Festgeld: Banken kassieren Zinseszinsen

Sparer verlieren Jahr für Jahr Geld, weil manche Banken bei Festgeldanlagen den Zinseszins in die eigene Tasche stecken. Das hat die Zeitschrift Finanztest in ihrer Dezember-Ausgabe herausgefunden. Demnach bieten einige Banken in Deutschland Festgeldverträge an, bei denen sie den Zinseszins behalten. Finanztest fordert, dass Banken gesetzlich verpflichtet werden, bei Festgeldanlagen den effektiven Jahreszins anzugeben.

Sparer haben es derzeit nicht leicht. Die Zinsen sind ohnehin im Keller. Nun haben einige Banken es auch noch auf ihre kleinen Erträge abgesehen. Wie die Stiftung Warentest herausgefunden hat, kassieren DAB Bank, Norisbank, Oyak Anker Bank, ProCredit Bank, Wüstenrot direct und Ziraat Bank die Zinseszinsen ihrer Kunden bei mehrjährigen Festgeldanlagen.

Der Trick der Geldinstitute ist einfach: Statt die Zinsen jeweils am Jahresende auszuzahlen oder dem Festgeldkonto gutzuschreiben, wird der Zinsertrag erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt.

Ein Beispiel: Die DAB Bank wirbt mit „Top-Zinsen“, die sich „sehen lassen“ können. Was sie Sparer nicht sehen lässt: Trotz 1,2 Prozent Zinsen beträgt die Rendite, also der effektive Jahreszins, nach vier Jahren nur 1,18 Prozent. Wer bei der DAB Festgeld in Höhe von 10 000 Euro angelegt hat, erhält nach vier Jahren nur 480 Euro. Inklusive Zinseszins wären es 488,71 Euro.

Was zunächst wie Kleingeld aussieht, lohnt sich für die Banken und führt bei höheren Zinsen zu ernsthaften Verlusten für die Kunden. Angenommen, 500 000 Kunden legen bei einer Verzinsung von 1,5 Prozent je 10 000 Euro für vier Jahre an. Für die Banken wäre das – bei dem derzeitig niedrigen Zinsniveau – bereits ein Plus von 6,82 Millionen Euro. Dieses Geld geht den Sparern verloren.

Weil die Banken die Zinsen am Ende der Laufzeit auf einen Schlag auszahlen, laufen Kunden zusätzlich Gefahr, den Sparerpauschbetrag zu überschreiten. Dann müssen sie auf die Erträge auch noch Abgeltungssteuer zahlen.

Die Lösung für das Problem wäre einfach: Müssten Banken bei Sparangeboten den Effektivzins nennen, würden solche undurchsichtigen Angebote wohl verschwinden. Bei der Kreditvergabe ist das schon heute so. Hier schreibt die Preisangabenverordnung die Nennung des effektiven Jahreszinses bereits vor.

Der ausführliche Bericht Zinseszinsen erscheint in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist bereits online unter www.test.de/thema/festgelder abrufbar.

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