasten“, erklärt Kathrin Sitzmann, Expertin von TÜV Rheinland. Der Toaster sollte zudem einen stabilen Brötchenaufsatz, eine automatische Brotzentrierung und einen Toastlift besitzen, der die Entnahme der einzelnen Scheiben vereinfacht. Eine leicht einschiebbare und ausziehbare Krümelschublade erleichtert die Reinigung. Ist keine Schublade vorhanden, müssen Brotreste regelmäßig aus dem Toaster herausgeschüttelt werden.

Automatische Abschaltfunktion sinnvoll

Ein erhöhtes Maß an Sicherheit bieten eine Stoppfunktion, um den Toaster manuell auszuschalten, eine automatische Abschaltfunktion und eine gute Hitzeschutzisolierung. „Besonders wichtig ist das in Haushalten mit Kindern“, betont Kathrin Sitzmann und empfiehlt vor dem ersten Toast-Einsatz auf jeden Fall, die Gebrauchsanweisung und die Herstellerangaben zu lesen. Der Toaster muss nicht unbedingt ein teures Markenprodukt sein. Auch günstige Modelle können alle Funktionen erfüllen. Wer bei seinem Gerät auf Nummer sicher gehen möchte, wählt ein Produkt mit dem GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. Dieses Zeichen wird auch von TÜV Rheinland vergeben.

Was tun, wenn´s brennt?

Elektrizität gilt als eine der größten Gefahrenquellen für Brände in Haushalten. Das betrifft auch den Toaster. Dicke Brotscheiben oder Krümel können den Mechanismus des Gerätes blockieren und anfangen zu brennen. Falls es tatsächlich zu einem Brand kommt, darf nicht im Gerät herumgestochert werden. Denn das kann zu Verbrennungen und einem Stromschlag führen. „Stecker ziehen und den Toaster nach draußen bringen“, lautet der Tipp der TÜV Rheinland-Expertin, wenn das noch möglich ist.

Flirtfalle: Tipps für die Online-Partnersuche zum Valentinstag

Die Partnersuche im Internet ist inzwischen so normal wie das Kennenlernen am Arbeitsplatz oder auf einer Party. Doch bei Flirtportalen, Singlebörsen und Partnervermittlungen werden Nutzer oft zur Kasse gebeten. Worauf Verbraucher, die nicht in die Flirtfalle tappen wollen, achten sollten, erläutert die Verbraucherzentrale Hamburg.

Falle Nr. 1: Kostenlose Anmeldung

Bei vielen Portalen ist die Anmeldung kostenlos. Doch für die aktive Kontaktaufnahme oder das Lesen empfangener Nachrichten ist ein kostenpflichtiges Abonnement notwendig. Mit ersten Kontaktmails im Postfach, die allerdings nicht gelesen werden können, locken die Anbieter ihre Kunden in den Bezahlmodus.

Falle Nr. 2: Kostenlose Testphase

Viele Internetseiten bieten ihren Kunden für einen begrenzten Zeitraum eine sehr günstige Testphase für beispielsweise 1,99 Euro an, die sich in der Regel automatisch verlängert und dann kostenpflichtig wird. Zwar kann innerhalb der Testphase der Vertrag widerrufen oder gekündigt werden, doch manche Anbieter bestreiten, eine Kündigungserklärung erhalten zu haben.

Falle Nr. 3: Erloschenes Widerrufsrecht

Bei einem fristgerechten Widerruf teilen Unternehmen ihren Kunden immer wieder mit, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erloschen sei, da bereits Nachrichten ausgetauscht wurden. Doch laut Gesetz ist das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrecht bei Flirtportalen, Singlebörsen oder Partnervermittlungen nicht rechtens.

Falle Nr. 4: Überzogener Wertersatz

Einige Portale bitten ihre Kunden zur Kasse, selbst wenn fristgerecht widerrufen wurde. So verlangen zum Beispiel Parship und ElitePartner bis zu 75 Prozent des ursprünglich vereinbarten Entgeltes für die gesamte Vertragslaufzeit als Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs geleisteten Dienste.

