Kategorie-Archiv: Verbraucher

Wellness-Siegel: Nur 9 von 53 sind hilfreich

Wellness-Siegel versprechen viel und halten oft wenig. Die Siegel-Herausgeber stellen oft nur geringe Anforderungen an Ausstattung und Mitarbeiter der Wellness-Einrichtung und verlassen sich häufig allein auf die Angaben der Hotels, Thermen und anderer Einrichtungen, die sich um die Auszeichnung bewerben. Nur 9 von 53 Gütesiegeln für Wellnessangebote findet die Stiftung Warentest „hilfreich“, so die Zeitschrift test in ihrer Oktober-Ausgabe.

Mit Wellness-Siegeln sollen Gäste hochwertige Angebote finden. Doch was die Herausgeber der Siegel als gute Wellness betrachten und auszeichnen, legen sie selbst fest. Als Folge stellen sie häufig geringe Ansprüche und zertifizieren Hotels und Thermen, die wenig leisten. Eine Sauna, ein Pool und ein Solarium reichen nicht. Ein gutes Wellness-Angebot sorgt hingegen nicht nur für Wohlbefinden, sondern fördert die Gesundheit langfristig und umfassend, weil das eigene Verhalten hinterfragt und eventuell geändert wird.

Diese umfassenden Ansprüche stellen nur wenige Siegelherausgeber. Beispielsweise tut dies der deutsche Wellness Verband für Hotelbetriebe. Sein Zertifikat erhalten nur solche Hotels, die sowohl Entspannung als auch Fitness und gesunde Ernährung anbieten. Die anderen hilfreichen Siegel im Test haben einen etwas engeren Fokus. Doch auch sie machen den Einrichtungen, die sich um ihr Siegel bewerben, genaue Vorgaben und kontrollieren die Einhaltung regelmäßig vor Ort.

Der ausführliche Test Wellness-Siegel erscheint in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test und ist bereits unter www.test.de abrufbar

 

Geräteverschleiß: Hersteller planen die Lebensdauer von Produkten

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Hersteller bauen keine gezielten Schwachstellen in ihre Geräte ein, damit sie vorzeitig kaputt gehen. Sie planen aber dennoch eine Lebensdauer für ihre Produkte. Dabei gilt häufig die Regel: Je teurer desto langlebiger. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest, nachdem sie für die September-Ausgabe ihrer Zeitschrift test ihre Lebensdauerprüfungen der letzten zehn Jahre ausgewertet hat.

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Der Verdacht, dass gezielt ein frühzeitiger Verschleiß von Produkten herbeigeführt wird – die sogenannte geplante Obsoleszenz – lässt sich laut test nicht belegen. Insbesondere Haushaltsgeräte gehen heute nicht schneller und nicht häufiger kaputt als früher. Dennoch gibt es Tricks, mit denen die Hersteller ihren Umsatz ankurbeln. Dazu gehören hohe Reparaturkosten, fest eingebaute Akkus, fehlende Ersatzteile, Drucker, die fälschlich leere Patronen anzeigen oder Produkte, die sich nicht reparieren lassen.

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Bei ihren Geräten planen die Hersteller schon bei der Produktion, wie lange es halten soll. Der Kunde erfährt davon allerdings nichts. Im Allgemeinen gilt: Billige Geräte sind oft schneller Schrott als teure. Bei Waschmaschinen unter 550 Euro, Akkubohrern unter 50 Euro oder Staubsaugern unter 80 Euro ist die Gefahr groß, dass die Freude am neuen Gerät nicht lange währt. Eine Garantie ist der Preis allerding nicht. Die Tester listen auch kostspielige Reinfälle auf, wie eine Espressomaschine für 985 Euro oder eine Küchenmaschine für 340 Euro

Der ausführliche Test Geräteverschleiß ist unter www.test.de/verschleiss abrufbar.

 

Effizientes Heizen hilft Geld zu sparen

Anlässlich der bevorstehenden Heizperiode weist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) darauf hin, dass sich durch einige leicht durchzuführende Maßnahmen bis zu 15 Prozent der Heizkosten einsparen lassen.

