Die Werbung für „Alete Kleine Entdecker Schoko Kekse“ der Firma Nestlé hat bei manch einem Elternteil von Kleinkindern für Verärgerung gesorgt. Insbesondere die Hinweise, dass diese auf der Basis kleinkindgerechter Rezeptur und damit auf die besonderen Bedürfnisse von Kleinkindern abgestimmt seien, sorgten für Verstimmung.
„Auch wir sehen solche Versprechen sehr kritisch“, sagt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Der Kinderkeks entspricht zwar den Vorgaben der Diätverordnung, mit dem recht hohen Zucker- und reichlichem Fettgehalt unterscheidet er sich aber nicht wirklich von anderen Mürbeteigkeksen. Doch viele Eltern verbinden gerade mit einer „kleinkindgerechten Rezeptur“ auch einen gesundheitlichen Zusatznutzen für ihre Kinder, wie beispielsweise weniger Zucker als in vergleichbaren Keksen für Erwachsene.
Diese enttäuschten Erwartungen waren der Anlass für die Verbraucherzentrale Sachsen, den Hersteller aufzufordern, diese fragwürdige Werbung zu überdenken.
In einer Stellungnahme gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen hat sich die Firma Nestlé dazu entschlossen, im Rahmen der nächsten Verpackungsüberarbeitung die Angaben „in kleinkindgerechter Rezeptur“ zu entfernen und „kleinkindgerecht“ im Zusammenhang mit der handlichen Größe der Kekse darzustellen.
„Wenn diesem Entschluss bald Taten folgen, so ist dies ein zufriedenstellender Kompromiss“, stellt Wiesemann fest. Wünschenswerter wäre nach deren Meinung jedoch noch der zusätzliche Hinweis, dass Kekse in der Kleinkindernährung selten, in geringen Mengen und vor allem im Rahmen einer ansonsten vollwertigen Ernährung verzehrt werden sollten. Diese Klarstellung würde dafür sorgen, dass der Keks als das eingeordnet wird, was er auch tatsächlich sein soll, nämlich als eine (handliche) Süßigkeit.
Verbraucherinnen und Verbraucher mit ähnlichen Erfahrungen oder Feststellungen können sich über das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderte Internetportal der Verbraucherzentralen www.lebensmittelklarheit.de direkt beschweren, wenn sie sich durch die Werbung für Lebensmittel bzw. deren Kennzeichnung getäuscht sehen.
www.verbraucherzentrale-sachsen.de