Kategorie-Archiv: Tipps

Null-Prozent-Finanzierung mit Tücken

Foto: dpj/newpol.de
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Null-Prozent-Finanzierung

Ob Einbauküche, Auto oder Flachbildfernseher – mit der Null-Prozent-Finanzierung lassen sich viele Neuanschaffungen aus dem Stand finanzieren, ohne einen Gedanken an die Zinsbelastung durch das Abstottern in Raten zu verlieren. Damit jedenfalls lockt die massenhafte Werbung von Möbelhändlern, Autohäusern und Elektromärkten. „Doch Null-Prozent-Finanzierung bedeutet nicht automatisch, dass die Ware auch günstig erworben wird“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zu 100 Prozent Preisvergleich, „denn das zinslos Erworbene kann bei einem anderen Händler deutlich billiger sein.

Preisfüchse können am Ende durch Vergleichen mehr sparen als durch eine günstige Finanzierung. Deshalb sollte man sich durch die meist kleinen Raten nicht vom eigentlichen Kaufpreis ablenken lassen.“ Überhaupt: Auch bei einer Null-Prozent-Finanzierung macht der Kunde Schulden – und die sollten auf absolut notwendige Anschaffungen beschränkt bleiben, denn der finanzielle Überblick geht auch bei kleinen Raten schnell verloren. „Bei der Null-Prozent-Finanzierung fallen zwar keine Zinsen für die Ratenzahlung an, das heißt aber nicht automatisch, dass keine Kosten entstehen“, weist die Verbraucherzentrale NRW auf mögliche Stolperfallen beim Kauf auf Pump hin:

  • Verkaufsförderung mit kleinen Raten: Mit dem Argument, dass der neue Fernseher ja ohnehin schon finanziert wird und keine Zinsen kostet, locken Verkäufer häufig zum Kauf eines größeren Modells mit mehr Ausstattung. Denn angesichts der kleinen Raten sei dessen Finanzierung problemlos möglich – so das Argument. Allerdings: Auch kleine Raten belasten die Haushaltskasse. Und wenn der notwendige Betrag für die Anschaffung bislang nicht angespart werden konnte, wird das auch nicht gelingen, wenn er als Rate zurückgezahlt werden muss.
  • Versteckte Zusatzbelastungen: Auch bei fehlendem Zins können sich manchmal zusätzliche Entgelte, zum Beispiel für die Kontoführung oder -bearbeitung, im Kleingedruckten verstecken. Weiterhin wird nicht selten versucht, Kunden zum Abschluss kostenpflichtiger Garantieverlängerungen zu drängen. Die sind meist überflüssig, denn die zweijährige gesetzliche Gewährleistung steht bei jedem Kauf zu.
  • Versicherungsschutz kein Muss: Ob als Restschuld-, Kreditausfall- oder Ratenschutzversicherung – unter diesen und ähnlichen Begriffen wird vermeintlich unverzichtbarer Schutz verkauft, der Probleme bei der Ratenzahlung absichern soll. Da die Versicherungen wegen zahlreicher Ausnahmeregelungen vielfach gerade dann nicht leisten, wenn sie benötigt werden, gleichzeitig aber teuer sind, ist ihr Abschluss sehr häufig nicht zu empfehlen. Kunden sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Achtung: Oft ist der Abschluss in den Verträgen der Null-Prozent-Finanzierung bereits als Erklärung voreingestellt! Die entsprechende Passage sollte dann im Vertragstext gestrichen werden.
  • Vorsicht vor der Dispofalle: Wenn Finanzierungen für Auto, Küche und Fernseher gleichzeitig und dann noch bei verschiedenen Firmen laufen, kann schnell der Überblick verloren gehen. Fatal, wenn dann der Dispo-Kredit des Girokontos für das Abstottern der Null-Prozent-Raten genutzt werden muss. Wegen der hohen Zinsen hierfür wird aus den vermeintlichen Null Prozent Zinsen dann schnell ein teurer Spaß. Daher sollte auch eine geringe Ratenverpflichtung im Vorfeld gut durchdacht werden. Denn werden die Raten nicht bezahlt, kann die Bank auch beim Null-Prozent-Kredit den Vertrag kündigen und den Gesamtbetrag auf einen Schlag einfordern. Zusätzlich drohen Mahn- und Verzugskosten sowie Negativeinträge bei der Schufa.