Die Grundlage für eine warme Wohnung und zugleich möglichst niedrige Energiekosten ist eine gut eingestellte Heizungsanlage. Der BDEW rät, noch vor Beginn der Heizperiode die Heizungsanlage vom Fachmann warten zu lassen. Auch das eigene Verhalten kann laut BDEW die Heizungskosten verringern. So sollte die Raumtemperatur nicht wesentlich höher als 20 Grad sein, im Schlafzimmer und in der Küche reichen auch 18 Grad. Nach Zahlen des BDEW spart jedes Grad weniger rund 6 Prozent Energie. Dauerhaft sollte die Raumtemperatur aber nicht unter 15 Grad fallen, da dann die Wände auskühlen, ein erhöhter Aufwand zur Wiederaufheizung nötig ist und Schimmelbildung droht. Auch einfache Wartungsarbeiten können selbst übernommen werden, beispielsweise das Entlüften der Heizkörper oder das Nachfüllen von Wasser in der Heizungsanlage.

Während der Übergangszeit im Herbst sollten Fenster in den oft schon recht kühlen Abend- und Nachtstunden keinesfalls gekippt bleiben. Denn durch das Dauerlüften in Kippstellung wird bei einer in Betrieb genommenen Heizung unnötig Energie verschwendet. Um energieeffizient zu lüften, ist es während der gesamten Heizperiode besser, die Fenster kurzzeitig weit zu öffnen und die Heizkörperthermostate ganz herunter zu stellen. Schon nach etwa fünf bis zehn Minuten ist die verbrauchte Luft ausgetauscht. Durch diese kurzen Lüftungsperioden werden überflüssige Energieverluste vermieden und der Geldbeutel wird geschont.

Link: www.bdew.de

Lebensmittelhersteller halten sich an europaweit geltendes Recht

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) weist im Zusammenhang mit der Vorstellung der neuesten Publikation der Verbraucherzentrale Hessen vehement den Vorwurf zurück , die Lebensmittelbranche würde lügen, tricksen und tarnen. „Die deutschen Hersteller halten sich an das europaweit geltende Recht und stellen sichere und hochwertige Lebensmittel her, deren Aufmachung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen“, erklärt BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. „Die Lebensmittelwirtschaft steht hinter dem Grundsatz, dass es generell verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen. Allein der Titel „Lebensmittellügen“ ist deshalb ein Affront gegen die 4,8 Millionen Menschen, die für die Lebensmittelbranche arbeiten und täglich die Ernährung von 82 Millionen Bürgern sichern.“

Diese Veröffentlichung dann auch noch als „Ratgeber“ zu bezeichnen ist die eigentliche Irreführung. Ein Ratgeber ist laut Definition des Dudens ein Buch, in dem Anleitungen und Tipps für die Praxis auf einem bestimmten Gebiet enthalten sind. Aber anstatt den Verbrauchern sachliche und objektive Erläuterungen der geltenden Kennzeichnungs- und Aufmachungsvorgaben zu geben und so zur Stärkung der Bildung beizutragen, wird den Käufern offensichtlich Konsumkompetenz und eigene Beurteilungsfähigkeit abgesprochen.

Auf jedem Produkt erfährt der Käufer heute alle notwendigen Informationen wie die Verkehrsbezeichnung, die Zutaten, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder die Menge. Die Verbraucher benötigen in erster Linie also sachliche und leicht verständliche Informationen über die bereits vorhandenen aussagekräftigen Kennzeichnungselemente, denn diese bringen Klarheit und Transparenz und können Enttäuschungen vorbeugen. Wer weiß, dass alle Inhaltsstoffe im Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet sind, ist auch nicht enttäuscht aufgrund von bestimmten Mengen im Produkt. „Es wäre wünschenswert, wenn die Verbraucherzentralen den Verbrauchern hier eine Hilfestellung geben würden, wo auf der Verpackung die entsprechenden Hinweise bereits zu finden sind, anstatt eine gesamte Branche der Lüge und Täuschung zu bezichtigen“, betont Minhoff.

Die Publikation „Lebensmittellügen“ der VZ Hessen konterkariert zudem das definierte Ziel des Portals Lebensmittelklarheit.de – den fairen und sachlichen Meinungsaustausch zwischen Verbrauchern und Wirtschaft fördern – vollständig, denn damit wird kein Austausch gefördert, sondern Vorurteile geschürt und Fronten verhärtet.

Der BLL hat hingegen immer wieder betont, dass die Lebensmittelwirtschaft die ursprüngliche Zielsetzung unterstützt. Deshalb ist die Lebensmittelwirtschaft im Sinne der Kundenzufriedenheit selbstverständlich offen für kennzeichnungspolitische Fragestellungen und befindet sich mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband im fortwährenden Dialog über Verbrauchererwartungen und eine bessere Vermeidung von Fehlverständnissen.

Link: www.bll.de

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