Falle Nr. 5: Kündigung nur per Brief

Obwohl die Anmeldung problemlos via Internet möglich ist, schreiben einige Anbieter wie etwa parwise.de, flirtcafe.de, flirt-fever.de oder partnersuche.de für eine Kündigung die Schriftform per Brief vor.

Falle Nr. 6: Verweigerte Kündigung

Verträge mit Partnervermittlungen, die als „Dienste höherer Art“ (§ 627 BGB) gelten, weil sie Zusatzleistungen wie Partnervorschläge oder Persönlichkeitstests beinhalten, können fristlos gekündigt werden. Bezahlt werden müssen dann lediglich die Leistungen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbracht wurden. Bei reinen Kontaktbörsen hingegen, die lediglich die Nutzung einer Plattform anbieten, um Profile einzustellen und anzusehen, ist man an die vereinbarte Vertragslaufzeit gebunden. Eine fristlose Kündigung ist nicht möglich.

Falle Nr. 7: Mahnungsdruck

Partnersuchende, die einmal Kontakt mit Flirtportalen, Singlebörsen oder Partnervermittlungen hatten, müssen damit rechnen, mit Mahn- und Inkassobriefen überschüttet zu werden. Viele Betroffene halten dem Druck nicht stand und zahlen, obwohl sie das gar nicht müssten.

Hinweis: Die Verbraucherzentrale Hamburg berät Verbraucher, die Probleme mit Flirtportalen, Singlebörsen oder Partnervermittlungen haben. Weitere Informationen und Hinweise unter www.vzhh.de.

Smartphones: Die neuesten, die besten und die Preis-Leistungs-Sieger

Unglaublich, aber wahr: „Gute“ Smartphones gibt es ab 100 Euro. Das zeigt der aktuelle Preis-Leistungs-Vergleich der Stiftung Warentest. In der Februar-Ausgabe stellt die Zeitschrift test die derzeitigen Preis-Leistungs-Sieger aus den Tests von 2013 vor. Dazu gibt es 19 neue Geräte im Test und eine Übersicht über die besten getesteten Smartphones auf dem Markt.

test_Februar_2014Hochwertige Displays, schnelle Prozessoren – das lassen sich Handyanbieter meist gut bezahlen. Tatsächlich schneiden teure Smartphones in der Gesamtbetrachtung am besten ab. Doch ein teures Handy ist nicht automatisch ein besseres Handy.

Ein Beispiel: Das LG E975 Optimus G kostet derzeit etwas über 300 Euro, bei einer Note von 2,0. Damit ist es genauso gut wie das aktuelle iPhone 5s, doch das ist mit etwa 700 Euro doppelt so teuer.

Preis-Leistungs-Sieger der Handys ist das Samsung Galaxy S III Mini. Es kostet noch etwas über 200 Euro und hat in den Tests „gut“ abgeschnitten. Noch günstiger ist das Huawei Ascend Y300 für rund 100 Euro. Es hat kleine Schwächen, etwa wenn man bei wenig Licht fotografiert, und bei der Genauigkeit des GPS. Dafür telefoniert und surft man damit ordentlich und es hat einen guten Akku. Es ist das günstigste „gute“ Smartphone. Wer auf den Preis achtet, kann auch statt des neuesten Smartphones zu einem älteren Gerät greifen.

Für Innovationshungrige hat die Stiftung 19 neue Smartphone-Modelle getestet. Hier setzt sich der Trend zu größeren Displays fort und LTE entwickelt sich zur Standardausstattung. Die test-Ergebnisse sind zwischen „Gut“ und „Ausreichend“ aber weit gestreut.

Wer hohe Ansprüche hat, der sollte sich eines der besten Smartphones besorgen. Der Sieger aller Klassen ist aber kein ganz neues Modell, sondern das Samsung Galaxy S4. Wer lieber ein Windows-Phone haben möchte, sollte sich an das Nokia Lumia 1020 halten. Das beste Apple-Gerät, das iPhone 5s, bekommt das viertbeste Urteil.

Der ausführliche Test Smartphones ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift test nachzulesen. Die Testergebnisse aller getesteten Handys sind unter www.test.de/smartphones abrufbar.

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