Weitere Informationen im Internet unter
www.vz-nrw.de/null-prozent-finanzierung.

Ein kostenloses Faltblatt mit Informationen zur Null-Prozent-Finanzierung gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

Quelle/Text/Redaktion: Verbraucherzentrale NRW
Stand: 41/2014

Gefährlicher Blindflug im Nebel

Schlechte Sichtverhältnisse, nicht angepasste Geschwindigkeit, zu geringer Abstand - das sind die Hauptgründe für schwere Unfälle im Nebel. Foto: adac.de
Schlechte Sichtverhältnisse, nicht angepasste Geschwindigkeit, zu geringer Abstand – das sind die Hauptgründe für schwere Unfälle im Nebel.
Foto: adac.de

Tagfahrlicht reicht nicht aus

Schlechte Sichtverhältnisse, nicht angepasste Geschwindigkeit und zu geringer Abstand zum Vordermann sind die Hauptgründe für schwere Unfälle im Nebel. Im vergangenen Jahr kam es zu 320 nebelbedingten Unfällen mit Personenschaden. Der ADAC gibt Tipps, wie man sicher durch die dicke Suppe kommt.

  • Auf plötzliche Sichtbehinderungen einstellen, auch tagsüber grundsätzlich mit Abblendlicht fahren und stets bremsbereit sein.
  • Ausreichend Abstand halten. Als Regel gilt: Mindestabstand ist gleich Geschwindigkeit. Beträgt die Sicht also beispielsweise nur rund 50 Meter (Abstand zwischen den Leitpfosten am Fahrbahnrand), sollte man nicht schneller als 50 km/h fahren.
  • Bei Sichtweiten unter 50 Metern das Tempo drosseln und die Nebelschlussleuchte einschalten. Haben sich die Sichtverhältnisse gebessert, muss diese wieder ausgeschaltet werden, um den Nachfolgeverkehr nicht zu blenden.
  • Nebelfahrten sind anstrengend. Wenn die Augen durch das Starren in die Nebelwand zu brennen beginnen, sollte die Fahrt sofort unterbrochen werden.
  • Während der Pausen Scheinwerfer und Leuchten überprüfen, etwaigen Schmutz und Feuchtigkeit beseitigen. Während der Fahrt regelmäßig die Scheibenwischer anschalten und gegebenenfalls mit dem Gebläse die Frontscheibe von innen freimachen.

    Automatische Lichtschalter, die dem Autofahrer das Ein- und Ausschalten des Fahrlichts in der Dämmerung oder im Tunnel ersparen, sorgen bei Nebel nicht für Sicherheit. Sie reagieren lediglich auf Helligkeitsunterschiede, nicht aber auf Sichtbehinderungen wie Nebel, Rauch oder starken Regen bei gleichzeitiger relativer Helligkeit. Der ADAC rät den Autofahrern deshalb dringend, bei eingeschränkter Sicht selbst zum Lichtschalter zu greifen. Auch die Nebelschlussleuchte wird durch die Lichtautomatik nicht aktiviert und muss in jedem Fall manuell zugeschaltet werden.

Quelle/Text/Redaktion: www.adac.de

Günstig heizen: Beim Heizen hunderte Euro sparen

Foto: test.de
Foto: test.de

Ein Wechsel des Händlers kann die Heizkosten um bis zu 1000 Euro im Jahr senken. Bei der Suche helfen Vergleichsportale, bei denen aber Fallstricke lauern. Die Stiftung Warentest hat für die Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift test Vergleichsportale für Gas, Heizöl und Holzpellets getestet und gibt Spartipps, mit denen die Heizkosten gesenkt werden können.

