Kategorie-Archiv: Ratgeber

Schadenregulierung: Versicherer müssen auch bei Fahrlässigkeit zahlen

Das Schnitzel brät in der Pfanne, und es klingelt an der Tür. Wer sich dort festschwatzt und den Herd vergisst, riskiert mitunter großen Schaden. Doch auch bei grober Fahrlässigkeit können sich Versicherungen nicht gänzlich vor dem Erstatten drücken – sie müssen Einzelfälle genau prüfen. Keine Chance besteht allerdings bei Alkohol am Steuer: Hier können die Versicherer die Entschädigungszahlung sogar komplett streichen, schreibt Finanztest in der Januar-Ausgabe.

Ein Erdgeschossfenster auf Kipp und es wird eingebrochen, den Autoschlüssel im Restaurant in der Manteltasche gelassen und der Wagen wird geklaut, den Herd angelassen und rausgegangen und die Wohnung brennt – alles Fälle von grober Fahrlässigkeit. Früher konnten sich Versicherer frei nach dem Motto „selber Schuld“ elegant aus der Affäre ziehen – und nichts bezahlen. Seit einer Gesetzesänderung von 2008 müssen sie auch genau überprüfen, unter welchen Umständen der Schaden entstand. Eine Reihe von Urteilen zeigt: Oft müssen sie zahlen, wenn auch nicht immer die volle Summe.

Die Januar-Ausgabe von Finanztest listet nun auf, wie die Gerichte im Streitfall das reformierte Recht auslegen. Mal urteilten die Richter, ein Drittel Kürzung sei angemessen, mal musste der Versicherer gar nicht zahlen. In jedem Fall empfiehlt es sich aber für den Versicherungskunden, alles anzugeben, was einen entlasten kann. Das kann auch der Nachweis von extremem Sonnenschein sein, der dazu führte, dass eine rote Ampel komplett übersehen wurde.

Die Stiftung Warentest rät außerdem, sich die Versicherungsunterlagen genau anzusehen. Ist der Vertrag älter als 2008 und hat der Versicherer nie verständlich über die neue Quotelung bei grober Fahrlässigkeit informiert, muss er in vielen Fällen voll zahlen. Im Schadensfall sollte man auf eine wertende Betrachtung seines Einzelfalls bestehen.

Der ausführliche Bericht über Schadenregulierung ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen und unter www.test.de abrufbar.

Broschüre hilft bei Suchtproblemen in Kleinunternehmen

Gesundheitsförderung und Suchtprävention in Klein- und Kleinstbetrieben stehen im Mittelpunkt einer aktuellen Broschüre, die der Fachverband Sucht e.V entwickelt hat. Der Leitfaden ist u.a. in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte, Handwerker-Fonds Suchtkrankheit entstanden und bietet praxisorientierte Informationen mit entsprechenden Fallbeispielen zum Umgang mit substanzbezogenen Störungen. Abgehandelt werden:

  • Suchtprobleme am Arbeitsplatz erkennen
  • Handlungsmöglichkeiten für Inhaber und Führungskräfte
  • Suchtbehandlung und berufliche Wiedereingliederung
  • Externe Ansprechpartner und weiterführende Informationen

In Form von Merkblättern werden zudem Hinweise zu gesetzlichen Regelungen, Auffälligkeiten einer Suchtproblematik und zur Gesprächsführung gegeben.

Die Broschüre Suchtprobleme in Klein- und Kleinstbetrieben: ein praxisorientierter Leitfaden für Führungskräfte kann kostenlos beim Handwerker-Fonds Suchtkrankheit bezogen werden (E-Mail: info@handwerker-fonds.de) oder im Internet unter www.sucht.de heruntergeladen werden

www.zdh.de

Mittel gegen Schimmel: Hausmittel tun es auch

Pilze töten alle 20 Schimmelentferner im Test, doch einige Sprays und Lösungen mit Hypochlorit wirken wie „chemische Keulen“. Sie treffen nicht nur den Schimmel, sondern belasten auch die Atemwege der Anwender. Eine bessere Wahl sind „gute“ Produkte mit weniger Nebenwirkungen, schreibt die Stiftung Warentest in der Januar-Ausgabe 2014 der Zeitschrift test. Darunter auch drei Hausmittel.

Die Hausmittel Brennspiritus, Isopropylalkohol und Wasserstoffperoxid gibt es in Drogerien und Apotheken oft für wenig Geld. Brennspiritus und Isopropylalkohol wirken direkt und sofort. Danach verflüchtigen sich die Alkohole. Wasserstoffperoxid verwandelt sich in Wasser und Sauerstoff. Um einen besseren Effekt zu erzielen, sollten derartige Mittel mindestens zweimal auf die befallenen Stellen aufgetragen werden.

Bei den gekauften Marken-Schimmelentfernern schnitten die Sprays von FLT, Hellweg, Toom und Max Bahr am besten ab. Sie kosten 8 bis 9 Euro für einen halben Liter, die gleiche Menge Brennspiritus nur etwa 1 Euro.

Damit sich Schimmelflecken nicht erneut ausbreiten, sollten die Wände trocken und warm gehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, etwa bei Baumängeln wie Wärmebrücken, können Anti-Schimmel-Farben oder Farbzusätze helfen. Auch diese Produkte hat die Stiftung Warentest getestet. 7 von 8 schnitten „gut“ ab.

Der ausführliche Test Anti-Schimmel-Mittel ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test nachzulesen und unter www.test.de/schimmelmittel abrufbar.

Wie effizient arbeitet Ihr Brennwertkessel?

Brennwertkessel sind heute Stand der Technik. Sie nutzen die Wärme im Wasserdampf der Abgase und erzielen damit höhere Wirkungsgrade als beispielsweise Niedertemperaturkessel. Gut also, wenn man einen solchen Kessel im Keller hat.

Wie eine Studie der Energieberatung der Verbraucherzentralen jedoch herausgefunden hat, arbeiten die meisten Brennwertgeräte nicht optimal und verschwenden so Energie und Geld. Nur ein Drittel der Besitzer konnte mit seiner Anlage zufrieden sein. Anderen wurde eine Optimierung empfohlen, während ein letztes Drittel dringend aktiv werden sollte, um angesichts weiter steigender Energiepreise die Stärke dieser Technik effektiv zu nutzen.

Ob Ihr eigener Brennwertkessel effizient läuft, können Sie mit dem Brennwert-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern herausfinden.

Für den Brennwert-Check kommt der Energieberater zu zwei Terminen zu Ihnen nach Hause, misst u.a. die Kondensatmenge, die im Brennwertkessel anfällt, und überprüft die Einstellungen des Heizsystems. Mit einem Messgerät werden die Temperaturen des Heizungsvor- und Heizungsrücklaufes 24 Stunden lang aufgezeichnet. Zum Abschluss erhalten Sie einen Kurzbericht mit Empfehlungen zur Optimierung Ihrer Anlage.

Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium fällt für Sie lediglich ein Kostenbeitrag von 30 Euro an.

Wer Interesse daran hat, dass ein Energieberater seine Brennwertheizung überprüft, kann sich telefonisch unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder unter 0381 – 2087050 oder in jeder Verbraucherberatungsstelle des Landes für einen solchen Check registrieren lassen. Der nächstliegende Energieberater stimmt dann mit Ihnen einen Termin ab.

Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis ist das Beratungsangebot kostenfrei.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Stand: 18.11.2013

Link:
Brennwertkessel – Bücher und andere Produkte

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