Von April bis Dezember 2012 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 2 538 Anträge auf Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, ist die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise erst aufgrund des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes möglich.
Für fast 90 Prozent (2 229 Anträge) der im Rahmen dieser neuen Statistik ausgewerteten Fälle liegen weitere Angaben vor: Bis zum Jahresende 2012 wurden beispielsweise 1 656 Verfahren entschieden – dabei wurde in 1 209 Fällen eine vollständige Gleichwertigkeit festgestellt.
Der überwiegende Teil der Anträge (78,9 Prozent) wurde im Bereich der sog. reglementierten Berufe gestellt, d. h. für berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Medizinische Gesundheitsberufe stellten hier mit 1 590 Verfahren die Mehrheit. Die nicht reglementierten Berufe machten mit 471 Anträgen etwa ein Fünftel aller Verfahren aus. Hier wurden z. B. Anträge zu Mechatronik-, Energie- und Elektronikberufen (84 Fälle), Berufen in Unternehmensführung und -organisation (81 Fälle) sowie Anträge zu Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufen (57 Fälle) registriert.
Nahezu die Hälfte der Antragsteller (1 074 bzw. 48,2 Prozent) mit ausländischen Berufsabschlüssen waren Personen aus den EU-Staaten, darunter 261 Deutsche sowie 204 mit rumänischer, 123 mit niederländischer und 117 mit griechischer Staatsangehörigkeit. Weitere 174 besaßen die russische, 144 die syrische und 141 die türkische Staatsangehörigkeit.
Die Gleichwertigkeitsprüfung wird in Nordrhein-Westfalen hauptsächlich von den Bezirksregierungen durchgeführt. Bei den nicht reglementierten Berufen ist die berufliche Tätigkeit formal nicht von einer Gleichwertigkeitsanerkennung abhängig. Die Berufsanerkennung wurde 2012 für diese Fälle überwiegend von den Industrie- und Handelskammern bzw. den Handwerkskammern beschieden. (IT.NRW)