Die zehn Vergleichsportale für Heizöl und Pellets locken mit einem schnellen Händlervergleich und günstigen Preisen. Doch wer das falsche Portal nutzt, zahlt 1.000 Euro mehr als der Nachbar: In Hamburg kosten sechs Tonnen Pellets bei Heizpellets24 im Schnitt 1.028 Euro weniger als bei ENXA – ein Sparpotential von 43 Prozent.

Nutzer von Gastarifrechnern müssen ebenfalls auf der Hut sein: Mit den voreingestellten Filtern zeigen drei der fünf Vergleichsportale im Test keinen fairen Tarif auf den ersten zehn Plätzen an. Wer aber die Häkchen richtig setzt, findet am leichtesten bei Check24 und Verivox günstige und faire Tarife und kann z. B. in Schwerin bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch 685 Euro gegenüber dem Grundversorgungstarif sparen.

Mit welchen Tricks die Energiekosten gesenkt werden können und wie es im Winter trotzdem warm bleibt, erklärt test ebenfalls ausführlich.

Die ausführlichen Tests Heizkosten sparen erscheinen in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 26.09.2014 am Kiosk) und sind bereits unter www.test.de abrufbar

Quelle/Text/Redaktion: www.test.de

Gartenarbeit: Bedienung lauter Geräte nur mit Gehörschutz

Herbstlaub auf dem Gehweg, Laub, Garten Foto: dpj/newpol.de
Herbstlaub auf dem Gehweg, Laub, Garten
Foto: dpj/newpol.de

Hecken stutzen, Laub saugen, häckseln – im Herbst wird es laut im Garten. Viele Arbeitsgeräte übersteigen Lautstärken von 90 Dezibel und mehr, was für den Benutzer als auch für den Nachbarn oft mehr als „lästig“ ist. Da kann schon der nächste Nachbarschaftsstreit beginnen. „Vor dem Kauf und dem Gebrauch solcher Gartengeräte empfiehlt es sich, die Herstellerhinweise in der Betriebsanleitung oder auf dem Produkt genau zu lesen“, sagt Stephan Scheuer, Experte für Qualitätsprüfungen beim TÜV Rheinland. Denn sobald die Lautstärke 85 Dezibel übersteigt, muss der Hersteller auf das Tragen eines Gehörschutzes hinweisen. „Bei der Arbeit mit treibstoffbetriebenen Gartengeräten ist es grundsätzlich richtig, einen Gehörschutz zu tragen“, weiß der TÜV Rheinland-Experte. Ob handelsübliche Ohrstöpsel oder ein Kapselschutz gewählt werden, ist nicht unmittelbar entscheidend. Wichtig ist, dass der Träger sich mit der Wahl wohlfühlt und der Lärm wirksam gedämpft ins Ohr dringt.

Auch leisere Geräte können Gehör schädigen

Das Gehör wird ab einer andauernden Lautstärke ab 85 bis 90 Dezibel irreparabel geschädigt. Oft überschreiten treibstoffbetriebene Gartengeräte durch den lauten und nicht gut gedämpften Verbrennungsmotor diesen Wert. Laubsauger und Häcksler erreichen schnell höhere Werte. Besondere Vorsicht ist bei benzinbetriebenen Heckenscheren und Trimmern geboten, bei denen die Arbeit dicht am Kopf und damit nahe der Geräuschquelle erfolgt. Hier ist der Hobbygärtner auch schnell mal mehr als 100 Dezibel ausgesetzt. Elektrische Trimmer sind zwar leiser, aber durch die hohen Frequenzen werden Sie als unangenehmer wahrgenommen und können genauso das Ohr schädigen. Elektrische Heckenscheren sind zwar nicht so laut, werden aber meist über einen längeren Zeitraum genutzt. „Ist in der Gebrauchsanweisung von längeren Arbeitszeiten die Rede, bedeutet das in der Regel eine Dauer von mehr als 30 bis 60 Minuten“, weiß Stephan Scheuer.

Ruhezeiten einhalten

Wer keinen Streit mit den Nachbarn riskieren möchte, hält sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Leise Gartengeräte dürfen an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden, Sonn- und Feiertage ausgeschlossen. Lautstarke Geräte können an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr genutzt werden.

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