Die EU verbietet vom 1. September 2014 an stromfressende Staubsauger. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Geräte verkauft werden, die weniger als 1.600 Watt Leistung erbringen – und damit weniger Strom verbrauchen. 2017 wird auf 900 Watt gedrosselt. Eine entsprechende Verordnung ist bereits Mitte 2013 in Kraft getreten. Ebenfalls ab Anfang September 2014 müssen Hersteller alle Staubsauger mit einem Label versehen, das den Verbrauch anzeigt. Dies reicht vom grünen A für geringen Stromverbrauch bis zum roten G für hohen Verbrauch. Entscheidend ist die Leistung, also die Watt-Zahl.
Die Ökodesign-Verordnung der EU zum Staubsaugen nimmt explizit einige Geräte wie Nasssauger, Saugroboter, akkubetriebene Staubsauger, Industriestaubsauger und Bohnermaschinen von der Drosselung aus.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW