Lebensmittelzutaten, die in Form von technisch hergestellten Nanomaterialien vorhanden sind, müssen ab dem 13. Dezember 2014 mit dem Zusatz „Nano“ gekennzeichnet werden. Hierdurch wird für Verbraucher erkennbar, ob bei Produkten wie Tütensuppen, Nahrungsergänzungsmitteln, Salz oder Ketchup nanotechnisch hergestellte Zutaten bzw. Zusatzstoffe zum Einsatz kommen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW